Druckschrift 
2 (1805)
Seite
650
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jetzigen Lage der Dinge viele Grundstücke in Süd-mid Neuostpreußen und in andern von Handels- undMarktplätzen weit entfernten Gegenden gar nichtverpachtungsfähig sind, und ihren Besitzern ausserdein eignen kümmerlichen Unterhalt, keinen reinenErtrag ührig lassen, eben aus dem Grunde:, weilihre Produkte keinen Kaufwert haben, oder weil derKaufwert derselben auf einem entfernten Marktedurch Transport-, Zoll- und andre HandelSunkosienverzehrt wird.

Es ist oben vorausgesetzt worden, daß bei die-sen Zöllen und Wegegeldern nur so viel eingehobenwird, als zu Erhaltung dieser Handelswcge und Be-quemlichkeiten nöthig ist, und der Handelsmann, sowie seine Geholfen, der Fuhrmann und der Schiffer,werden sich nicht über Druck beklagen, wenn die Ab-gabe^, die nian von ihnen fordert, nicht so viel be-trägt, als die Kosten, welche sie ohne diese Anstaltenaufwenden müßten; wenn aber der Fuhrmann undder Schiffer die Chausseen und Kanäle verwünschen,wenn sie durch Gesetze gezwungen werden müssen,keine Nebenwege zu befahren, die sie onerachtet dergeringern Bequemlichkeit und der größern Kostenwählen, um nicht das so hohe Zoll- und Chaussee-geld bezahlen zu müssen; wenn die neuen Abgabenhöher steigen, als die Kosten des Transports vorherbetrugen, ehe die Kanäle und Chaussee da warendann muß man die Anwendung dieser für die Ge-werbe so wohlthäkigen Erfindungen nicht mehr fürein Beförderungsmittel, sondern für ein Hindcrnißl,alten, das dem Handel in den Weg gelegt ist. Esgiebk Flüsse in Deutschland, deren Befahrung so hochverzollt ist, daß der Landtransport ani Ufer entlangwohlfeiler seqn würde, als der Wassertransport; aber