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Oesterreich.
Viel wichtiger war die geographische Ausdehnung des Wirkungskreisesder österreichischen VolksschulgesetzgeLnng durch die Einbeziehung Tirols,Salzburgs, Dalmatiens, des lombardisch-veuetianischen Königreichs und der Militär-grenze. ') Für Tirol bedurfte das Gesetz nur geringe Abänderungen, welche sichhauptsächlich ans das Hinwegfallen des persönlichen Unterthänigkeitsverhältnisscs be-zogen für Salzburg b) beschränkte sich die Abänderung darauf, daß der Landes-fürst ausdrücklich (24. Febr. 1826) das Patronat hinsichtlich aller Schulen auf sich nahm,für welche noch niemand es erworben hatte, somit nur 4—5 Schulen eines andernPatronats erübrigten. Fürdas lombardisch-venetianischeKönigreich hingegenerfloß am 12. Sept. 1818 ein eigenes iLAolamsuto xor 1a souols olomontari, welchessich in mehreren wesentlichen Puncten von der politischen Schulverfassung unterschied:
kehrten Regel de Tri zu beschränken. — Bei dem Vorträge der deutschen Sprachlehre hat sichder Lehrer vor allen feineren Bemerkungen und Snbtilitttten zu hüten, die Sprachregcln durchrecht viele Beispiele zu erläutern und sie dem Verstände und Gedächtnisse einzuprägen. — DasLesen und Dictandoschreiben der lateinischen Schrift darf nicht vernachläßigt werden."
( Die Re-Occupation Oberkärntens, Krams und Küstenlands hatte bloß die Reactivirnng derdaselbst ohnehin bis 1809 in Wirksamkeit bestandenen österreichischen Schnlgesetzgebung zur Folge.
2) Namentlich hatte in Tirol der Patron ein Drittheil und sämmtliche eingeschulte Dominical-und Rustical-Beisitzer zwei Dritthcile aller Schullastcn zu bestreiten (6. Ang. 1818).
P Wiewohl schon seit dem Schlüsse des 16. Jahrhunderts im Erzstifte Salzburg manche Versuchezu Schulverbesserungen gemacht wurden, beschränkte sich der Erfolg doch fast ganz auf die Stadt,bis unter dem letzten geistlichen Fürsten Hieronymus Grafen Colloredo lseit l4. März 1772)eine Schulcommission und das Normalschulinstitut in das Leben traten. Auch jetzt noch wardas erzielte Resultat kein bleibendes; nach einem Decennium hatte sich alles wieder verflüchtigt.Erst ein ausgezeichneter Pädagoge, F. M. Vierthaler (Verfasser von „Geist der Sokratik,"„Entwurf der Schul-Erziehungskunde," Salzb. 179S, u. s. w.), wurde als Director sämmtlicher Volks-schulen (seit 1780) ihr Regenerator; in kurzem zählte das Fllrstenthnm 147 Schulen, beinaheüberall wurde die neue Lehrmethode eingeführt, in der Hauptstadt entstand ein Lehrerseminar,ebendaselbst sah mau auch das erste Beispiel von Jndustrialschulen. Die kurfürstliche Regierung(seit II. Febr. 1803) übertrug das gesammte Volksschulwesen der Landesregierung unter Ober-aufsicht des Staatsministers, Marchese H. Manfredini, obwohl eben jüngere Geistliche amemsigsten für dasselbe gearbeitet hatten. Unter bayerischer Regierung wurden diese Grundlagennicht verrückt; Vierthaler aber war schon im Jahre 1806 nach Wien übersiedelt, wo er alsDirector des Waisenhauses starb (3. Oct. 1827).
^) Da die Lombardie zur Zeit M. Theresias nur in den höchsten Spitzen der Administrationmit dem österreichischen Staate znsammenhieng, so kann es nicht befremden, daß die ersten Ver-suche, die sparsamen, in keiner Weis- sichergestelltcn Volksschulen zu reformiren, selbst dem ge-feierten Grafen K. I. Firmian nicht gelangen. Ungeachtet schon seit 1765 ein Studienrathbestand, der Professor I. Bovara 1775 die Grnndzüge einer Schnl-Ordnnng beantragte, dieAufhebung der Bruderschaften dnrchführte und die frei gewordenen Einkünfte der Schulreformzuwendete, Kaiser Joseph II. auch in der Lombardie mit rascher Entschiedenheit vorgieng, sowar die Schulverbesserung erst im Beginne, als die österreichische Herrschaft erlosch (1736). Diecisalpinische Republik fand (ungeachtet des Bestands einer sovistn äi xublioa istitu^ions) nichtZeit, sich mit der Volksschule zu befassen; die italiänische Republik adoptirte das französischeUnterrichts-Gesetz (vom 11. Floreal X.) mit der Erklärung aller Volksschulangelegenheiten zurAufgabe der Gemeinden (bollstino äsUs löM üsllu rsp. itat. 1802 57 tk.), welches bis zumSturze des Königreichs Italien (1814) in Geltung blieb und seine Wirksamkeit auch auf dasVenetianische ansdehnte, wo während der kurzen erstmaligen österreichischen Herrschaft (1797 bis1805) kaum die Anfänge eines geordneten Schulwesens Wurzeln zu schlagen begonnen hatten.Daß der öffentliche Unterricht in Italien, sowie in Frankreich, — neben musterhafter Aus-stattung gewißer höherer Anstalten — doch des eigentlichen und wesentlichen Grundes, der Pri-märschnlen, entbehrte, braucht wohl kaum beigefügt zu werden; der unentgeltliche Primärnnterrichtbestand im Beginne der österreichischen Herrschaft so gut als gar nicht, und nur die Energieder hergestellten österreichischen Administration brachte es dahin, daß binnen 4 Jahren 21 Haupt-schulen und 2600 Trivialschulen in das Leben traten und von 107,756 Zöglingen besucht wurden.