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4 (1865) Kirche - Muttersprache
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Mädchenschule.

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Bestimmungen über das Schulwesen, von denen die höheren Töchterschulen gelegentlichmitgetroffcn wurden, hat bisher die Gesetzgebung die Organisation, das Ziel und denganzen Charakter dieser Anstalten noch nirgends in Deutschland sixirt, daher denn auchviele Verhältnisse derselben, ihre Berechtigungen, ihre Beaufsichtigung, die Besoldungder Lehrer, die Stellung derselben den Lehrern andrer Schulen gegenüber, das Classen-system, Stundenzahl, die Frequenz rc. rc. sich in großer Unklarheit und Unsicherheitbefinden. Wenn darin einerseits die Ansicht erkennbar wird, daß das eigentliche Wesender höheren Töchterschule noch immer in einer gewissen Unsicherheit schwebt, wie jaauch in der That noch in neuerer Zeit das Bewußtsein darüber so schwankend gewesen,daß die Berechtigung derselben sogar gelegentlich ganz in Abrede gestellt worden ist; sowird doch das Bedürfnis immer fühlbarer, diesen Lehranstalten, wenn auch nur in denallgemeinsten Zügen, eine gesetzliche Grundlage zu geben, um auch die noch vorhandenenAusschreitungen der Willkür oder der Unklarheit zu beseitigen.

Aus der geschichtlichen Entwicklung der höheren Töchterschulen in Deutschland er-giebt sich für die Gegenwart das Resultat, daß 1) diese Anstalten Factoren der Neu-zeit sind, die mit innerer Nothwendigkeit aus der socialen Umgestaltung der Ständeund ihres Verhältnisses zur Bildung hervorgegangen sind; daß es 2) eine eigenthüm-liche weibliche Bildung giebt, die nach Umfang und Inhalt, in ihrer Grundlage undihrem Ziele sich von der männlichen unterscheidet und in den höheren Mädchenschulenangestrebt wird, deren richtige Entwicklung darum ein Gegenstand des höchsten Interessesfür die bürgerliche und kirchliche Gemeinde bleibt.

Was den ersten Punct, die sociale Gruppe, für welche diese Schulen bestehen, be-trifft, so darf der Name „höhere Töchterschule" nicht zu dem zuweilen gehegten Jrrthnmverleiten, als seien dieselben nur für diejenigen Stände vorhanden, welche gegenwärtigdie höheren genannt werden. Die Anstrengungen, mit welchen manche Anstalteneinen vornehmen Charakter zu bewahren gesucht haben, um sich jenes Publicum derhöheren Stände zu sichern, sind fast immer vergeblich gewesen. Bei genauerer Erwä-gung stellt sich heraus, daß diese Anstrengungen fast immer nur auf Aeußerlichkeitcngerichtet waren, wie auf glänzende Einrichtung, auf Ausschließung von minder vor-nehmen Kindern, auf einen gefälligen Ton des Umganges, allenfalls auf bedeutendereLeistungen im Gebrauche fremder Sprachen und auf die Wahl renommirter Lehrer, seltenoder nie auf wirklich gediegenere Bildung. Aber durch solche Aeußerlichkeitcn werden ge-bildete Leute nicht bestochen. Der Grund, warum die wirklich höheren Stände vonden höheren Töchterschulen gewöhnlich keinen Gebrauch machen, liegt darin, daß sie esnicht können. Ihre Lebensstellung fordert eine reservirte Haltung aller ihrer Fami-lienglieder, und ihre Lebensweise widerspricht dem ganzen Leben der Schule. WennRiehl (Die Familie S. 102) fordert: „auch in den Städten sollte man die Mädchen bisznm 12. oder 14. Jahre durchaus in die Volksschule" (die hier als gemischte, vonKnaben und Mädchen besuchte gedacht wird) „schicken, seien ihre Eltern so vor-nehm, wie sic wollen," und wenn er sich einen unberechenbaren Gewinn für dieCharakterbildung der Männer und Frauen der höheren Kreise davon verspricht, „daßsie wenigstens in der Schule mit der Gesammtheit der Kinder des Volks auf einerBank gesessen und mit den barfüßigen Kameraden und Gespielinnen unter dem gleichenKriegsrecht des Bakels gestanden haben," so ist das in idealem Sinne zwar zuzugeben,aber es widerspricht der einfachen Wirklichkeit des Lebens so völlig, daß es niemalsrealisirt werden kann. Der Unterschied der Stände, der sich auf Verschiedenheit derBildung gründet, ist zwar ein fließender und kann immer wieder durchbrochen Werden,aber er ist darum im einzelnen Falle nicht minder scharf und bestimmt, als der derpolitischen und natürlichen Stände, ja er ist spröder und gegen die persönliche An-näherung verschlossener, als dieser, und dies mit Recht.*) Die Potenzirung des ge-Soweit im Obigen ans Veranlassung von Riehls Aeußcrungen von beiden Geschlechterndie Rede ist, wollen die im Text aufgestellten Sätze durchaus nicht ans allgemeine Geltung Au-

Püdag. Encyklopädie. IV. Atz