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6 (1867) Philologie, classische - Reformation
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Prüfung der Lchrcr an höheren Schulen.

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in einem solchen Falle unterbleibt sie besser aus Rücksicht auf den beteiligten Lehrer,da sie denselben nur unnöthig bloßstellen würde und die auf längerer und genauererKenntnis ruhende Ueberzeugung der Aufsichtsbehörde doch das Zutrauen zu ihrer sach-lichen Richtigkeit und Unbefangenheit in Anspruch nehmen und deshalb als entscheidendgelten muß.

Endlich wäre rücksichtlich der äußeren Einrichtung der Prüfungen noch zu erwägen,wie groß die Zahl der zu gleicher Zeit zu prüfenden Kandidaten sein dürfe.Sind indes oben die allgemeinen Gesichtspuncte über die wissenschaftliche Bildung derCandidaten richtig festgestellt, so ergiebt sich, daß um der Gründlichkeit und Tiefe derPrüfung willen nur eine beschränkte Zahl derselben, höchstens drei, zu demselben Actezugelassen Werden können, und auch diese mäßen im wesentlichen denselben wissenschaft-lichen Fächern angehören. Zusammenfassende jährliche oder halbjährliche Prüfungs-termine können daher, wie viel Bequemlichkeit sie auch für die Staats- und Prüfungs-behörden bieten, in denjenigen Staaten oder Provinzen nicht für geeignet gelten, inwelchen sich eine größere Anzahl von Candidaten in den Lezeichneten Zeiträumen findet.

Für die theoretische Prüfung lassen sich die Schulwissenschaften je nach ihrer Zu-sammengehörigkeit in vier (Preußen) oder fünf (Nassau) Gebiete gliedern, nämlichin das Fach der klassischen Philologie und des Deutschen, der Geschichte undGeographie, der Religion und des Hebräischen, der Mathematik und derNaturwissenschaften, und endlich der neueren Sprachen. Da hiermit indesdie Zahl der Kombinationen auch unter den innerlich verwandten Wissenschaften nichterschöpft und es außerdem nach den oben entwickelten Grundsätzen wünschenswerth ist,den Candidaten jede mit der Sache verträgliche Freiheit in ihren Studien zu gestatten,so empfiehlt es sich, den Prüfungsbehörden für die Zusammenordnung der Fächer, indenen ein Kandidat die Unterrichtsfähigkeit zu erwerben beabsichtigt, etwas freiere Handzu lassen. Beispielsweise läßt sich das Deutsche ebensowohl in Verbindung mit derelastischen Philologie als mit den neueren Sprachen oder auch mit der Geschichte setzen,und andererseits ist die Verbindung des geschichtlich-geographischen Fachs ebenso zulässigmit den alten wie mit den neueren Sprachen. Umgekehrt werden bei dem Umfangeder einzelnen Wissenschaften auch mancherlei Scheidungen innerhalb jener Gebiete statt-haft und sogar unvermeidlich sein. Eine quellenmäßige und umfassende Kenntnis derGeschichte wird sich, wie schon oben bemerkt, seltener bei dem klassischen Philologenfinden und kann jedenfalls nicht unbedingt von ihm gefordert werden, wenn er aucheiner bestimmten geschichtlichen Bildung und namentlich einer für die Erklärung derKlassiker ausreichenden Kenntnis der alten Geschichte nicht entbehren kann. Dasselbegilt ebenso für den Historiker betreffs der alten Sprachen. Andererseits ist das Stu-dium der Mathematik einschließlich der mathematischen Physik und dasjenige der Natur-wissenschaften einschließlich der Chemie, jedes für sich, so umfangreich und nimmt dieKraft des Studirenden auch während eines vierjährigen Zeitraums so sehr in Anspruch,daß nur selten ein Kandidat in beiden Gebieten zugleich den höchsten Forderungengenügen wird. Umgekehrt darf freilich der Mathematiker den Naturwissenschaften nichtvöllig fremd bleiben und ebenso sind die Candidaten der Naturwissenschaften einerbestimmten mathematischen Bildung benöthigt. Hiernach ergeben sich also mancherleiCombinationen, welche durch das Gesetz nicht alle vorgesehen und fixirt werden könnenund betreffs deren es gerathener ist, dem gewissenhaften Sinne der Prüfungsbehördenzu vertrauen. Wichtiger ist es, in jedem Fache die Höhe der sachlichen Forderungensestzusetzen, obschon auch in diesem Betracht eine bis ins Einzelnste gehende Umgrenzungund Formulirnng derselben weder möglich noch auch nöthig ist. Denn eS darf erwartetWerden, daß die Mitglieder der PrüfungSbehördett, falls sie, wie doch vorauszusetzen,mit dem Umfange und der jeweiligen Entwicklung der einzelnen Wissenschaften vertrautsind, ebenso ihre Prüfung aus das Wesentliche und das eigentlich Wissenschaftliche