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Lorinser.
sämmtlich polemisch gegen Lorinser verhalten. Als ein merkwürdiges Phänomen mußes hcrvorgehoben werden, daß Lorinser diese große Flut von Widerlegungen und An-griffen gegen seine Schrift ergehen ließ, ohne daß er meines Wissens jemals wieder indieser Angelegenheit etwas von sich hat hören lassen oder seine so harten Beschuldigun-gen in irgend einer Weise fernerhin geltend zu machen versucht hat. Er hatte derpädagogischen Welt den Fehdehandschuh hingeworfen; diese hat ihn ausgenommen, aberder Angreisendc hat sich nicht wieder ans dem Kampfplatze sehen lasten. Als ein wür-diger, wenn auch nur einstweiliger Abschluß dieses Streits ist die unter dem Namendes blauen Buchs bekannte Verfügung des Ministers von Altcnstcin vom 24. Oct. 1837anzusehcn. Sie ist von dem Geheimen Ober-Negierungsrathe vr. Johannes Schulzeabgefaßt, der damals so zu sagen die rechte Hand Altensteins war und sich in dieserStellung um das preußische Schulwesen verdient gemacht hat, und wird als ein be-achtenswerthes Doeument der preußischen Schulgesetzgebung immer anerkannt werdenmüßen. Während sie sich der preußischen Gymnasien im allgemeinen mit Wärme an-nimmt, die Anklagen Lorinsers znrückweist und die bestehende Verfassung der Gymnasienals zweckmäßig und den Bedürfnissen entsprechend bezeichnet, enthält sie zugleich eineReihe von einsichtsvollen Andeutungen und Bemerkungen über das Verhältnis der ein-zelnen Lehrgegenstände zu einander und zu dem allgemeinen Bildnngszweck; über dasheilsame Institut der Classenordinarien, über die Zahl der Lehrstunden und das Maßder häuslichen Arbeiten, über die Lehrmethode, über die Concentration des Unterrichts,über die Sorge für die Gesundheit der Jugend und Aehnlichcs.*) Der Erlaß legt
*) Die Sache hat auch jetzt noch ein so hohes Interesse, daß wir es geboten finden, dieMinisterialverfügung labgedruckt in Rönne, Unterrichtsw. d. preuß. Staats II. S. 144 ff.) inetwas vollständigerem Anszug hier mitzutheilen: Aus den Gutachten sämmtlicher Prov. Schul-collegien, so beginnt sie, habe das Ministerium die erfreuliche Ueberzengnng gewonnen, daß inden prenß. Gymnasien der Gesundb eitszustand der Jugend im allgemeinen recht befriedigend, undin der bisherigen Einrichtung dieser Lehranstalten kein hinreichender Grund zu der beunruhigendenAnklage vorhanden sei, welche Lorinser gegen die deutschen Gymnasien überhaupt erhoben habe.„Wenn die krankhaften Erscheinungen des Geistes und Körpers, welche L. im Widerspruche mitanderen Acrzten bei dem jüngeren Geschlechts bemerkt zu haben behauptet, wirklich vorhandensind, so ist es wenigstens durch die bisherige Erfahrung in keiner Art erwiesen, daß durch dieGymnasien und ihre Verfassung jene krankhaften Anlagen hervorgerufen und gesteigert werden.Das Ministerium kann sich daher auch nicht veranlaßt sehen, auf den Grund jener Anklage diebisherige Verfassung der Gymnasien im wesentlichen abzuändern, zumal da die Sorge wegenBeschützung der Gesundheit in den Gymnasien fortwährend die Aufmerksamkeit der K. Prov.Schulcollegien in Anspruch genommen, die Lehrercollegien in ihren vorschriftsmäßigen Conferenzenund die Gymnasialdirectoren in ihren außerordentlichen Zusammenkünften immer von neuem aufsernstlichste beschäftigt, und in den einzelnen Provinzen zweckdienliche Anordnungen hervorgerufenhat, damit die körperliche und geistige Gesundheit und Kräftigkeit der Jugend, soweit die Gym-nasien auf dieselben einwirkcn können, nicht nur nicht gefährdet, sondern vielmehr auf jede thun-ltche Weise erhalten und gefördert werde." Das Ministerium habe den Gegenstand in mehrerenVerfügungen zur sorgfältigsten Berücksichtigung empfohlen, vor jeder Uebertreibung nachdrücklichstgewarnt und sich aufs entschiedenste dahin ausgesprochen, daß zwar den Schülern in den Gym-nasien die Beschwerden, Mühseligkeiten und Aufopferungen, welche dis unvermeidliche Bedingungeines der Wissenschaft und dem Dienste des Staats und der Kirche gewidmeten Lebens sind,mittelst einer stetig und naturgemäß sich entwickelnden Bildung vergegenwärtigt, sie früh an denErnst ihres Berufs gewöhnt und zum muthigen Vollbringen der mit denselben verbundenenArbeiten gestählt, aber alle überspannte und dem jedesmaligen Standpnncte ihrer Kraft nichtgehörig angepaßte Forderungen durchaus vermieden werden sollen. Es sei hiernach mit Grundauzunehmeu, daß bei gewissenhafter Ausführung der betreffenden Vorschriften die Gesundheit derJugend nicht gefährdet, vielmehr durch den Ernst des Unterrichts und die Strenge der Zucht, wiesie in den Gymnasien herrschen, selbst gegen die verderblichen Einflüsse der oft verkehrten häus-lichen Erziehung und der materiellen Richtungen der Zeit erfolgreich geschützt sein werde. Gleich-wohl glaube das Ministerium die erfreuliche Aufmerksamkeit, welche die Sache in den vcrschie-