Lykurg.
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In diesem Staate durfte kein Bürger ein von dem der anderen Burger und des Ganzenunterschiedenes Interesse haben; im Staate mußte er selbst gleichsam aufgehen; aber dieKräfte sedes Einzelnen mussten auch die höchstmögliche Spannung erhalten, jeder diehöchste politische Befähigung erwerben, die einerseits in der Tüchtigkeit zum Herrschenim Sinne jenes Staates und andererseits in kriegerischer Brauchbarkeit bestand.
Die Kinder, welche den Spartanern geboren wurden, betrachtete man als Eigen-thnm des Staates, nicht der Eltern. Nur jenem stand daher die Entscheidung zu, obein Kind aufgezogen oder getödtet werden sollte. Bald nach der Geburt wurde dasKind den Nettesten der Phyle, welcher der Bater angehörte, vorgezeigt. Wenn diesefanden, daß das Kind fehlerlos gebildet war und eine gesunde, kräftige Natur habe,so gaben sie die Erlaubnis es anszuziehen; war es fehlerhaft gebildet oder schwächlich,so mußte eS auf ihren Befehl an einem bestimmten Platze am Taygetos
ausgesetzt werden. Nur bis zum siebenten Jahre verblieben die Kinder unter mütter-licher Pflege; sie waren ihnen für diese Zeit nur anvertraut. Diese Pflege wareine sehr sorgfältige und wurde nach bestimmten Regeln geübt. Alle Weichlichkeit warausgeschlossen. Windeln wurden nicht gebraucht; das Kind wurde aber oft in Weingebadet, was von Natur kräftige Körper stark entwickeln sollte; furchtsames und weiner-liches Wesen ließ man nicht aufkommen, ja man gewöhnte schon die Kinder geflissent-lich an das Alleinsein.
Die eigentliche Erziehung, die mit dem siebenten Jahre begann, war ganz undgar Staatssache. Die oberste Leitung derselben war einem besonderen Aufseher,dem -ro-lSovo^ox, übertragen; sein Amt gehörte zu den angesehensten, man wählte ihnaus der Zahl der bewährtesten Greise. Unter ihm standen fünf Ordner, ssköuo5,welche die llebungen der Knaben zu bestimmen und zu bewachen hatten. Diese Ein-richtung ist besonders charakteristisch im Gegensatz zu der Sitte der übrigen Hellenen,welche die Aufsicht über die Knaben Sklaven als Pädagogen übertrugen. Freie Männer,meinte man in Sparta, müßten von freien Männern erzogen werden. Woran aberoft die Wirksamkeit der besten Erzieher scheitert, das ist die stille Gegeuwirksamkeitschlechter Miterzieher, oder wie man zu sagen pflegt, der Einfluß ihrer Umgebung.In Sparta aber waren alle unberechtigten Miterzieher gänzlich ausgeschlossen. DieKnaben kamen mit niemand in Berührung — weder mit Sklaven noch gar mit Frem-den — als mit solchen, welche heilsam auf sie einzuwirken verpflichtet waren. SieWaren unter beständiger Aufsicht. Vom siebenten Jahre an traten nämlich dieKnaben in die öffentlichen Erziehungsanstalten ein. Hier wurden sie nachverschiedenen Altersstufen in militärischer Weise geordnet und in Schaaren,(äxkZlrr), und diese wieder in Rotten, Kttt, eingetheilt. Das Zusammenleben derKnaben in einer großen Gemeinschaft sollte dahin wirten, daß sie sich als Glieder einesGanzen, eines Staatsorganisums mit gemeinsamen Interessen fühlen lernten. An derSpitze der erwähnten Abtheilungen standen Buagcn und Jlarcheu, die man aus derZahl der tüchtigsten Jünglinge (eihevex) nahm. Unter der oberen Leitung der Bidyenleiteten sie die Beschäftigungen der Jüngeren und unterdrückten alles ungehörige. Aberdie Erziehung der Jugend war ein Gegenstand allgemeinen Interesses, daher be-theiligten sich alle Bürger an ihr und jeder von ihnen war ein Vertreter des Bidyosmit denselben Rechten, welche diesem von Amtswegcn znkamen. So mag es Wohl nievorgekommen sein, daß bei den Uebungen der Knaben nicht ältere Bürger zugegen ge-wesen wären, welche die Pflicht hatten, stets im Sinne des Gesetzes einzuwirken. Zu-gleich bilvete sich hierdurch ein heilsames Pietätsverhältnis zwischen Jugend und Alter,denn jeder Bürger sollte in allen Knaben seine eigenen Söhne sehen und die Knabenin jedem Erwachsenen einen Vater.
Die H auptm ittel, durch welche die Erziehung im allgemeinen unterstützt wurde,waren sehr einfacher Natur: Erregung des Ehrtriebes und Strafe. Der Ehr-Püdag. (Lucytiopädic. IV. 31 .