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2 (1805)
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648
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wacht, wenn sie für die Staatskassen zu andern Aus-gaben keinen Überschuß über die nöthigen Erhaltungs-kosien verlangt und nimmt, so läßt sich gegen dieseAbgaben nichts weiter einwenden, als was sich gegenalle ZirkulationSabgabeu einwenden läßt: sie tressennemlich nicht den, der sie wirklich bezahlt, sondern sietreffen eben so als die Accise und andere Zölle denKonsumenten der verzollten Waare, der achtes Ein-kommen genießt. Wenn die Regierung durch Anle-gung einer Chaussee, da wo sonst beschwerlicher Wegwar, die Kosten deö Transports und des Handelsverminderte, und die Abgabe, welche sie dafür ver-langt, nicht den Prosit, den die Gewerbe und derHandel von dieser Melioration ziehen, wieder auf-zehren, so hat sie Handel und Gewerbe durch dieseVeranstaltung gehoben und blühender gemacht; siewürde aber beide unstreitig noch mehr heben undnoch blühender machen, wenn sie für diese Meliora-tionen gar keine Abgabe verlangte, und wenn sie dieMeliorationskosten ans dem allgemeinen Fonds be-streiten könnte, auf den sie, wie ich oben erwiesenhabe, doch aus diesem Wege mit Zinsen zurücksallen.

Die Anlegung bequemer Wege,' die Schiffbar-machung unbenutzter Flüsse, und die durch diese undandere Meliorationen bewirkte Verminderung derTransportkosten und Handelsspesen,, sind National-vortheile, die nicht einige einzelne Personen, nichteinzelne Stände, sondern die ganze Nation bereichern.Menn der Schiffer und der Fuhrmann mit geringernKosten, mit Ersparung an Zeit und an Kräften, denTransport der ihm anvertrauten Waaren verrichtenkann, so werden und müssen bei freier Konkurrenzauch die Kaufleute, für welche sie den Transportunternehmen, an ihren Auslagen ersparen; und eben