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4 (1865) Kirche - Muttersprache
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Lorinser.

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auch, wie sichS gebührt, ein außerordentliches Gewicht auf den Religionsunterricht undfindet in diesem in seiner zweckmäßigen Verbindung mit dem Studium der alten Spra-chen und der Mathematik den eigentlichen Kern des Gymnasialunterrichts. Von be-sonderer Wichtigkeit ist es auch, was über die Lehrmethode gesagt wird. Mit hohem

densten Clafsen der Gesellschaft gefunden, nicht unzweideutiger ehren zu können, als indem eswesentliche, in den Gymnasien wargenommene Gebrechen und Mängel, welche ihrer gedeihlichenWirksamkeit hemmend entgegentrcten, möglichst abzustellen suche und zugleich über mehrere denUnterricht und die Zucht betreffende Puncte, die noch einer näheren Bestimmung zu bedürfenscheinen, das Erforderliche festsetze. Es sind deren neun. 1. Aufnahme in die unterste Classesollen keine Knaben finden, die nicht die erforderlichen Elementarkenntnisse oder wegen ihres nochzu zarten Alters nicht das gehörige Maß von körperlicher und geistiger Energie besitzen. Siesollen nicht vor dem zehnten Lebensjahr ausgenommen werden, und unter anderem Fertigkeit imorthographischen Schreiben, praktische Geläufigkeit in den 4 Speoies mit unbenannten Zahlenund in den Elementen der Brüche, elementare Kenntnis der Geographie, namentlich Europas,die ersten Elemente des Zeichnens verbunden mit der geometrischen Formenlehre rc. mitbringen.Da die Gymnasialverfassnng nicht ans sieche und kranke Knaben und Jünglinge berechnet sei, so seien dieEltern vor den Gefahren, welche sie körperlich oder auch geistig untüchtige Söhne im Gymnasiumanssetzen, um so ernstlicher zu warnen, je häufiger noch immer junge Leute, die für ein Hand-werk zu schwach scheinen, sich ohne allen inneren Berns zu den Studien drängen und der großenin dieser Laufbahn unvermeidlichen Anstrengung erliegen. Auch wenn junge Leute zu alt oderohne die nöthigen Subsistenzmittel den Cursns beginnen, sehen sie sich ohne alle Schuld derGymnasien gezwungen, ans Kosten ihrer Gesundheit durch unnatürliche Anstrengung das früherVersäumte wieder einznbringcn oder sich am Tage durch Privatstnuden den Unterhalt zu ver-dienen und der Nachtruhe die zur Anfertigung der Arbeiten für die Schule erforderliche Zeit zuentziehen. 2. Die bisherigen Lehr gegen stände machen die Grundlage jeder höheren Bildungaus und stehen zu dem Zwecke der Gymnasien in natürlichem und nothwendigem Zusammenhang;nur das Hebräische und das Französische werden ans mehr äußeren Gründen beibehalten; dieübrigen Gegenstände haben sich im Lauf von Jahrhunderten als Glieder eines lebendigen Organis-mus entfaltet und seien mehr oder minder entwickelt immer vorhanden gewesen; es könne daherkeiner davon ans dem in sich abgeschlossenen Kreise des Gymnasialunterrichts ohne wesentlicheGefährdung der Jngendbildung entfernt werden. Allerdings aber sei jeder nicht als Zweck fürsich, sondern nur als dienendes untergeordnetes Mittel zur Erreichung des gemeinsamen Zweckszu behandeln. Wenn also einzelne, namentlich jüngere und weniger erfahrene Lehrer dieses Ver-hältnis nicht beachten und in dem, was sie den Schülern miltheilen und von ihnen fordern, überdie Schranken hinausgehen, was eben der irrigen Meinung von dem verwirrenden Einfluß derMannigfaltigkeit der Lehrgegenstände Vorschub leiste, so haben die Directoren solchen Misgrifsenentschieden entgegenzntreten. Punct 3 bespricht eingehend das Llassensystem und das Llassen-ordinariat und giebt sehr zweckmäßige Rathschläge über die dahin abzielende Vertheilungder Unterrichtsfächer. Auch scheine es dem Ministerium räthlich und thunlich, manche Lehrgegen-stände, anstatt sie gleichzeitig neben einander herlaufen zu lassen, in der Art nach einander zubehandeln, daß z. B. in demselben Semester und in derselben Classe zwar Geographie und Ge-schichte, aber jene ausschließlich in den ersten, diese in den letzten Monaten gelehrt werde. Ebensoin Hinsicht der Arithmetik und Geometrie; in Bezug auf die lateinischen und griechischen Schrift-steller könne die erste Hälfte des Semesters ausschließlich dem Prosaiker, die übrige Zeit nur demDichter zugewandt werden. Da der Erfolg besonders tüchtige Classenordinarien voraussetze, welchevon dem Zusammenhang der Lehrfächer unter einander und mit dem Zweck eine klare und stetswache Einsicht haben, so solle ihnen zu ihrer Aufmunterung das PrädicatOberlehrer" künftigausschließlich beigelegt werden. Punct 4 handelt von den Lehrstunden, deren herkömmlicheZahl (32) weder ans schwache, noch ans vorzüglich begabte, vielmehr auf Schüler von ge-wöhnlichen körperlichen und geistigen Kräften berechnet sei;für diese sind nach vieljähriger Er-fahrung und nach dein Urtheil von Aerzten täglich 4 Lehrstunden des Vormittags, und an4 Tagen der Woche 2 Stunden des Nachmittags nicht zu viel, zumal da in allen Gymnasiennach der zweiten Stunde des Vormittags und nach der ersten Stunde des Nachmittags demSchüler eine viertelstündige Erholung im Freien gegönnt wird, zwischen jeder der übrigen Lehr-stunden eine Panse von wenigstens ö Minuten erlaubt ist, und zwischen dem vor- und nachmit-täglichen Unterricht eine größere Pause von 2 Stunden eintritt, welche in der Regel nicht zu