und der Nuntius mußte ihn belehren, daß dieselbe sich auf die Zukunftbeziehe, wenn es der göttlichen Barmherzigkeit gefallen sollte, diese Völkerwieder in den Schooß der Kirche zurückzuführen, in welchem Falle eskeines apostolischen Vicars mehr bedürfe. Sollte es dahin kommen, sowürde Steffani gern den ordentlichen Bischöfen die Regierung dieserVölker überlassen, bis dahin aber sei es nothwendig, daß die Bischöfeihn in der freien Ausübung seines Amtes nicht beeinträchtigten. Erwerde schon dafür sorgen, daß es nicht geschähe. Nur bezüglich desbraunschweigischen Theiles der Hildesheimer Diöcese und des altenSprengels von Halberstadt, dessen Metropolit der Mainzer Erzbischofwar, hatte das Bedeutung. Hier konnten feine Acte, die er als aposto-lischer Vicar vornahm, von den betr. Ordinarien bis zu deren Zustimmungbeanstandet werden, und dies hatte er dem Nuntius vorgehalteu. DerNuntius hielt jedoch die Nothwendigkeit solcher Zustimmung für nuridealer Natur, denn der apostolische Vicar könne keinen andern Vorge-setzten über sich anerkennen als den apostolischen Stuhl und die Nun-tiatur, er habe eine unmittelbare und deshalb von sonst Niemanden ab-hängige Jurisdiction. Im Uebrigen möge er ihn, den Nuntius, nur sorgenlassen. Wir werden später sehen, daß die Sache doch nicht so ohne Weiteresdurch einen Machtspruch des Nuntius abzumachen war, und der Bischofvon Spiga sah in der Sache klarer; seine Bedenken waren wohl be-gründet.
Die formelle Uebertragung des Vicariats wurde bei des BischofsAnwesenheit in Rom vollzogen. Am 23. März 1709 hielt die Congre-gation der Propaganda eine eigens hierfür anberaumte Berathung überdie Theilung des nordischen Vicariates, welcher der Bischof beiwohnte.Anfangs April hatte Steffani eine lange Audienz beim heiligen Vater inderselben Sache H. Das päpstliche Ernennungs-Breve datirt vom 6. April1709. Von dem Vicariat des Bischofs von Columbrica wurden getrenntund dem Bischof von Spiga übergeben die Länder des Kurfürsten vonder Pfalz, der Braunschweigischen Fürsten und, wie die päpstliche Curieconsequent in Versagung der Anerkennung des Königthums Preußen sichausdrückte, des Markgrafen von Brandenburg, soweit diese Gebiete einemandern Ordinarius nicht unterständen. Erst später wurden noch andereLänder, namentlich Kursachsen und die sächsischen Fürstenthümer hinzu-gefügt.
Dem neuen apostolischen Vicar stand ein unbedingtes und großesVertrauen des hl. Vaters zur Seite. Als er bald darauf von Rom ab-
') Hann. St.-A. a. a. O. Nr. 389.
'0 Abgedruckt bei Wokcr, Franciscancr-Missionen, S. 429 ff.