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Lykurg.
sehen, ehe man von einem spartanischen Jüngling auf der Straße einen Laut vernom-men hätte oder ihm hätte ins Auge sehen können; ein spartanischer Knabe schienschüchterner zn sein als ein im Inneren des Hauses erzogenes Mädchen. In der Thatdarf man jene Aeußerlichkeiten nicht zu gering achten, -rie Erfahrung lehrt, daß zwi-schen äußeren Zeichen und inneren Stimmungen eine derartige Beziehung stattfindet,daß das eine das andere hervorruft, daß auch die Gewöhnung an die äußere Haltung,Welche einem bescheidenen Sinn entspricht, diesen selbst erzeugen wird. Mit Recht ließman daher in der frühesten Jugend schon die Gewöhnung an diese äußeren Formenbeginnen, ehe noch ihre sittliche Bedeutung zum Bewußtsein kam. In derselben Weiseist der Werth der Vorschrift zu bcurtheilen, wornach Knaben und Jünglinge im Kreiseälterer Männer selbst nur reden durften, um ans eine an sie gerichtete Frage zn ant-worten; erwirbt und übt sich doch die Art von Selbstbeherrschung am schwersten, welcheim Zurückdrängen der eigenen Meinung besteht; sie ist aber für das praktische Lebendie wichtigste. Am stärksten bricht naturgemäß !m eigentlichen Jünglingsalter die Indi-vidualität hervor und strebt sich Geltung zu verschaffen. Diesem Drange gegenübergenügen bloß abwehrende Mittel nicht mehr. Darum übertrugen die Spartaner denHeranwachsenden Männern die schwersten Aufgaben im Dienste des Staates, welcheihre ganze Kraft in Anspruch nahmen. So wurde die überschießende Kraft verbraucht,Genußsucht aber durch den Ernst der Forderungen, Selbstüberhebung und Hochmuthdurch ihre Schwere niedergehalten. Man begegnete aber andererseits auch der Empfind-lichkeit und Reizbarkeit, welche im Verkehr mit anderen leicht bei eigen gestimmtenGemüthern unangenehm wird, in einem Staate wie Sparta aber, welcher auf demsteten und innigen Zusammenleben der Bürger beruht, geradezu verderblich werdenmußte. Hier konnte nur die Gewöhnung an das die Empfindlichkeit Reizende selberHeilmittel sein. So neckte man denn absichtlich die Knaben und gewöhnte sie Scherzund selbst herben Spott gelassen zu ertragen. Auch im schlimmsten Falle sollte jedersich selbst in der Gewalt haben.
Dem Willen der Einzelnen sollte aber auch eine bestimmte Richtung gegebenwerden, so daß er mit den Gesetzen und Tendenzen des Staates zusammenstimmte.Die Grundlage für diese (positive) Seite der Willeusbildung fand man iu der Ge-wöhnung an unbedingten Gehorsam, natürlich zunächst gegen die Vorgesetzten,dann aber auch gegen alle älteren Bürger. Der Jugend trat der Wille des Staateszunächst in Personen entgegen, die gleichsam Träger des Gesetzes waren, dem alledienten. Mit Recht sah man als ein Zeichen einer freien, edlen, zum Herrschen be-fähigenden Gesinnung an, daß jemand — nicht wie in anderen Staaten sich den An-schein gebe, als stehe er über Gesetz und Obrigkeit und kümmere sich nicht um dieselbe,sondern — sich recht offenbar unter das Gesetz auch in den geringsten Dingen beugeund alle Befehle der Oberen aufs rascheste und eifrigste auSrichte. Doch es sollte auchdas sittliche Urtheil des Einzelnen, die Werthschätzung von gut und böse, mit demdes Allgemeinen eins werden. Darauf arbeitete man mit großer Sorgfalt hin. Vorallem verhütete man gemäß den obersten Principien dieser Erziehung womöglich, daßdie jungen Leute mit dem Schlechten bekannt wurde», suchte dagegen ihr Urtheil überdas Gute und Löbliche in jeder Weise zu befestigen. Daher ließen die Männer häufig,während sie bei Tische saßen, Knaben zu sich herankommen. Aber da mußte jederder Tischgenossen nicht nur alles Unschöne zu thnn vermeiden, sondern man sprach auchnur von ruhmvollen Thatcn braver Bürger, theilte preiswerthe Aussprüche mit, aberkeiner häßlichen That und keiner häßlichen Rede geschah Erwähnung. In dieser Weisewollte man den jungen Seelen Ideale spartanischer Tugendhaftigkeit — derrcä/v-dt'cr .— cinprägen. Die Grundlage derselben war in der Verachtung des Todesgegeben, in der Geringschätzung des Lebens und äußerer Güter gegenüber den Forde-rungen der Ehre und Tugend, den Geboten des Staates; in diesem Sinne wirkte manvorzugsweise auf das sittliche Urtheil der Jugend ein, — gewiß läßt sich auch für