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Die mehresten Einnahmen der Staatskassen be-stehn, »ach der jetzigen Verfassung der Staaten undauch des preußischen Staats, in baarem Gelde, we-nige in Naturalien oder deren jedesmaligen Kauf-wert, und diese Verfassung hat denn auch das Be-soldungssistem in der Regel ans baares Geld gesetzt.Der Wert des Geldes in Verhältnis gegen die durchGeld zu kaufenden genießbaren Güter oder Diensteist steigend und fallend, und er ist seit einer langenReihe von Jahren immer nur fallend gewesen; allegenießbare Guter sind »n Rücksicht auf das Geld imPreise gestiegen, und für io» Rthlr. kann man sichjetzt an vielen Orten nur so viel oder noch wenigergenießbare Güter verschaffen, als vor 3 o Jahrenfür 70 Rthlr. von demselben Metallgehalt. Die Ur-sachen, welche diese Veränderung der Verhältnissehervorgebracht haben, sind oft genug geschildert wor-den, so daß ich mich dabei nicht aufzuhalten nöthighabe. Bei einem gut eingerichteten Kassen- undRechnungswesen muß die jährliche Einnahme undAusgabe so genau als möglich sirirt werden, undhieraus folgt, daß auch die einmal bestimmten Be-soldungen in der Regel nicht erhöhet werden können;da nun diese Besoldungen in Gelde auSgezahlt wer-den, so hat das veränderte Verhältniß des Geldeszu den genießbaren Gütern auch eine Veränderungdes wahren Werts aller Besoldungen hervorgebracht,so daß eine Besoldung von locio Rthlr. letzt nur soviel oder noch weniger wahren Wert hat, als vorZo Jahren eine Besoldung von 70« Rthlr. Diesedurch Zeikumsiände, ohne Schuld der Besoldeten, her-vorgebrachte Verringerung des Einkommens ist derHauptgrund der Klagen über geringe Besoldung,und er ist in sofern gerecht, als der besoldete Ossiciaut