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4 (1865) Kirche - Muttersprache
Entstehung
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Maria Theresia.

Bollwerke des Glaubens" bleiben. Aber die eigentliche Vollgewalt der Körperschaftenwar doch bereits an die Regierung übergegangen. Von ihr ward deswegen auch imVerlaufe der Zeit die verhängnisvolle neue Gestaltung der Universitäten eingeleitet,welche zu derselben Zeit, in der die protestantischen Universitäten in der Pflege derfreien Wissenschaft neue Blüten trieben, die Österreich. Hochschule in die Fesseln einesneuen Scholasticismus schlugen. Ferdinand II. war es, der dieselben 1623 beinaheausnahmslos der Macht der Jesuiten überantwortet hatte. Dadurch waren so wenigschaffende und belebende Kräfte eingeführt worden, daß vielmehr selbst nach demZugeständnis echt katholischer Schriftsteller z. B. Wolfs im grellen Mißverhältniszu den Zeitbedürfnissen ein allmählich immer steigender Verfall des Universitätsstudiumsbewirkt worden war. Selbst auf dem Gebiete der Theologie war ein förmlicher Still-stand eingetreten (die Jesuiten haben keinen großen Theologen hinterlassen"), undauch auf den benachbarten Feldern der Philosophie und Philologie hatte eine forma-listische Erstarrung alles frische Leben erstickt. Die Jurisprudenz war zu einem gelehrtenHandwerk, das sich von römischer Rechtsdogmatik nährte, herabgesnnken. Was sichbei allem am schmerzlichsten zu fühlen gab, das war die traurige Abkehr des gesummtenStudiums von dem Leben und seinen wirklichen Bedürfnissen, insbesondere die Jgno-rirung des Volksthümlichen, des Nationalen, sodann die grelle Vernachlässigung allesnaturwissenschaftlichen und realistischen. Durch diese unerträglichen Anstände, derenReform weder von den Korporationen selbst noch von der Kirche ausgehen konnte, wardschon längst von selbst ein immer stärkeres Einschreiten des Staats hervorgerufen wor-den. Daher schon unter Karl VI. das Patent von 1735, das um das Nöthige durch-zuführen das gesammte Studienwesen in die Hände der Regierung gelegt hatte, freilichohne viele Erfolge zu erzielen. Jetzt aber, als nach dem österreichischen Erbfolgekriegunter Maria Theresia die staatliche Kraft von einem frischen und verjüngten Geistgehoben wurde, wird sich diese um so stärker ihrer Aufgabe und ihres Rechts bewußt,in diese höheren Bildungsanstalten und ihren Bildungsmodus Ordnung, Einheit undfrisches Leben zu bringen und eine praktische Richtung derselben zu erzielen. Daherunter dem mächtigen Einfluß G. v. Swietens schon 1749 zunächst auf der Grundlageder Erweiterung der naturwissenschaftlichen Studien eine Reorganisation der medicini-schen Facultät Wiens, zu derenDirector" Swieten ernannt wurde; im Jahr 1752die Reform der theologischen und der philosophischen (wir finden hier nur Vorlesungenüber Polizeiwissenschaft, Physik, Landwirthschaft, Aesthetik, Erziehungslehre u. s. w.)Facultäten, deren Leitung mit Beseitigung der Jesuiten dem Erzbischof von Wien über-tragen wurde, im Jahre 1753 der juridischen Facultät mit vorherrschender Berücksich-tigung der Staatswissenschaften und des neuen Kirchenrechts unter einem weltlichenDirector. Entsprechend auf den andern Universitäten. Infolge dieser staatlichenReform löste sich von selbst das alte korporative Gefüge der Universitäten vollständigans; sie wurden öffentliche Staatsanstalten, die der unmittelbarsten Leitung des Staatsunterstellt waren; die 4 vom Staate ernannten Direktoren der 4 Facultäten standenzuerst unter einem Studienprotector, später von 1757 unter einer eigenen, 1760Stu-dienhofcommission" genannten Behörde, deren hauptsächlichste Glieder der Erzbischofvon Wien und G. Swieten waren. Damit war nun freilich auch dem unbeschränktestenbureaukratischen Eingreifen der Staatsoberaufsicht mit ihren hohen Vorstellungen vonsich in das Innere der Wissenschaft Thüre und Thor geöffnet. So tritt von jetzt anin gar einseitiger und verkehrter Weise in Oesterreich mit den Universitäten nun auchdie Wissenschaft in den Dienst des Staats. Die Professoren werden schon in denOrganisationen der 50er Jahre in Beziehung auf die Behandlung und den Bortragihrer Disciplinen aufs genaueste an die Weisungen ihrer Direktoren gebunden. Eswerden ihnen die Leitfaden für die betreffenden Fächer vorgeschrieben und die Vorlese-bücher waren nun zugleich die Amtsinstruction, welche die Professoren eigenmächtignicht ändern dursten. Als man später im Jahre 1775 sich zu neuen Revisionen der