Mäßigkeit und Unmäßigkeit.
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der rechten Fähigkeit des Genießens beraubt und nach dem Ausdruck von Sokratesden Menschen im Falle körperlicher, sittlicher oder ökonomischer Zerrüttung den Aerztenoder Sachwaltern in die Hände giebt.
Wir finden überdies im Alterthum das Verständnis der schweren Folgen einerzum Volkslaster werdenden Unmäßigkeit für das Gemeinwohl; daher bestrafte Spartavon Staats wegen Unmäßige und Schwelger, daher hielt das alte republikanische Romstreng auf große Einfachheit in der ganzen Lebensweise und ebenso aus Rücksicht aufdas Wohl der Einzelnen als ans das gedeihliche Leben der Gemeinde forderte die aposto-lische Kirche von ihren Gliedern strenge Mäßigung der sinnlichen Genüsse.
Die Bewohner des Orientes, von Griechenland und Italien — die Kaiserzeit aus-genommen — waren und sind noch jetzt von Natur auf größere Mäßigkeit im Essen undTrinken und auf eine harmonische Behandlung der ganzen Lebcnsordnung hingcwiescn;Unmäßigkeit zumal in grob sinnlichen Genüssen ist dagegen ein Grnndzug der nordischenund leider zumal der germanischen Völker; die Schmausereien, Spiel- und Trinkgelageunserer Urahnen haben sich durch das ganze Mittelalter bis auf unsere Tage fortge-setzt, und nachdem die Rohheit des Saufens nach und nach an den Höfen in Abganggekommen ist, blieb doch die ständige Unmäßigkeit in Tafelfreuden das Erbstück dervornehmen, gichtkranken Welt und ein üppiger Tisch die unvermeidliche Ausstattungunserer meisten bürgerlichen Feste; ebenso ist das Wüste Trinken ein Merkmal des ton-angebenden Theils unsrer akademischen Jugend geblieben. Richtet sich doch noch heut-zutage der Grad der Achtung, in welchem der Bursche bei einem Theil seiner Commi-litonen steht, mit nach dem Quantum der geistigen Getränke, welches er bei einemTrinkgelage in den Schlund schütten kann, ohne in die höchsten Grade der Alkohol-vergiftung zu verfallen, und ist die methodische Einübung des Trinkens seit Jahrhun-derten eine Hauptaufgabe mancher akademischer Genossenschaften. Nicht besser stehtes bei anderen jugendlichen Verbindungen, welche in diesem Stücke mit den akademischenLeistungen wetteifern, und während man so viel von der veredelnden Wirkung desGesanges und der charakterbildenden, die Sinnlichkeit unterjochenden Macht des Tur-nens erwartet und zwar mit Recht, geben so manche Gesanges- und Turnfeste dieBelege für die Fortdauer dieser mittelalterlichen Barbarei. Nur das Laster der Be-rauschung mit Opium oder mit den Zubereitungen des indischen Hanfes ist fast aus-schließliches Eigenthum der asiatischen Völker geblieben, während dagegen von derneuen Welt aus der Genuß des Tabaks die Gebildeten und Ungebildeten Europas sichunterworfen hat.
Wie der Erzieher aus sittlichen, so ist der Arzt aus physischen Gründen berufen,gegen die Verwüstung der edeln Menschennatur durch Völlerei zu sprechen; der einewird frühzeitig durch die Beschädigung seiner Gesundheit zur Mäßigkeit gezwungen,der andere, Vorsichtigere erst später, wenn ein schweres Leiden hereinbricht oder nachund nach ein unaufhaltsamer Zerfall seiner Constitution, nur dann zu spät, den Ge-horsam gegen strenge Diät erzwingt; jenes ist der Fall, wenn sich an gehäufte odersehr grobe Excesse die Erscheinungen eines acuten Leidens des Magens oder von Kopf-congestionen, oder Blutspeien und anhaltender Husten, häufig die gefürchteten Vorbotender Lungenschwindsucht, anreihen; langsam und schleichend entwickeln sich dagegen beiden einen die sog. Stockungen in den llnterleibsorganen ohne oder mit Hämorrhoidal-blutungen, ohne oder mit den Vorboten der Gichtanfälle, bei den andern die Zeicheneines zerrütteten Nervensystems, bald in der allgemeinen Form der reizbaren Schwächeund abnehmenden Kraft der psychischen und motorischen Thätigkeit, bald als Säufer-wahnsinn, als Epilepsie n. s. w.
Unsere Aufgabe kann an dieser Stelle jedoch nur die sein, auseinanderzusetzen, wie vonden Anfängen der Erziehung an die Mäßigkeit in sinnlichen Genüssen durch Zucht undBeispiel, später durch Belehrung zur vollkommenen Gewohnheit werden muß, damitder Mensch in seinem selbständigen Leben um so eher in der Lage sei, daß er seinem Ver-