465
Preis und mehr Wert erhalten, und die Stücke Wal-dung, welche den Gutsbesitzern nun übrig bleiben,und welche zu keiner vortheilhaftern Nutzung ge-braucht werden konnten, werden an Kapitalwert stei-gen, und von ihren Besitzern nicht mehr als eineLast des Guts, sondern als ein kostbares Eigenkhnmbetrachtet werden. Die Gutsbesitzer, welche bei ihrenGütern schlechte und magre Grundstücke sonst alsWeide benutzten, die zur Holzkultur schicklicher undeinträglicher angewendet werden könnten, werdendiese Grundstücke mit Holz besäen und bepflanzen,was sie bei der jetzigen Lage der Dinge aus Grün-den, die für sie hinreichcn, nicht thun, und es wer-den mit der Zeit Forsten und Holzungen auch daentstehen, wo vorher keine waren. Die Menge derWaldungen überhaupt wird zwar abnehmen, undwird zum Vortheil des Nationalreichthums abneh-men, aber die übrig bleibenden und die neu ange-legten Holzungen werden da sei)n, wo sie bei gehö-riger Kultur des Bodens seyn müssen, nemlich aufsolchem Grunde, der zum Holzbau der schicklichste iflund der zu keinem andern Ertrage höher genutztwerden kann.
Die fürchterliche Vorstellung, daß bei diesemVerfahren alle Waldungen ausgervktet werden wür-den, ist der Vernunft und der Erfahrung ganz ent-gegen. Es giebt in" Deutschland so manches Terri-torium, wo der Landesherr sich um den Holzanbauseiner Unterthanen eben so wenig als um den Rog-genbau bekümmert, und wo er um die Forsten des
Adels statutenmäßig sich nicht bekümmern darf, und_
die dortigen adlichcn Güter haben dennoch Holz ge-nug und die Unterthanen des Landes erfrieren nicht.Was soll auch den Besitzer einer Holzung bewegen,Krug Bkleochc. n fl) H