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Des Ritters Hans Ebran von Wildenberg Chronik von den Fürsten aus Bayern
Entstehung
Seite
XXXXVIII
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Bayern wird nun zu einem „Kamniergut" Karls desGrossen, und so erhebt sich denn mit ihm „der viertStamen" der bayerischen Herrscher. Das veranlasstEbran der „Histori von kaiser Karolo" und dessen Nach-folgern eine verhältnissmässig sehr umfangreiche Darstellungzu widmen. Dabei verweilt er am längsten bei dem erstenKaiser dieses Geschlechtes und bei dem letzten, bei Karl, fürdessen Grösse und geschichtliche Bedeutung er offenen Sinnund Verständnis zeigt, und bei Arnulf, der ihm wie Karlschon wegen seiner Kämpfe gegen die Heiden als eine be-sonders hervorragende Persönlichkeit erscheint. Auf diesenArnulf aber blickt Ebran auch in genealogischer Hinsichtmit grösstem Interesse, denn dieser ist, wie er meint, derBegründer der Grafschaft Scheyern, und von ihm stammenja, wie in den Chroniken zu lesen war, nicht nur KönigLudwig und violleicht auch Konrad von Hessen (derspätere König K o n r a d [.), sondern auch Arnold (A r n u 1 f I.)und Werner, von denen der erstere das Herzogtum Bayernbekam, der letztere „Graf zu Scheyern" ward. (Bl. 50 a ).

Arnold stirbt ohne männliche Nachkommen, aber"Werner pflanzt das Geschlecht fort, und er ist der, von demes bei Ebran heisst, dass von ihm „unsere herrn hie", dieHerzoge von Bayern, abstammen.

Nach dem Tode Arnolds hätte das Herzogtum Bayernkraft Erbrecht an dessen Bruder Graf Werner fallen sollen,aber das geschah nicht, sondern das Land wurde, da eineTochter Arnolds sich mit einem Sprossen des sächs-ischen Herzogshauses vermählt hatte, von König Heinrichund seinem Bruder Otto „eingenommen", die es als „irErib muterhalben" beanspruchten. (Bl. 52 b .)

Da es dem Grafen Werner nicht gelingt, sein besseresErbrecht zur Geltung zu bringen, verbindet er sich mit denUngarn und führt bei dem Abfall des schwäbischenHerzogs Ludolf von seinem Täter Otto „ein unzallich Volckins Land", wird aber nach der für dieses unglücklichenSchlacht auf dem Lechfelde „als einer, der sie gefährlichverfürt hiet" von ihnen erschlagen. Mit der VerdrängungWerners aus Bayern beginnt die 227 Jahre lang währendePeriode, in der „die edelen, gefürsten Grafen von Sc heimvon irem Vaterlandt Verstössen gewesen", denn auch die beiKonrad IL und Kaiser Heinrich dem dritten — „etlichsprechen dem vierten" — auf die Wiedergewinnung des