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6 (1867) Philologie, classische - Reformation
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Philosophische Propädeutik.

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Provinzialschulrath der Provinz Pommern in der pommerschen Directorenconferenz

1861 nach dem darüber in Langbeins Archiv (Jahrg. 1862, S. 209) enthaltenenBerichte aussprach, an manchen Gymnasien ganz haben fallen lassen, so daß Klagenlaut wurden, daß Kandidaten Lei den Prüfungen über die einfachsten logischen Begriffenicht im Klaren seien und daß die Studenten die gewöhnlichsten tsrmini nicht ver-ständen. Das Ministerium scheint sich infolge dieser Klagen zu Anfragen veranlaßtgesehen zu haben, Welche nicht nur die pommersche, sondern 1860 auch die westfälischeDirectorenconferenz (vgl. Neue Jahrb. f. Philol. u. Päd. Bd. 84, S. 488 ff.) be-schäftigten. Auch die am 1. Juni 1862 zu Oschersleben tagende Lehrerversammlung(vgl. die eben genannte Zeitschr. Bd. 86, S. 376 ff.) behandelte das Thema. Vonihr wurde u. a. auf Krahners Anregung die Frage in Erwägung gezogen, ob eszweckmäßig sei, eine analysirende deutsche Prosalectüre in den obersten Elasten derGymnasien einzurichten und ob nicht Prosaschriftcn Schillers zu diesem Zwecke beson-ders geeignet seien. Man erkannte darin eine philos. Propäd. in oonoreto undempfahl zu gleichem Zwecke auch die Lectüre Lessingscher Schriften. Obwohl derAnknüpfung logischer und psychologischer Erörterungen an eine solche Lectüre ausdrück-lich gedacht wurde, übersah man doch auch eine an diese Lectüre sich anlehnende ästhetischePropädeutik nicht und faßte daher den Begriff der philos. Propäd. in einem weitern Sinne,als es sonst gewöhnlich geschehen war. Dies giebt uns Veranlassung, eines Aufsatzesvon W. Hollenberg über die „Ethik als Gegenstand der philos. Propäd." (Zeitschr.für das Gymnasialwesen, 1862, S. 560 ff.) zu gedenken. Der Verf. geht davonaus, daß das Bedürfnis des Geistes, der sich in dem letzten Abschnitte des Schul-lebens auf sich selbst besinnen solle, nicht zuerst auf die Logik führe, daß von demAnfänge mit der Psychologie vor allem die Schwierigkeit ihrer Behandlung abhalte,daß aber in dem Gemüthe des Heranwachsenden lebhaften jungen Mannes ein vorwie-gendes Interesse für das, was gut oder schändlich, was lieblich oder widerwärtig sei,mit einem Worte für Werthurtheile^ für das Gebiet der praktischen Philosophielebendig sei, und folgert daraus die Angemessenheit eines propädeutischen Unterrichtsin der Ethik als erster Stufe deS philosophischen Vorbereitungscursus.

Als ein Resultat' der oben erwähnten Anfrage deS Ministeriums, die sich nichtbloß auf die philos. Propäd., sondern auf den gesammten deutschen Unterricht, mitWelchem jene ja durch den Erlaß vom 7. Jan. 1856 zunächst in Verbindung gebrachtworden war, bezogen hatte, dürfen wir vielleicht das Ministerialrescript vom 13. Dec.

1862 über den deutschen Unterricht auf Gymnasien betrachten. (Vgl. Stiehls Cen-tralblatt, 1863, S. 21 f.). Darin findet sich namentlich folgende Stelle: „Ein syste-matischer Unterricht in der Philosophie geht über die Bestimmung des Gymnasiumshinaus, während eine so viel wie möglich auf heuristischem Wege vermittelte psycholo-gische Belehrung über die Vermögen der menschlichen Seele und ihrer auf das Denkenund Erkennen gerichteten Thätigkeit, propädeutische Hebungen zur Entwickelung desDenkvermögens, Einführung in die Methode deS wissenschaftlichen Erkennens und vor-nehmlich die Anregung des philosophischen Interesses zu den wichtigsten Aufgaben derobersten Gymnasialclassen gehören. Der gesammte wissenschaftliche Unterricht in den-selben, besonders ein rationeller Sprachunterricht und alle mathematische Wissenschaft,enthält zwar an sich auch eine philosophische Propädeutik, und die eigenen Productionender Schüler geben immer aufs neue Gelegenheit, auf die Nothwendigkeit logischerConseguenz der Gedanken und der dadurch bedingten Ordnung der Darstellung auf-merksam zu machen; aber es ist unerläßlich, daß die den Objecten immanenten undalle Wissenschaften verbindenden logischen Gesetze auch für sich selbst den Schülernverständlich und geläufig werden." Weiter wird auf die Nothwendigkeit logischerHebung nachdrücklich hingewiesen. Die für die philos. Propäd. erforderliche Zeit ander geeignetsten Stelle innerhalb der normalmäßigen Stundenzahl auszumitteln undden betr. Unterricht eventuell auch um einer mehr zusammenhängenden Behandlung