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Nassau.
ist seit dem I. 1858 eine Scheidung der Art eingetreten, daß eine Elementarschule fürdie Bedürfnisse der armen Bevölkerung, 2 Mittelschulen mit erweitertem Lehrplan fürdie der mittleren Stände und eine höhere Bürger-, sowie eine höhere Töchterschule für diehöher gehenden Bildungsansprüche bestehen. Letztere fallen in die Kategorie der Real-schulen, s. unten. Die städtische Elementarschule (der Name Armenschule ist vermieden)will ihren Schülern nicht allein die jedem Menschen nothwendige geistige Ausbildunggeben, sie will in erhöhtem Grade auch die Erziehung derselben in die Hand nehmen,weil es den Eltern dieser Kinder in der Regel an Zeit und auch an den sonst dazunöthigen Eigenschaften mangelt. Um sie vor dem Müßiggänge und den nachtheiligenFolgen desselben zu bewahren, soll die nothwendige Wiederholung und Vorbereitungfür den Unterricht nach den gewöhnlichen Schulstunden in der Schule unter Leitung derLehrer statt finden. In einer mit der Schule verbundenen Beschäftigungsanstalt sollensie zu nützlicher Arbeit angeleitet und dadurch an Ordnung, Reinlichkeit und gute Sittengewöhnt werden. Außer der zu erstrebenden Geschicklichkeit der Hände will man durcheinen rationellen Turnunterricht eine allseitige Ausbildung und Kräftigung des Körperserreichen. Die Anstalt hat soeben ein diesen Grundsätzen entsprechendes vortrefflichesGebäude erhalten, mit Arbeitssälen und Turnhalle. — Die Mittelschule ist berechnetfür Schüler, welche einen über den Elementarunterricht hinaus gehenden, jedoch aus-schließlich der praktischen Seite zugewendeten Unterricht in den Realien und in derKenntnis der franz. Sprache, wie beide von dem öffentl. Verkehr unter den Mittelständengefordert werden, erhalten sollen. Die Stadt hat 2 Mittelschulen, jede mit 10 Schüler-classen, 5 für Knaben und 5 für Mädchen; die Unterstufe hat 1 Elaste mit IjährigemKursus, die Mittelstufe 2 Elasten mit je 2jährigem Kursus, die Oberstufe 2 Elasten,deren erste einen 2jährigen, die zweite einen 1jährigen Cursus hat. Lectionsplan fürdie Mittelschulen:
Unterstufe
I.
Kub. Mdch.
Religion .... 3 3
Anschauungsunterr. iLesen .... /
Sprachlehre . . ^ 8 8
Stilübungen . . ^
Orthographische Ueb. fRechnen .... 4 4
Geometrie ... — —
Geogr. u. Geschichte — —
Naturkunde ... — —
Kalligraphie und Dictir-
schreiben ... 3 3
Zeichnen .... — —
Gesang .... — —
Französisch (nicht oblig.) — —
Weibl. Handarbeiten — 4
Zusammen 18 22
MittelstufeII. III.
Knb. Mdch. Kub. Mdch-4 4 4 4
10 8 7 8
4 4 4 3
— —22
4 3 3 3
— — 22
2 2 2 2
— — 44
— 6 — 6
24 27 28 34
OberstufeIV. V.
Knb. Mdch. Knb. Mdch.
3 3 3 3 St.
6 6 6 6
3 3
2 2
4 4
2 2
3
3
4
3
3
4
»
3
2
2 2 2
2 2 2
2 2 2
4 4 4
— 6 —
30 36 32
2
2
2
4
>/
37 St.
Grundsätze der Schulzucht. Es ist geboten, daß der Schüler pünctlich zurbestimmten Zeit und reinlich an Körper und Anzug zur Schule komme, dort ruhig sichverhalte, und in und außer den Lehrstunden den Vorschriften des Lehrers folge, dener als zweiten Vater ehren und lieben solle. Eollocation der Schüler nach ihrer Quali-fication und dem Ergebnis des Certirens an bestimmten Tagen. Belobung der bestenbei der öffentlichen Prüfung, wobei übrigens große Vorsicht und Sparsamkeit empfohlen
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