568
Maria Theresia.
ohne besondere Erlaubnis zu erstrecken. 3) „Unterricht und Erziehung mäßen denHänden derOrdensgeistlichcn, denen sie bisher, mit Ausnahme der medicinischen Wissen-schaften, fast ausschließlich anvertraut gewesen, durchaus abgenommen und die Schulennur mit weltlichen, oder doch weltgeistlichen bewährten Lehrern besetzt werden."Denn die Heranbildung der Jugend in den von religiösen Orden geleiteten Schulenhabe in keiner Weise bis jetzt die Anforderungen befriedigt und den Erwartungen ge-nügt, welche der Staat stellen mußte und die Eltern hegen dürfen, und bei der Ein-richtung, welche diese geistliche Körperschaften nun einmal haben und bei dem Geiste,der ihnen inwohne, sei auch nicht zu hoffen, daß diese Anforderungen je werden be-friedigt werden. Das waren nun freilich so kühne Vorschläge, daß an eine sofortigeförmliche Sanctionirung der darin enthaltenen Principien nicht zu denken war. SelbstStaatsmänner der entschiedensten modern liberalen Richtung, wie ein Fürst Kaunitz,mußten an den dagegen sich aufthürmenden Schwierigkeiten, namentlich an der gefor-derten Beseitigung des geistlichen Elements Anstoß nehmen. Darum, obgleich v. Pergenin einer neueren Ausführung v. 16. Juli 1771 seine Vorschläge näher begründete, aufdas äominium eminens des Staats über alle Stiftungen hinwies und bloß Feststellungder Grundsätze, dabei aber nur allmählige Einführung der neuen Principien, namentlichder Anstellung weltlicher Lehrer beantragte, so war doch Maria Theresia nicht weiterzu treiben, als daß sie (6. Sept. 1771) im allgemeinen ihre Entschließung kund gab,„bei dem dermaligen System der Erziehung und des Unterrichts eine Verbesserung an-zuordnen, zu diesem Behufe ein Schulen-Oberdirectorium zu bestellen, welchem sodannobliegen werde, dasjenige weiter anzuordnen, was zu stufenweiser Erzielung des vor-gehabten Endzwecks dienlich sein dürfte, und daß sie endlich dem vermittelnden Vor-schläge Kreßels v. Qualtenberg, die Ordensschnlen bestehen zu lassen, dagegen denselbenimmer mehr weltliche Schulen an die Seite zu setzen, ihre Zustimmung gab (15. Jan.1772). — Neben diesen principiellen Erörterungen ruhte die Sache der praktischenVerbesserung des Schulwesens keineswegs. Eine beständige Fürsorge war hier um sonotwendiger, als die Wiener Normalschule bald in innere Unordnung gerieth. Esfehlte an fester Grundlage, klarem Lehrplan, sicherer Methode; der Mangel guter me-thodischer Hülfsmittel, die in der Eile geschaffen werden mußten, gab Veranlassung zuZank und Streit; die Tüchtigkeit der vorhandenen Lehrer war zweifelhaft. Insbesonderezeigte sich der Director Mestmer nicht als der Mann, durch seine Auctorität und In-telligenz eine feste Leitung des Lehrerkörpers und des Unterrichts zu bewirken. Trotz "desentschiedenen Eingreifens des Hauptreferenten in der Schulcommission, Hägelin, undimmer erneuter Proben und Versuche, wollten sich die inneren Verhältnisse der Anstaltnicht befestigen und befriedigend gestalten. Ta kam zu allen vorhandenen, unsicherenZuständen im Jahre 1773 die Aufhebung des Jesuitenordens (Bulle v. 21. Juli 1773,Promulgirung derselben 9/10. Sept. 1773), welche nun namentlich auf dem Gebietedes Unterrichtswesens eine vollständige Neugestaltung des bisherigen Schul- undStudienwesens unumgänglich forderte. Maria Theresia verspricht diesem eben so heil-samen als höchst nothwendigen Werk ihren ganzen Schutz, „indem ich alles, was nöthigsein wird, mit Trost und Freuden verwenden werde." Die unter Vorsitz Kreßels v.Qualtenberg neu besetzte und unter dem unmittelbaren Ressort der Kaiserin stehendeStudienhofcommission sollte sich nun mit der Durchführung der von Hofrath Martiniausgearbeiteten „Grundzüge zur Entwerfung eines allgemein verbesserten Plans inStudienfächer!" beschäftigen. Bei der durchgreifenden Umgestaltung des gelehrten Schul-wesens, die jetzt im Plane lag, mußte man aber von selbst wieder auf die vorbereitendeGrundlage „der Anfangsschnlen" ein Hauptaugenmerk richten. Die MartinischenGrundsätze stellten 3 Hauptsätze an die Spitze: 1) daß jedem Unterthanen nachseinem Stand und Berufe der nöthige Unterricht ertheilt, 2) daß allenthalben tauglicheLehrer angestellt und nachgezogen, 3) daß eine gleichförmige, vollständige, praktischeund dauerhafte Studieneinrichtung getroffen werden sollte. Der erste Grundsatz ver-