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die königlichen Wahlcommissare zu. Gewählt wurde der H PlacidusConsen aus Neuhaus bei Paderborn.
Noch vor seiner Wahl hatte der Prior von Huysburg den Bischofbenachrichtigt, daß sie gezwungen seien, die königlichen Wahlcommissarezuzulassen. Eben erst waren in den beiden Frauenklöstern Hederslebenund Adersleben Aebtissinnen in Gegenwart derselben gewählt, und demSt. Nicolaikloster zu Halberstadt waren vier Pferde gepfändet, um dieZulassung durchzusetzen. Die Huysburger standen unter dem Eindruckdieser Vorkommnisse und wagten nicht, den Forderungen des Königs zuwiderstehen. Der Bischof hatte das Anerbieten gemacht, zur Wahlseinen Commissar zu senden, aber die Wahl war bereits vollzogen(24. October), als sein Brief ankam. Bald darauf sandte der neue Abteinen Pater nach Berlin, um zu sehen, ob Hülfe in den Bedrückungenzu erwarten sei. Er brachte die Antwort mit, daß bezüglich des Standesim Normaljahre nachgeforscht werden und darauf hin die Klagen derKlöster beschieden werden sollten. Zu diesen Klagen gehörte auch dieBeschränkung der Abtwahl durch die königlichen Commissarien, die erstbei der vorletzten Wahl ihre Gegenwart erzwungen hätten; bei der desAbtes Nicolaus von Zitzwitz 1676 seien dieselben draußen geblieben.Damals habe der Kurfürst befohlen, daß die Freiheit der Wahl sollebeschützt werden.
Unter den Klagen der Klöster gegen den König, die nach Rom und Wiengingen, stand diese Beschränkung der Wahlen obenan. Der neue Abt, welcherMitleid und Hülfe von Rom erwartet hatte, mußte indessen harte Anklagenerfahren. Der Nuntius von Köln mußte dem Bischof berichten (7. Sep-tember 1715), daß der Papst über die Vorgänge des Aeußersten erregt sei,zumal der Abt Theil daran habe, daß die Commissarien zugelassen seien.Dem Nuntius, der eben sein Amt erst angetreten, war dies äußerst unan-genehm. Ihm sei nichts davon mitgetheilt. Der Abt vertheidigte sichdagegen, als habe er die Commissarien herbeigezogen, und sandte demNuntius eine Abschrift des Wahlprotokolls und des betreffenden könig-lichen Decretes. Der Nuntius hatte auch erfahren, daß das Kloster vorder Wahl einen Gesandten nach Berlin hatte gehen lassen, der dortwegen der Wahl verhandelt habest, ohne daß der apostolische Vicar oder
0 Der ?. Beda Roscamp, Prior des mit Huysburg vereinigten Benedictincrklostcrszu Minden, bezeugte dem Bischof, daß man zwei Patres nach Berlin gesandt habe, um dieAnwesenheit der königlichen Kommissare bei der Wahl abzuwcndcn. Man habe durchAtteste von Bischöfen in Berlin vorgestellt, daß sic auf ihrer Wahlfrciheit beharren müßten,man habe Bestechungen und Bitten angewandt, alles sei vergeblich gewesen. Man habe dieWahl vornehmen müssen, um die gesetzliche Wahlfrist nicht verstreichen und das Wahlrechtnicht in die Hände des Königs dcvolviren zu lassen. Roscamp an Spiga 17. April 1717.Nr. 287 der Registratur des Bischofs, im Hannov. Staats-Archiv.