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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Nassau.

die letztere durch Einforderung monatlicher, wenigstens vierteljährlicher Berichte, durchSchulvisitationen, über welche sie, wie über die von ihnen abzuhaltenden Frühlingsprü-fungen, und auf Vorlage der Berichte der Schulvorstaudsdirigenten über die Herbst-prüfungen auch über diese, jedesmal einen ausführlichen Bericht an die Regierung zuerstatten haben; (früher sollten sie sich, wann und wo sie es nöthig erachteten, unan-gemeldet in die Schulen begeben, um sich von der Befolgung der allgemeinen Schul-ordnung und dem Fortgange des Unterrichts persönlich zu überzeugen. Seit AufhebungdeL Diätenbezugs für solche Reisen sind dieselben leider! obwohl sie dringend nöthig,in Wegfall gekommen); durch Couduitenlisten über Lehrfähigkeit, Charakter, Betragen;durch Disciplinarstrafen (in Geld zu Gunsten der Gemeindekasse bis zu 1 desLehrergehalts wegen wiederholter Dienstverfäumnis und Unfolgsamkeit). Sie sorgenfür die Fortbildung der Lehrer durch Unterricht, nöthigensalls durch temporäre Ueberwei-snng derselben an das Seminar, durch Errichtung von Lesecirkeln (jeder Lehrer hat biszu 1°/o seines Dienstgehaltes dazu beizutragen; die Zeitschriften und Bücher sollen nurüber Erziehung und Unterricht handeln und vom Schulinspector ausgewählt werden;confessionell anstößige Schriften in gemischten Bezirken sind verboten; für die Circula-tion der Schriften Postfreithum); durch halbjährliche Conferenzen, auf denen u. a. dieden Lehrern obliegenden jährlichen Ausarbeitungen zur Besprechung kommen sollen(da die Lehrer zum Besuche derselben nicht wie die Pfarrer zu ihren ConferenzenDiäten erhalten, so sind die bei zweckmäßiger Leitung so überaus nützlichen Conferenzenleider! in Stocken gerathen, fast überall auf jährliche beschränkt; an einzelnen Ortenwerden Unterrichtsproben damit verbunden); durch Veranlassung zur Theilnahme anden Prüfungen benachbarter Schulen „zur Minderung der Selbstgenügsamkeit, zur Er-regung des Eifers für den Dienst, zur Knüpfung von Freundschaftsbündnissen" (1819).

Das Edict von 1817 verlangte zur Beförderung und Erreichung des gemeinsamenZwecks zeitweiliges Zusammentreten der Schulinspectoren und fortdauernde Verbindungmit dem Seminardirector, dem sie nach der jährlichen Hauptschulvisitation eine gedrängtetabellarische Uebersicht mitthcilen sollen über den Befund der Schulen, die Lehrmethodedarin, die Qualification der Schüler unter Beifügung gelungener Aufsätze derselben,über Unterrichtsgcgenstände und Amtserfahrungen. Der Seminardirector sollte sie da-gegen mit seinen Ansichten über Gegenstände der Pädagogik und Didaktik bekanntmachen und ihnen für die Lesecirkel der Schuldistricte nützliche Schriften Vorschlägen.Auch dieses ist nach und nach in Wegfall gekommen und so gestaltet sich z. B. derLesecirkel je nach dem Interesse der Schulinspectoren an der Förderung des Schul-wesens sehr verschieden. Zu loben ist, daß die Lehrer zur Bestimmung der in denCirkcl zu setzenden Schriften hier und da mit herangezogen werden.

Für die Ausbildung der Geistlichen zur Führung der Local- oder der Bezirks-aufsicht , etwa durch Theilnahme an eineni Scminarcursus (1850 vom Schulreferatbeantragt) ist bisher nichts geschehen, obwohl namentlich die evangelischen Geist-lichen bei uns sehr jung zur selbständigen Verwaltung einer Pfarrei gelangen.Ein Vorschlag, zu den Schulvisitationen den Schulinspectoren zwei Lehrer beizugeben,resp. in jedem Bezirke einen der erfahrensten und tüchtigsten Lehrer zum Gehülfcn desSchulinspectors für das rein Pädagogische und Technische zu machen (vergl. Wort-mann, Ansichten über den gegenwärtigen Stand des Volksschulwesens rc. rc. Wies-baden, 1839) ist bisher ebensowenig zur Geltung gelangt, wie derjenige, Lehrerconfe-renzen mehrerer Bezirke, resp. des ganzen Landes unter Theilnahme der Schulinspec-toren und Schulreferenteu zeitweise zu veranlassen. In Wiesbaden ist bei den viel-classigen Schulen die nächste und unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung Oberlehrernübertragen: eine Einrichtung, welche die einheitliche Verfolgung des Schulzwecks sichertund den angehenden Lehrern ein Mittel zur Vervollkommnung ihres Lehrgeschicks wird.Ob das Institut der Oberlehrer auf alle drei- und mehrclassige Schulen des Landesausgedehnt werden soll und kann, ist noch ungewiß.