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Lorinser.
Ernst werden die Gymnasiallehrer darauf hingewiesen, daß sie sich einer zweckmäßigenLehrmethode befleißigen sollen, und es wird ihnen vorgehalten, daß viele das Haupt-hindernis, durch welches ein rasches und kräftiges Fortschreiten der Gymnasialjugend inder Bildung gehemmt werde, in der mangelhaften pädagogischen Bildung der Gym-
Geistesarbeiten verwandt wird. Ferner gewähren die zwei freien Nachmittage, die Sonntageund die verschiedenen Hauptferien, welche etwa den sechsten Theil des Jahres einnehmen, kleinereund größere Ruhepuncte, und lassen den Schülern zur Abspannung des Geistes und zur Uebnngdes Körpers Zeit genug übrig. Bei solchen regelmäßigen Unterbrechungen der Lehrstunden, wiebei der ganzen mehr oder weniger erotematischen Art und Weise des Schulunterrichts, ist ein Vier-oder sechsstündiger Aufenthalt in Hellen, luftigen, geräumigen und mit zweckmäßigen Tischen undSnbsellien versehenen Schnlzimmern der naturgemäßen Entwicklung des Körpers nicht hinderlichund wird überhaupt für die Gesundheit der Jugend keine andere Gefahr haben, als die, welchevon jeder sitzenden Lebensart unzertrennlich ist." Sofort wird ein Normallehrplan (der ersteallgemeine, vgl. oben S. 2S2 f.s mitgetheilt, nach welchem für jedes Gymnasium unter Berück-sichtigung seiner eigenthümlichen Verhältnisse und des wechselnden Bedürfnisses seiner einzelnenClassen alljährlich ein Lectionsplan mit genauer Abgrenzung der Zielleistungen für jede Llassefestzustellen ist, mit der Beschränkung, daß für die Religionslehre, für die Sprachen und die Werkedes classischen Alterthnms und für die Mathematik, welche in ihrer lebendigen Gemeinschaft vor-züglich geeignet seien, den wesentlichen Zweck des Gymnasialuntcrrichts zu verwirklichen, die ihnenbestimmte wöchentliche Stundenzahl nicht vermindert werden dürfe. Um die Kraft der Schülernicht zu zersplittern, wird empfohlen, bei Anordnung des Lectionsplans für Einen Gegenstandzwei Stunden hinter einander zu bestimmen, so daß die Schüler täglich nur für 3, höchstens 4verschiedenartige Lehrobjecte in Anspruch genommen und die ersten Morgenstunden solchen Lehr-gegenständen zugewandt werden, für deren Auffassung vorzugsweise eine gespannte Aufmerksamkeitvon Seiten der Schüler erforderlich sei. Ob die hie und da bestehende Einrichtung, daß währenddes Sommersemesters die Lehrstunden des Vormittags in die Zeit von 7 bis 11 Uhr fallen,überall anwendbar sein möchte, bleibe den Prov. Schulcollegien zu entscheiden überlassen. In 5werden die häuslichen Arbeiten als ein nothwendiges Glied in dem Organismus des Gym-nastalnnterrichts gerechtfertigt, aber auch gegen mögliche Misgriffe Vorkehrungen getroffen. ZnAnfang jedes Semesters soll für alle Lehrfächer und Classen alles, was Gegenstand des häus-lichen Fleißes sein soll, nach Reihenfolge und Vertheilung der Aufgaben auf die Tage, Wochenund Monate in einer Conferenz möglichst bestimmt verabredet werden. Als Regel sei festzuhalten,daß keine schriftliche Arbeit gefordert werde, die der Lehrer nicht selbst nachsehe. Ein angemessenerTheil der häuslichen Arbeitszeit müße der Erholung und der freien Selbstbeschäftigung derSchüler verbleiben, abgestuft nach der Verschiedenheit der Classen. Die Privatlectüre der griechi-schen, lateinischen und deutschen Classiker dürfe in keinerlei Art erzwungen, sondern müße mit dersorgfältigsten Berücksichtigung der Persönlichkeit, Anlagen und Verhältnisse der Schüler geleitetwerden. In jeder Llasse soll ein Aufgabebnch eingefllhrt werden, in welches jeder Lehrer seineAufgabe einträgt, zur Kenntnisnahme für die Collegen und zur Controls für den Direcwr.Diesen wird vorzügliche Aufmerksamkeit hinsichtlich der Aufgaben zu den freien deutschen undlateinischen Aussätzen um so mehr empfohlen, je größere Misgriffe bei ihrer Wahl noch immergemacht werden. Themate über ganz abstracte oder den Schülern unbekannte Gegenstände ge-reichen diesen zur Qual, dem Lehrer zum Borwurf. Wenn dies alles gehörig beachtet werdeund wenn eine ernste häusliche Zucht die Schüler anhalte, stets zur rechten Zeit zu arbeiten,und sie ebensosehr vor unnöthigem Privatunterricht, als vor zerstreuender Gesellschaft und unzci-tigen Vergnügungen bewahre, so sei von den häuslichen Arbeiten, welche das Gymnasium vonseinen Schülern verlangen müße, kein Nachtheil für ihre körperliche Entwicklung zu besorgen unddie Schüler werden überall zu ihrer Erholung, wie zu ihrer freien Privatbeschäftigung hinreichendeMuße übrig behalten. Punct S handelt von den Versetzungen, welche nur alljährlichstattfinden sollen; wo halbjährliche Aufnahme und Versetzung herkömmlich ist, wird sie nur unterbedeutenden Beschränkungen einstweilen noch geduldet. Nur in den 3 oberen Classen mit zwei-jährigem Cursus ist eine Versetzung vor Ablauf von 2 Jahren znläßig, weil hier die Entwicklungder Schüler schon so weit gediehen ist, daß ihnen ohne Gefahr die Möglichkeit eröffnet werdenkann, durch erhöhten Fleiß auch in einem kürzeren Zeiträume das Bildnngsziel ihrer Claffe zuerreichen. Punct 7 bespricht die Abiturientenprüsungen und weistnach, daß etwaige über-triebene Auforderungen an die Schüler und ihre Folgen in grellem Widerspruch mit dem Geist