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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Oesterreich.

Der lateinischen Sprache, auf welche großes Gewicht gelegt wird, werden nun-mehr in sämmtlichen Classen wöchentlich 45 Stunden gewidmet'), dagegen die griechischeSprache mit insgesammt 6 Unterrichtsstunden auf das Obergymnasium beschränkt.Beim Unterrichte in der Geographie und Geschichte wird das Hauptaugenmerk wiederauf Ungarn gelenkt; demgemäß beginnt der geographische Unterricht in der 1. Massemit der Erdbeschreibung von Ungarn und rückt in der 2. zu jener der übrigen LänderOesterreichs und von Europa, in der 3. zu den übrigen Erdtheilen vor. Der geschichtlicheUnterricht beginnt mit der 3. Masse und umfaßt an den gemischten Gymnasien bis zur6. Masse je 2, in den beiden obersten Classen je 3 Stunden, an den rein ungrischenGymnasien schon in der 6. Masse 3, in der 7. und 8. Masse je 4 Stunden. DerMathematik sind in sämmtlichen Massen 17 Stunden eingeräumt. Die Naturgeschichtebehandelt in je 2 Stunden wöchentlich in der 3. Masse das Thierreich, in der 4. dasPflanzenreich und in der 5. das Mineralreich, wozu in den rein ungrischen Gymnasiennoch in der 6. Masse eine systematische Uebersicht der Naturgeschichte nach geographi-scher Vertheilung ihrer Objecte und Acclimatisation tritt. Die Naturlehre umfaßt in der4. und 5., 7. und 8. Masse zusammen 11 Lehrstunden. Die Philosophie tritt mit der>6. Classe in die Reihe der Lehrgegenstände, und wird an den gemischten Gymnasienbis zur 8. Masse mit wöchentlich 3 Stunden, in den rein ungrischen in der 6. Classemit 3, in der 7. und 8. Classe mit je 4 Lehrstunden bedacht; der Unterricht in der-selben umfaßt alle Zweige der Wissenschaft, wobei die Metaphysik und Ethik schon indie 7. Classe fällt.

Im ganzen ist die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden auf 18 bis 23sestgestellt. °)

Die Vorschriften über Lehrbücher, Schüleranfnahme, Ferien bleiben unverändert,die Prüfungen sollen öffentlich und „mit größerer Strenge" abgehalten werden.

Durch a. h. Entschließung vom 20. Dec. 1861 wurde diese neue Studiennormbestätigt. Die bei diesem Anlasse hinzugefügten Modificationen betrafen die genauereDurchführung des Fachlehrersystems von der 3. Masse an, wonach jeder Lehrer nachMöglichkeit nur mit einem Lehrgegenstande beschäftigt sein sollte. Ferner wurden dieGymnasien zu Güns, Ungrisch-Altenburg, Tirnau und Levenz in die Kategorie dergemischten Gymnasien übertragen und für die beiden ersteren die deutsche, für die beidenletzteren die slovakische Sprache als Hülfssprache des Unterrichts zugelassen, und ver-ordnet, daß allenthalben, wo die Bevölkerung verschiedenen Nationalitäten angehört, dasIdiom dieser Nationalitäten am Gymnasium als obligater Lehrgegenstand einzuführen

und Vorgeschrittene und die Schüler der 3 obersten Classen wieder in Fortschreitende und Vor-geschrittene abgetheilt werden.

ss Auch die Anempfehlung des ^Ivarns und der Gedächtnisverse fehlte nicht.

2) Hiervon entfallen: auf den Director höchstens 6 St.; auf den Religionslehrer 16 St.;auf jeden Klassenlehrer der beiden untersten Classen 16 St.; auf den Lehrer der lateinischenund ungrischen Sprache, der Geschichte und Geographie in der 3. Classe 14 St. u. in der 4. Classe12 St., den Lehrer der latein. Sprache in der 5. und 6. Classe 13 St., den Lehrer der ungri-schen Sprache in der 5. bis 8. Classe an den reinungrischen Gymnasien 10, an den gemischten16 St., den Lehrer der Arithmetik in der 3. bis 7. Classe und der Physik in der 4. Classe 15St., den Lehrer der Naturlehre in der 5., 7. und 8. Classe 9 St., den Lehrer der Naturge-schichte an der 3. bis 6. Classe der rein ungr. Gymn., welcher zugleich in der 5. und 8. ClasseGeschickte vorträgt, 14 St., an den gemischten Gymnasien für Naturgeschichte in der 3. bis5. Classe und Geschichte in der 8. Classe 11 St., den Lehrer der Philosophie an den rein ungr.Gymn. in der 6. bis 8. Classe, zugleich Lehrer der Geschichte in der 6. und 7. Classe 18 St., anden gemischten Gymn. für die gleichen Fächer 15 St.

Der Unterricht in der deutschen Sprache fällt „mit einer kleinen Anzahl von Lehrstunden"dem Lehrer der Physik, jener über andre durch örtliche Verhältnisse erwünschliche Sprachen denübrigen Lehrern als außerordentlicher Lehrgegenstand zu.