Niethammer.
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folgenden Worten schloß: „Die Folgen der neuen Organisation setzen wir schließlichmit wahrem prophetischen Schauder hier an: Sie sind Einseitigkeit und Oberflächlichkeitder Bildung, Entmuthigung der Lehrer und — Sonnenuntergang der Gymnasien."Und in der That zeigten sich diese nachtheiligen Wirkungen so schnell, daß die Regie-rung zumal nach Montgelas' Sturz zahlreiche Abweichungen von diesem Schulplanenachsah und im I. 1824 die Einführung eines neuen anordnete. Die Ausarbeitungdesselben ward wieder N. übertragen, doch scheint er dabei nicht völlig freie Hand ge-habt zu haben, wenigstens mußte die Redaction desselben mit solcher Eile bewirkt wer-den, daß sich daraus manche in der Folge sehr störende Lücken erklären. Die wesent-lichsten Bestimmungen dieses zweiten N.'schen Lehrplans waren: Trennung der zweiuntersten Classen, der bisherigen Vorbereitungsschulen, von dem Gymnasium und Ver-weisung derselben als lateinische Schulen an die Commune, Reduction der sechs übrigenClassen auf fünf, Wiederherstellung des mathematischen Unterrichts, Errichtung einerSelecta (Lycealclasse), in der außer Philologie, Mathematik und Geschichte hauptsächlichPhilosophie gelehrt werden sollte. Allein der Widerspruch der Gemeinden gegen dieUebernahme der lateinischen Schulen und der Mangel an Bestimmungen, wie die bis-herige Ordnung der Gymnasien in die neue übergehen sollte, veranlagte eine solcheVerwirrung, daß das Schuljahr 1824—25 verstrich, ohne daß sich wieder ein dauernderZustand begründete. N.'s Energie wäre es ohne Zweifel leicht gelungen, diese Un-ordnungen zu beseitigen, allein seine Thätigkeit scheint von andern Seiten her paraly-sirt worden zu sein und wurde bald darauf auf ein ganz anderes Gebiet gelenkt, alsam 13. October 1825 König Max Joseph starb und sein Nachfolger gleich nach seinemRegierungsantritt den obersten Kirchen- und Schulrath so umbildete, daß keiner derbisherigen Oberstudienräthe, auch N. nicht, darin Platz fand. So blieb N. ohne alledirecte und indirecte Einwirkung auf die Wirren im Schulwesen, welche sich vom I.1825 an infolge der sich drängenden neuen Schulpläne lange Zeit fühlbar gemacht haben.
Schon im I. 1809 war N. auch zum Oberkirchcnrath ernannt worden und 1818als Rath in das neu errichtete protestantische Oberconsistorium eingetreten. In erstererEigenschaft gelang es seiner energischen, wenn gleich höheren Orts ungnädig aufgenom-menen Protestation, von der evangelischen Landesuniversität Erlangen die projectirteAufhebung abzuwenden. Als Oberconsistorialrath stand er den Bemühungen seinesFreundes, des Präsidenten des Oberconsistoriums, Friedrich von Roth, der evangelischenKirche Bayerns eine auf dem Grund der Bekenntnisschriften ruhende Form zu geben,thätig zur Seite und betheiligte sich namentlich an der Abfassung der bayerischen Agende,lieber sein späteres Leben bemerken wir nur noch, daß er im I. 1833 das Ritterkreuzdes Ordens der württembergischen Krone und 1838 das Ritterkreuz des bayerischenCivilverdienstordens nebst dem persönlichen Adel erhielt und im I. 1845 als ältesterOberconsistorialrath unter Ernennung zum Geheimrathe in den Ruhestand versetzt wurde.Seitdem betheiligte er sich nur noch an den Geschäften der Akademie der Wissenschaften,deren Mitglied er bald nach seiner Berufung nach München auf Vorschlag des dama-ligen Präsidenten I. H. Jacobi geworden war.
In der nächsten Nähe seines einzigen, in den glänzendsten äußeren und den glück-lichsten Familienverhältnissen lebenden Sohnes, des K. b. erblichen Reichsraths Juliusvon Niethammer, umgeben von einer blühenden Enkelschaar, durch regen brieflichen Ver-kehr mit einen: gleichgeliebten Stiefsohne, dem Professor und Gymnasialrector Ludwigvon Doederlein verbunden, im Besitze voller Geisteskraft und, soviel wir wissen, freivon den Leiden des Greisen alters, genoß er einen heiteren Lebensabend, dessen Glückvollkommen gewesen wäre, wenn er nicht schon im 1.1832 seine theure Gattin verlorenhätte. Er selbst starb am 1. April 1848 in einem Alter von 82 Jahren.*)
Elsperger.
*) Vgl. Palmer, ev. Päd. Ansg. 3. S. 53—58. K. Schmidt, Gcsch. der Päd. III, 645bis 852. D. Red.