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4 (1865) Kirche - Muttersprache
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Lyceum. Lykurg.

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zwischen das Gymnasium und die Universität, eine Lycealclasse gesetzt wurde, Vorzugs»weise sür die philosophischen Vorbereitungsstndien. Diese Lycealclasse wurde durch dieSchulordnung von 1830 wieder aufgehoben. Eine vollständigere Gelchrtcnschule, alsdas Wort Gymnasium, bezeichnet der Ausdruck Lyceum auch in Baden. (Vgl. d.Art. Baden S. 402.) Dort hat man nämlich den Namen Lyceen für diejenigen An-stalten, welche in 6 Elasten mit neunjährigem Curs die Schüler vollständig bis zur Uni-versität vorbereitcn, während man die Schulen mit nur 5 Elasten und siebenjährigemCurs Gymnasien nennt. Für eine noch geringere Stufe hat man das Wort Pädagogium.Genau umgekehrt ist nun der Sprachgebrauch in Württemberg. Hier bezeichnet Gym-nasium die Gelehrtenschule mit vollständigem Vorbereitungscurs für die Universität,Lyceum aber ein unvollständiges Gymnasium, an dem die 2 obersten Jahrescursc fehlen.So wie es nun in Baden 7 Lyceen und nur 5 Gymnasien giebt, so bestanden in Wür-temberg bis zum I. 1849 außer den 4 niederen theologischen Seminarien 6 Gymna-sien und 5 Lyceen, erstere in Ehingen, Ellwangen, Heilbronn, Rottweil, Stuttgart, Ulm,letztere in Ludwigsburg, Oehringen, Ravensburg, Reutlingen, Tübingen. Von diesenLyceen ist eines, Reutlingen, eingegangcn, ein zweites, Tübingen, zu einem Gymnasiumerhoben worden, so daß der Bestand jetzt ist: 7 Gymnasien und 3 Lyceen. (Vgl. Hirzel,Gesetze für die Mittelschulen in Württemberg. S. 6XXXV u. OXIllX.) Diese Lyceenbestehen aus drei- bis vierclassigcn Lateinschulen, über denen noch eine höhere Elaste stehtnnt zweijährigem Curs, für welche gewöhnlich zwei Lehrer angestcllr sind, nämlich außer-dem Rector noch ein zweiter Lehrer meist für die Nealfächer. Diese obere Elaste ist bisauf die Altersstufe von 16 Jahren berechnet. Es ist aber gewöhnlich der Fall, daß dieSchüler auch an diesen Elasten bis zur Grenze der Universität geführt werden. Beiderunvollkommenen Einrichtung dieser Anstalten läßt sich die Erreichung der Reife nur des-halb versprechen, weil diese Elasten meist nur von wenigen Schülern besucht sind, aneinzelnen auch weitere Lehrkräfte beigezogen werden können. Uebrigens ist dieser Gangder Vorbereitung auf die Universität kein geordneter und normaler. Daß derselbe auchvon der Behörde nicht als ein solcher betrachtet wird, geht aus der Bestimmung hervor,welche in die Maturitätsprüfungsordnung ausgenommen ist, wornach die Schüler, die nichtauf einem Gymnasium einen vollständigen Vorbereitungscurs durchlaufen haben, einerstrengeren Prüfung insofern unterliegen, als sie noch in zwei weiteren Fächern examinirtwerden. So wenig es gewünscht werden kann, daß die Vorbereitung auf die Universitäthäufig an so mangelhaft organisirten Anstalten gewonnen wird, und so wohlberechtigt dieBestimmung ist, welche den Lehrern dieser unvollständigen Anstalten ein Recht der Reife-erklärung nicht ertheilt, so kann doch eine Zulassung zur Maturitätsprüfung den Schü-lern dieser Anstalten ebensowenig versagt werden, als denjenigen, welche durch Privat-unterricht sich die Kenntnis und Reife erwarben, welche zum akademischen Studium er-fordert wird. Diese unvollständigen Anstalten gewähren daher zwar keinen Ersatz für einGymnasium, sie kommen aber doch localen Bedürfnissen entgegen und sind deshalb nichtzu verwerfen. Wenn aber die Erfahrung lehrt, daß solche Anstalten in einer Reihevon Jahren viele Schüler liefern, welche zur Universität reif erfunden werden, so istdamit das Bedürfnis angezcigt, dieselben vollständiger zu organisiren, d. h. sie zu derStellung eines Gymnasiums zu erheben, wie dies mit dem Tübinger Lyceum im I.1854 geschehen ist. Hirzel.

Lyknrgos, spartanische Erziehung. Lykurg, der Gesetzgeber der Spartaner,lebte im neunten Jahrhundert v. CH.; gewöhnlich setzt man ihn in das Jahr 684. Erwar der Bruder des Königs Polydektes, aus dem Hause der Prokliden. Als dieser ge-storben war, übernahm Lykurg die Regierung als Vormund für den späteren KönigCharilaos, dessen Geburt noch bevorstand. Anfeindungen verschiedener Art bewogen ihnjedoch Sparta zu verlassen und auf Reisen zu gehen. Von Einfluß auf seine spätereThätigkeit als Gesetzgeber war insbesondere sein Aufenthalt in Kreta, weil hier die dori-schen Sitten noch in voller Geltung waren. Aus Jonien brachte er, wie erzählt wird,