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Lykurg.
eine Abschrift der Homerischen Gedichte mit, welche die gemeinsame Grundlage für dieBildung aller Hellenen werden sollten. Nach Sparta znrückbcrufen, um der überhandneh-mendcn Unordnung ein Ende zu machen, gab er, gestützt auf die Zustimmung des delphi-schen Orakels, den Spartanern ihre Verfassung. Hierauf verpflichtete er dieselben, die vonihm gegebenen Gesetze zu halten, bis er ans Delphi zurückgekehrt sein würde, wo erdenGott über den Werth derselben befragen wollte. Da nun der Gott sie für gut erklärte,beschloß Lykurg nie wieder nach Sparta zurückzukehren, ja der Sage nach machte erseinem Leben ein Ende durch freiwilligen Hungertod und ließ die Asche seiner Gebeineins Meer streuen, damit die Spartaner sie auch in Zukunft nicht in die Heimat zurück-bringen und sich selbst so von dem gegebenen Versprechen befreien könnten. — In derGesetzgebung des Lyknrgos nehmen die Vorschriften über die Erziehung eine hervor-ragende Stellung ein. Auch von ihnen gilt, was von der sog. Lykurgischen Verfassungüberhaupt zu, sagen ist. So wenig wie diese sind die Grundsätze der spartanischen Er-ziehung eine Erfindung Lykurgs. Sie waren vielmehr in der überlieferten Sitte undPraxis des dorischen Stammes gegeben; das Verdienst Lykurgs aber ist es,sie für alle Zeiten festgestellt und ins Einzelne entwickelt in ein wohldurchdachtes, in sichconscquentes und ans dem Geiste der Staatsverfassnng entworfenes System gebrachtzu haben. Andererseits ist aber auch unbedenklich zuzugeben, daß manches, was unsunter seinen: Namen überliefert wird, erst späteren Ursprungs sein mag. Der Wahr-heit der Darstellung geschieht aber dadurch, daß wir Ursprüngliches und spätere Zusätzenicht zu scheiden vermögen, kein Eintrag; denn auch durch diese Ergänzungen werden dieüberlieferten Grundlagen in der Konsequenz des Systemes für die Praxis und das un-mittelbare Bedürfnis weitergebildet. Die Hanptqnellen unserer Kenntnis der spartanischenErziehung sind Tenophon, clv roxudlioa Imosäasmonioruni, und Plutarch, vita I^ourgi,außerdem zahlreiche in verschiedenen griechischen Autoren zerstreute Angaben. DenStofs bieten in übersichtlicher Zusammenstellung die Lehrbücher der griechischen Antiqui-täten, unter welchen die von K. Fr. Hermann, G. F. Schümann, K. F. H. Schwalbeam verbreitetsten sind. K. F. Hermann hat auch eine gediegene Specialarbeit, ^.nti-guitatos Imoonioas, geliefert.
Das Eigenthümliche der spartanischen Erziehung ist, daß sie ganz im Dienste desStaates steht und durch dessen Zwecke, Interessen und Eigenthümlichkeiten bis insEinzelnste bestimmt wird. Sie sorgt daher nicht für die Ausbildung des Menschen ansich durch allseitige Entwicklung und harmonische Durchbildung der in ihm liegendenKräfte, sondern lediglich für die Ausbildung des spartanischen Bürgers; sie ist dahereine politische; ihr Bildungsideal fällt zusammen mit dem Ideal eines spartanischenBürgers. Sie steht daher auch in so inniger Beziehung zu der StaatsverfassnngSpartas, daß nur derjenige Vollbürger (o'/aoro?) sein konnte, der diese Erziehung ge-nossen hatte, und daß andererseits wer an ihr Theil genommen hatte, mochte er auchder Geburt nach aus dem Stande der Heloten stammen, eben darum zur Aufnahmein die Classe der Spartiaten als Neubürger (vkoS«/twSys) berechtigt war. Schonhieraus ergiebt sich, daß die Erziehung aller ohne Unterschied ein und dieselbe war;eine individuelle oder Berufsbildung gab es nicht. Durch die Forderungen, welche derStaat an seine Bürger zu stellen hatte, wird bedingt, welche Art von Kräften entwickeltund gebildet werden mußten und in welcher Weise, und andererseits welche Richtungendes Seelenlebens unentwickelt bleiben oder geradezu unterdrückt werden mußten. DerBeruf des spartanischen Bürgers war, an seinem Theile die Freiheit des Staates inder überlieferten Vcrfassungsform zu erhalten und seine Machtstellung nach außen zufördern. Eine geringe Zahl von Bürgern — im besten Falle wenige über 9000 —hatte die Aufgabe zu herrschen über eine wenigstens dreifach so starke Zahl politischUnmündiger (die Periöken) und eine weit größere Menge von Sklaven (die Heloten)zugleich aber durch den Erwerb einer gebietenden Stellung sich selbst gegenüber denanders gearteten Staaten, ja allen Hellenen und Barbaren gegenüber zu behaupten.