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Nassau.
desselben Monats das erste Mal niit 4, jedes weitere Mal bis zum Schluß des Monatsmit 6 Kreuzern. Der Lehrer ist verantwortlich für die Führung der Absentenliste,Pfarrer für richtigen Ansatz, Bürgermeister und Gemeinderechner für monatliche Bei-treibung der Strafe, die von den Aemtern in Arbeits- oder Freiheitsstrafe der Elternumgewandelt, von der Negierung ermäßigt oder erlassen werden kann. Einen Schutzgegen solche Eltern, welche ihre Kinder der Schule entziehen, um sie auf den Bettel zuschicken, bei Feldarbeiten, Treibjagden oder zu gut bezahlten Arbeiten bei den Berg-werken benutzen zu lassen, mit ins Ausland zu ihrem Geschäfte zu nehmen u. s. w.,gewährt diese Verordnung nicht, da in der Regel der durch die Kinder gewonnene Ver-dienst den Betrag der Strafe übersteigt. Schließung der Schule bei epidemischen Krank-heiten in der Gemeinde oder im Schnlhause auf Antrag der Medicinalbehörde durchden Schulinspector (1826); die genesenen Kinder bedürfen zum Wiedereintritt in dieSchule eines ärztlichen Zeugnisses. Urlaub ans einzelne Stunden (im Jahre nur auf 30)giebt der Lehrer, ans einen oder mehrere Tage (im Jahr nur 14) der Pfarrer, auslängere Zeit der Schnlinspector. Der Nachweis eines genügenden Privatunterrichtsbefreit vom Schulbesuch. Ferien, 8 Wochen im Jahre, seit 1862 verlegt auf die Zeitvom 24. Decbr. bis 2. Januar, von Gründonnerstag bis Mittwoch nach dem Feste,2 Wochen nach der Herbstprüfung und 4 Wochen in angemessener Vertheilung durchSchulinspector und Schulvorstand ans die Zeiten der Heu-, Grummet-, Korn-, Kartoffel-erndte, der Weinlese, des Beerensuchens u. s. W.
Bezüglich des Lehrplans bestimmt die Instruction für die Schulinspectoren,daß dieselben auf Grund eigener Beobachtung und Erfahrung Vorschläge zu Verbesse-rungen, vorzüglich in Hinsicht der Methode, nach gepflogener Communication mit anderenSchulinspectoren dem Seminardirector mittheilen sollen zur gutachtlichen Vorlage beider Landesregierung. Damit war die Fortentwickelung des Lehrplans angebahnt. Esist indessen zu einer gesetzlichen Abänderung rosp. Fortentwickelung des Lehrplans nichtgekommen, weil die durch das Gesetz dazu berufenen Organe entweder die Nothwcndigkeitderselben nicht erkannt oder einen Anstoß in dieser Beziehung zu geben unterlassenhaben. Einzelne von der Schulbehörde nicht ausgegangene Verfügungen, wie z. B.die über Aufhebung des allgemeinen und Einrichtung des confessionellen Religions-unterrichts, ferner der Umstand, daß wegen der gänzlichen Umgestaltung mancher Un-terrichtsgegenstände hinsichtlich der Methode ein strenges Festhalten an dem Lehrplanenicht wohl mehr durchführbar ist, und weiter die Liebhabereien mancher Schnlinspectoren,die sich in der Bevorzugung und Vernachlässigung des einen oder anderen Gegenstandeskund geben, lassen dringend wünschen, daß die 1862 ausgesprochene Absicht der Re-gierung, eine dem jetzigen Standpnncte des Volksschulunterrichts entsprechende Revisiondes Lehrplans vorzunehmen, nicht an fremden Einflüssen scheitere. Die Unterrichts-gegenstände sind: Religion, Sprache, Realien, Zahlenlehre und Rechnen, Form- und Maß-lehre, Gesang. Für den evangelischen Religionsunterricht besteht bis jetztkein allgemeines Regulativ; die Geistlichen entwerfen in Gemeinschaft mir den Lehrernden aus ein oder mehrere Jahre berechneten Plan, der dem Decan zur Genehmigungvorgclegt wird. In der Unterclasse kommen gewöhnlich die einfachsten biblischenErzählungen zur Behandlung. Damit in Beziehung stehende leichte Bibelsprüche, Lieder-Verse, sowie kindliche Gebete werden memorirt. Wöchentlich 2—3 Lectionen. Für dieMittelklasse ist das Ottosche Historieubuch eingesührt, im Aufträge der Kirchenbe-hörde verfaßt, gegen dessen Gebrauch, zumal der versprochene 2. Theil bis jetzt nichterschienen, von verschiedenen Seiten Anstand erhoben worden ist. Die einzelnen bibli-schen Geschichten kommen der Reihe nach vor und werden nach Maßgabe eines derbeigegebenen Sprüche verarbeitet. Die Sprüche werden memorirt, ebenso eine Anzahlleichterer Gcsangbnchslieder und Psalmen. — In den OLerclassen gestaltet sich diebiblische Geschichte zu einer Geschichte des Reiches Gottes, an welche sich dasWichtigste ans der Kirchengeschichte anschließt. Bibelknnde und biblische Geo-