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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Pädagogik des Alten Testaments.

pherim der älteren Zeit nicht abgefaßt, wahrscheinlich damit der heiligen Schrift nichteine andere zur Seite gesetzt werde. Die mündliche Ueberlieferung aber erforderte zuihrer Sicherung eine geordnete Succession, die eben nur durch Gewinnung von Schülernerzielt werden konnte. Daher lautet eine der Vorschriften, welche der Tractat P.Aboth I. 1. auf die Männer der großen Synagoge zurückführt: „stellet viele Schülerauf!" Doch ist uns von eigentlichen Unterrichtsanstalten, wie sie von den Schriftge-lehrten der späteren Zeit beim Tempel und in den Synagogen gehalten wurden, ausdem ersten sopherischen Zeitalter nichts berichtet. Noch im Buch des Siraciden werdensie nicht erwähnt; dieser ermahnt vielmehr denjenigen, der unterrichtet werden will(Sirach 6, 35. ff.).: „tritt in den Haufen der Alten, und so einer weise, an den hängedich. Höre gern jede Auseinandersetzung von göttlichen Dingen und laß die Sprücheder Weisheit dir nicht entgehen. Wenn du einen Verständigen siehst, so sei früh ausnach ihm, und die Schwellen seiner Thüren möge dein Fuß abtreten." Und der derZeit des makkabäischen Kampfes angehörige Schriftgelehrte lose den lossor ermahnt(P. Aboth 1, 4.): „Dein Haus sei ein Sammelplatz der Weisen, bestäube dich mitdem Staube ihrer Füße (d. h. setze dich als Schüler auf die Erde zu ihren Füßen)und trinke mit Durst ihre Worte!" Derartige Anssprüche lassen das Schülerverhältnisnoch als ein ganz freies erscheinen; man schloß sich einem Lonsessns von Schriftge-lehrten als Zuhörer an, man gesellte sich zu einem Weisen Lehrer zu längerem Umgang,man öffnete das Haus gastfrei solchen Männern zur Einkehr. Die Unterrichtsmethodewar wahrscheinlich gewöhnlich nicht akroamatisch, sondern erotematisch (und zwar fragtenauch die Schüler, vergl. Luc. 2, 46.) und disputatorisch. Treffend hat Ewald (diePropheten des Alten Bundes, Bd. II, 542) bemerkt, daß schon das Buch des Male-achi eine Einwirkung solcher Lehrart zu erkennen gebe, „indem die Rede einen kurzen Satzhinstellt, dann die zweifelnden Fragen dagegen erhebt, und endlich diese Fragen aus-führlich beantwortet." Auch in dem Buch Koheleth kann man Anfänge der rabbinischenDialektik erkennen, die Einwurf auf Einwurf gegen die gestellte Thesis erhebt und be-antwortet, und so unermüdlich durch Rede und Gegenrede fortschreitet, bis der Gegen-stand allseitig beleuchtet ist. Die Sprüche, in denen die Lehrer ihre Grundsätze aus-sprachen, die Bestimmungen, durch welche sie das Gesetz erläuterten und vervollständigten,werden kurz und bündig formulirt. Für die gedächtnismäßige Fortpflanzung derselbenwurde eine solche Genauigkeit gefordert, daß jeder Schüler verpflichtet war, sich genauan den aus dem Mund des Lehrers vernommenen Ausdruck zu halten und zugleich denNamen des Lehrers, von dem ein Ausspruch herrührte, zu überliefern. (S. Jost,Geschichte des Judenthums und seiner Serien 1857. Bd. 1, 364.). Auch bei denspäteren schriftlichen Aufzeichnungen, aus denen die Mischra hervorgegangen ist,wurde diese überlieferte Form festgehalten; Sprüche, die auf einen bestimmten Ur-sprung nicht zurückgeführt werden konnten, wurden dann zu mosaischen Ueberlieferungengestempelt.

Für die Schulbildung des Volkes scheint auch in der älteren sopherischen Zeit sowenig als in der vorexilischen gesorgt worden zu sein. Die Angabe des Talmud, daßEsra angeordnet habe, man solle so viele Kinderlehrer, als nur wollen, Schulen er-öffnen lassen (s. hierüber Herzfeld, Gesch. des V. Israel v. der Vollendung deszweiten Tempels, Bd. II, 243.), hat so viel historischen Werth als die andere, daßschon Hiskia freigebig für Errichtung von Schulen zur religiösen Unterweisung derJugend gesorgt habe, so daß es im ganzen Staat keine Ignoranten gegeben, mit Aus-nahme freilich des Prinzen Manasse, der den Unterricht nicht benützte. Beer (in den jüdischenLiteraturbriefen, S. 63 ff., worauf überhaupt zu verweisen ist) findet wahrscheinlich,daß in der Zeit nach Alexander dem Gr. der Gegensatz gegen die eindringende Grä-comanie die Errichtung von Schulen bewirkt habe, in welchem die Jugend im väter-lichen Gesetz unterrichtet wurde. Aber eine die Kinder zum Schulbesuch verpflichtende