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4 (1865) Kirche - Muttersprache
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Lorinser.

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nasiallehrer finden; anch wird versprochen, daß die pädagogischen Seminare zweckmäßigereingerichtet werden sollen. Obgleich nnn das Altensteinische Ministerium in dieser Weisedem durch Lorinser erregten Streite gegenüber mit vieler Einsicht und Würde sich be-nahm, so war das blaue Buch doch nicht im Stande, die einmal aufgewühlten Fluten

und den einzelnen Bestimmungen des Reglements stehen; nur der Ueberzeugung von der Ge-sammtbildung des Geprüften, der durch längere Beobachlung begründeten Kenntnis der Lehrervon seinem ganzen wissenschaftlichen Standpuncte und dem Gesammteindruck, den seine Prüfunggemacht, sei ein entscheidendes Gewicht beigelegt. Durch die Bedingung des zweijährigen Auf-enthalts in Prima sei die erforderliche Zeit gesichert, so daß sich die Schüler, statt durch ein hastigzusammengerafftes Wissen verwirrt zu werden, sicher und gründlich vorgebildet, mit frischer Kraft,mit freudigem Muthe und mit freier Umsicht zur letzten Prüfung stellen können. Für die Artder Prüfung soll kein anderer Maßstab zur Anwendung kommen, als der, welcher dem Unter-richt in der ersten Classe und dem Urtheil der Lehrer über die Leistungen derselben zum Grundeliege. Falscher Anwendung dieser Bestimmungen habe der K. Prüfungscommissär entgegenzu-treten. Punct 8: Den wunden Fleck der Gymnasien finden mehrere sachverständige Stimmen inder verkehrten Methode. Im Elementarfchulwesen werde ein Stand von Lehrern gebildet, diewegen ihrer pädagogischen Gewandtheit und ihres Geschicks, große Massen zu beleben, in ihremKreise sich als Meister zeigen, während sehr viele und besonders die jüngeren Gymnasiallehrerdas Studium der Pädagogik nicht gehörig beachten, die schwere Kunst des Unterrichtens vernach-lästigen und die erfreulichen Fortschritte der Elementarschule entweder gar nicht kennen oder dochnicht benutzen. Solche Lehrer überhäufen aus falscher Gründlichkeit ihre Schüler mit einer er-stickenden Masse materiellen Wissens, setzen in Ueberschätzung ihres Lehrfaches das Verhältnisdesselben znm Gesammtzwecke ans den Augen, und lassen, indem sie die Lehrweise der Universi-tätsprofessoren nachahmen, in ihrem Vortrag die belebende Frische und Regsamkeit sowie dasGeschick vermissen, sich dem jugendlichen Geiste anzuschließen, seine Bedürfnisse und Kräfte richtigzu würdigen und eine größere Waffe von Schülern zu durchdringen und zu beseelen. Anstattdann den Grund des wenig befriedigenden Erfolgs in sich zu suchen, beschweren sie sich über diegeistige Stumpfheit, Gleichgültigkeit und Starrheit ihrer Schüler. Das Ministerium könne dieseAnklagen weder widerlegen noch bestätigen, halte sie aber den Lehrern in ihrer ganzen Herbheitvor, damit jeder unter ihnen sich selbst prüfe, ob und wie weit diese Vorwürfe auch ihn treffen.Mit der Erkenntnis von der Natur des Uebels werde auch schon der erste Schritt zu seiner Hei-lung gethan, da ja die Hülfe von den Lehrern selbst ausgehen müße. Je weniger die MethodeGegenstand einer gesetzlichen Vorschrift sein könne, je größere Schwierigkeiten, sich den Gymnasienin der Mannigfaltigkeit und dem Umfang der Lehrobjecte, in der Ueberfüllung der Classen, inder Verschiedenartigkeit der Schüler derselben Classe, in der oft verkehrten häuslichen Erziehungund in der materiellen Richtung der Zeit entgegenstellen, desto nöthiger sei es, daß der Lehrerselbst das Wesen der Methode und ihre der Verschiedenheit der Gegenstände und der Classenentsprechende Gestaltung zu einem ernstlichen Studium mache, und durch sorgfältiges Achten aufsich selbst und auf den Erfolg seines Unterrichts, durch sinniges liebevolles Eingehen auf die Lehr-weise anderer, die für Meister im Unterrichten gelten, durch rastlose Uebung und durch eine

Strenge, die sich selbst nimmer genüge, seine Methode zu verbessern und dem Inhalt seines

Unterrichts die angemessenste Form zu geben bestrebt sei. Sofort wird davon gesprochen, wie

die Directoren und die Classenordinarien in dieser Richtung thätig sein ,sollen u. dgl. und eine

noch zweckmäßigere und den Bedürfnissen der Gymnasien immer mehr entsprechende Einrichtungder pädagogischen Seminaricn in Aussicht gestellt. Punct S handelt von den körperlichenUebungen. Das Ministerium gestattet dieselben ausdrücklich für alle Gymnasien unter Leitungund Aufsicht eines hiezu geeigneten Lehrers und unter Verantwortlichkeit des Gymnasialdirectors,welcher angewiesen wird, alles ungehörige und zweckwidrige fernzuhalten, spricht sich aber überdie Fragen, ob solche Uebungen ihrer Natur nach in den Kreis der Gymnasialbilduug gehören,ob den Gymnasien und nur ihnen die Verpflichtung obliege, wie für die geistige, ebenso für diekörperliche Erziehung und Ausbildung ihrer Schüler zu sorgen, ob sie Vermögen und Mittelbesitzen, die Schwierigkeiten ihrer ohnehin verwickelten Aufgabe noch durch diese neue Sorge zuvermehren, ob man sagen könne, die körperliche Ausbildung der Jugend sei dem Zufall über-laffen, wenn sie auch künftig der pflichtmäßigen Sorge der Eltern anheimgestellt bleibe, im all-gemeinen verneinend aus.

In Bezug auf das Turnen wird unsere Zeit wohl etwas weiter gekommen sein; im übrigen