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Maria Theresia.
konnte, für Schnlzwecke her. In oder bei ihren Lustschlössern, zu Schönbrunn undLaxenburg, zu Schloßhof und Hetzendorf, legte sie Schulen für die Kinder der niedernSchloßbeamten an, besuchte sie, wie einst Karl Ll., selbst, ließ sich die Handschriftenund Preisverzeichnisse vorlegen, spornte Lehrer und Schüler durch liebreiche Worte undAustheilung von Geschenken zum. Fleiß an, dictirte Strafen für Eltern, welche ihreKinder der Schule entzogen. So kam es, daß schon im Jahre 1780 in den nicht-ungarischen Erbländern 6197 und darunter 3993 „nach der neuen Einrichtung verbesserte"Schulen gezählt werden konnten, nämlich 15 Normalschulen, 83 Hauptschulen, 47Mädchenschulen und 3848 Trivialschulen mit 208,580 Schülern, von denen mehr als20,000 unentgeldlich unterrichtet wurden. Das große entscheidende Verdienst der neuenSchulverbesserung war: einen zweckmäßigen und nutzbringenden Unterricht in der Masseermöglicht, dem früher grob mechanischen (Volks-) Unterricht das erste Leben eingehauchtund den Weg zu einer fruchtbringenden Ertheilung desselben angebahnt, vor allem derVolksschule den gebührenden Platz im großen Staatshaushalt überhaupt und insbe-sondere in der Reihe des öffentlichen Erziehungswesens gesichert zu haben, endlich denLehrerstand zu Ehren gebracht, seine äußere Stellung gesichert und sein Bewußtseingehoben zu haben. Hätte Maria Theresia nichts anderes als dieses Werk vollbracht, eswäre genug, um ihrem Namen für immer ein unvertilgliches Andenken in der Geschichteder menschlichen Cultur anzuweisen. — Damit ist freilich das Urtheil über die von M.Th. bei ihren Schulreformen befolgten Staatsprincipien und den innern bleibendenWerth der von ihr unter staatlicher Auctoritat normirten Organisations-und Lehrgrund-sätze nicht in jeder Beziehung abgeschlossen. Wir kennen vielmehr ans der Darstellungunter Felbiger das vielfache Einseitige und Verkehrte derselben und erfahren im Weitern,Wie jenes Princip der Staatsomnipotenz, das M. Theresia auch auf dem Boden desUnterrichts im Interesse steigender Aufklärung in Anwendung brachte, unter den reac-tionären Regierungen der späteren Zeit zu einem zweischneidigen Schwerte gebrauchtwurde, um mit Hülfe desselben eine frischere, selbständigere Bewegung des Volksgeistesniederzuhalten. Zur Feststellung eines nüchternen, gerechten Urtheils kann aber Wohlnichts mehr beitragen, als die Berücksichtigung des Kanons, den Schleiermacher fürdiese Verhältnisse aufstellt (Rede über den Beruf des Staats zur Erziehung. Nachlaß.Zur Philos. B. I-, 225 f. und Erziehungslehre S. 191. 529): „Der Staat hat, erhat aber auch nur dann einen activen, unmittelbaren Antheil an der Erziehung desVolks zu nehmen, wenn es darauf ankommt, eine höhere Potenz der Gemeinschaft unddes Bewußtseins derselben zu stiften und wenn es an einem öffentlichen Leben fehlt,auch eine große Verschiedenheit und große Passivität der Masse vorhanden ist. Denndas Verhältnis des Erziehungs- und Unterrichtswesens zur Staatsverwaltung mußimmer das sein, daß der Staat die fortschreitende Entwicklung nicht hemme, sondernfördere. Alle andern Motive sind entweder verderblich und die Regierung setzt sichdann in Streit mit der natürlichen Entwicklung des Volks, oder sie sind unhaltbar." —Aber eben daraus folgt, daß, sobald das Gefühl der Einheit durch die Erziehung unddurch ein öffentliches Leben hervorgerufen ist, kein Grund mehr da ist, warum dieRegierung länger sollte die - Erziehung, die doch von Natur nicht ihr Geschäft ist, dazumachen und nicht in die Hände des Volks zurückgeben. Gleichwie daraus, daß derStaat gewiße Industriezweige ursprünglich geleitet hat, in keiner Weise folgt, daß ersie fortwährend in der Hand behalten müße, so auch hier. Es ist immer ein großerUnterschied zwischen dem, was von der bürgerlichen Gesellschaft ausgeht und dem, wasvon der Regierung geschieht. Von diesem Gesichtspunct würde also die Sache sich sostellen, daß das Unterrichtswesen zu gewitzen Zeiten und unter gewißen Umständen,besonders wo ihm ein neuer Schwung gegeben werden soll, in den Händen der Regie-rung sein kann, aber daß es auch heilsam ist, wenn dies wieder aufhört.*)
*) Vgl. über diese Frage die Artikel: Schule, ihr Verhältnis zur Kirche, Schulregiment.
D. Red.