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Prüfung der Lehrer a» höhere» Schulen.
nach Stofs und Methode richten werden, als sic auch ermessen können, bis zu welchemGrade die Bewältigung der Wissenschaft innerhalb der Studienzeit möglich ist.
Von den sachlichen Leistungen innerhalb der einzelnen Priifnngsgebiete sind indesnoch diejenigen allgemeinverbindlichen Forderungen zu unterscheiden, welche aus-nahmslos von sämmtlichen künftigen Lehrern erfüllt werden müssen. Zu diesen obli-gatorischen Erfordernissen gehört eine bestimmte philosophische Bildung, namentlichdie Kenntnis der formalen Logik und der empirischen Psychologie, sowie einer Uebcrsichtüber die Geschichte der Philosophie, Bekanntschaft mit der allgemeinen Theorie derPädagogik und der neueren Entwicklung dieser Wissenschaft, elementare KenntnisdeS Lateinischen, welche zum Verständnis eines lateinischen Buchs befähigt, allge-meine Kenntnis der hauptsächlichsten geschichtlichen Thatsachen und geographischenVerhältnisse, und endlich eine ausreichende, auf Kenntnis der Bibel, der symbolischenBücher und der Kirchcngeschichte beruhende Vertrautheit mit den religiösen Heils-lehren. Auch in allen diesen Gebieten soll es sich nicht um ein encyklopädisch breitesund sachlich ausgedehntes Wissen, sondern um diejenige allgemeine Bildung handeln,Welche von jedem Lehrer um des Werkes der gesammten Jugenderziehung willen undzu seiner eigenen Sicherheit und Klarheit in der Würdigung der verschiedenen Unter-richtsfächer gefordert werden muß. Hiervon etwas nachzulassen ist nicht rathsam undmüßte vielmehr den Zerfall der Lehrercollegien in einzelne Fachlehrer befördern, welcheals die Hauptaufgabe ihrer Thätigkeit nicht die harmonische Geistesbildung des Zög-lings, sondern die Unterrichtsförderung desselben je in ihrem besonderen Fache an-sehen würvcn.
Nach Erörterung der allgemeinen Grundsätze, welche das Ziel der Prüfung unddas Urtheil der Prüfungsbehörde bestimmen sollen, darf von einer genauen Aufzählungder sachlichen Forderungen in den einzelnen Fächern Umgang genommen werden,wie sehr es auch in einem formulirten Prüfungsreglement bestimmter Abgrenzungenund leitender Gesichtspnncte sowohl für die Prüfenden als mehr noch für die Kandi-daten und schon vorher für die Studirenden bedarf. Allein wie schon bemerkt wirdeine allzugenaue Specialisirung der Vorschriften auch hier zu vermeiden sein, theils weilsie dem oben betonten Grundsätze zuwider laufen würde, daß dem wissenschaftlichenStreben der Studirenden jede mit den Schulsorderungen vereinbare Selbständigkeitgewährt werden müße, theils auch deshalb, weil mit der fortschreitenden Entwicklungder Wissenschaften sich stets neue Gesichtspunkte bieten, bisher bearbeitete Gebiete inihrer Wichtigkeit zurücktreten und neue Methoden und Fächer eine vorwiegende Berück-sichtigung erheischen. Wenn beispielsweise bisher zu den alten Sprachen die Kenntnisdes klassischen Sprachgebrauchs in grammatischer Beziehung als genügend gelten konnte,so wird hierneben doch in Zukunft die Forderung allmählich mehr hcrvortreten, daßdie philologisch gebildeten Candidaten auch mit der historischen Grammatik, also mitder geschichtlichen Entwicklung der Sprache nach Etymologie und Syntax und mit derMethode derartiger Untersuchungen eine bestimmte Bekanntschaft erworben haben müssen.Aehnliches läßt sich von den übrigen Wissenschaften sagen. Jiü ganzen muß aber alsunumstößlich gelten, daß das Wissen des Candidaten über die Forderungen derjenigenUnterrichtsstnfc hinausgehen soll, für welche er die Unterrichtsfähigkeit beansprucht.Wenn derselbe also die Lehrfähigkeit für die obersten Elasten zu erwerben wünscht, somuß er im Stande sein, das für die Schule erforderliche Unterrichtsmaterial nicht nurmit Sicherheit und freier Wahl zu verwerthen, sondern auch zu neuen Combinationenzu verarbeiten und eigene Untersuchungen mit selbständigem Urtheil anznstellen; und ermuß ferner mit der Geschichte und den wissenschaftlichen Hülfsmitteln seines Fachs soWeit bekannt sein, um seine Studien in geordneter Weise sortsctzen und seine Kcnütnissein den Hülfswistenschaften systematisch ergänzen zu können. Wenn hiernach für denkundigen Examinator sich das Maß der Forderungen ohne Schwierigkeit ergeben wird,so mag im einzelnen nur noch bemerkt werden, daß für den philologischen Lehrer