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2 (1805)
Seite
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kant an dem seinigen; denn wenn der Besitzer vonGrund und Boden die landesüblichen Zinsen vondem Kapital, mit welchem er sein Grundstück kaufte,oder was es im Verkauf wert ist, von seinem Ge-winn abgezogen hat, so bliebe ihm in der Regelauch nicht mehr reiner Profit übrig, als dem, dersein Kapital auf Fabrikanlagen verwendet. In soweit ist dies Räsonnement ganz richtig, aber der we-sentliche Unterschied der beiden Kapitale giebt derSache eine ganz andre Gestalt. Das erste Kapital Grund und Boden ist ein eiserner Fonds, denuns die Natur umsonst ohne alle Bemühung undAnstrengung von unsrer Seite giebt; das uns, wieschon oben dargestellt ist, durch keinen Zufall genom-men wird, und dessen Zinsen reiner Nationalgewinnsind. Die Kapitale, welche alle andre Gewerbe imStaate nöthig haben, müssen erst durch großen Fleiß,Sparsamkeit und Anstrengung gesammelt werden, undein einziger Verschwender kann dos Kapital zerstö-ren, und zwar für die Nation zerstören, was seinefleißigen und sparsamen Vorfahren sammelten.Jucht so bei Grund und Boden; hier kann ein Ver-schwender das Kapital nicht zerstören, nicht für dieNation und den Staat zerstören, sondern nur denBesitzer desselben wechseln, ohne Nachtheil an demKapitalvermögen des Staats.

Wenn auch bewiesen werden könnte, daß in ei-ner Provinz alle Grundstücke von ihren jetzigen Be-sitzern oder deren Vorfahren erkauft sind, und daßkeiner mehr vorhanden ist, dessen noch bekannte Vor-fahren das Grundstück als herrenloses Gut ohneKaufsumme in Besitz nahmen, so bleibt doch dieSache an sich immer dieselbe, und das eiserne unzer-störbare Kapital Grund und Boden ist dem