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2 (1805)
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Klagen über Theurung der notwendigen Bedürfnisse,die selbst zuweilen in unzufriedenes Geschrei ausartcn,kommen von der besoldeten Klasse her, und sie kön-nen freilich bei dem ietzt eingesührten Besoldungs-sisieni nicht mit hinreichenden Gründen abgewiesenwerden. Wen» dieses Bcsoldungssistem nicht geän-dert und der steigende Preis alle Bedürfnisse für einwirkliches Übel gehalten wird, so wird freilich diebesoldete Klasse am ersten zu solchen Mitteln rathen,welche die Preise der verkäuflichen Dinge willkürlichherabsehen; da nun die besoldete Klasse das Polizei-wesen und den größesten Theil der Polizeigesetzgebungin ihren Händen hak, so ist nichts natürlicher, alsdaß sie ein vermeintes Übel, das ihren Stand aminehresten drückt, aus allen von der Staatsregierungerlaubten und durch Beispiele antorisirten Wegen an-zugreifen sucht, und so entscheiden diejenigen den Pro-zeß, welche selbst interessirte Partei bei demselbenwaren. Die produzirende» Klassen, welche durcb An-ordnungen, die den Preis der im Laude erzeugtenProdukte Niederhalten oder herabbringen, am mehre-sten leiden, haben in der Regel nicht Kraft genug,den besoldeten Klassen, denen leicht die industriösenKlassen, in den mehresteu Fällen aus Mißverstandbeitreten, das Gleichgewicht zu halten, und nur etwader grundbesitzcnde Adel, wenn er im Lande nocheinige Rechte hat, und die königlichen Domäncnpäch-tcr können solchen Maaßregeln zuweilen mit Erfolgentgegenarbeiten, und es ist ein Glück für das Land,in welchem noch ein solches Gegengewicht vorhandenisi, dessen Wohlstand eben so gut vom Staate ge-wünscht und beschützt wird, als der Wohlstand derbesoldeten Klassen. Ein benachbartes Land hat unsin den neuern Zeiten öfters Beispiele eines solchenKrug Betracht. II. N h