438
Locke.
dessen übergesiedelt war, zurückzurufen. Aber die Gunst war von kurzer Dauer. StachWenigen Monaten schon mußte der Graf der von Frankreich unterstützten katholisch-absolutistischen Partei weichen und zur Haft in den Tower wandern. Dem Todesurtheil,welches der fanatische Haß der Gegner über Rüssel, Sidncy u. a. verhängte, entgieng er zwardurch die Gunst der in ihrer Majorität der Whigpartei angehörenden Jury, doch fander es gerathen, Weiteren Verfolgungen durch eine Reise nach Holland sich zu entziehen.Dorthin folgte ihm L. und blieb bis zu dem 1683 erfolgten Tode seines Gönners indessen Umgebung, mußte aber auch den feindseligen Haß, mit welchem die Gegner diesenverfolgten, mittragen helfen.
Am nächsten lag der Versuch, L. seiner Mitgliedschaft an dem Christchurchcollegiumund der damit verbundenen Rechte zu berauben. Auf die Notiz des englischen Minister-residenten, daß L. im Haag bedenkliche Verbindung mit englischen Malcontenten unter-halte, schrieb der damalige Staatssekretär Sunderland an den Decan von Oxford, Bi-schof Fell, den bekannten Herausgeber einer der ersten kritischen Textesrecensionen desNeuen Testamentes, Lind forderte ihn unter Bezeugung des allerhöchsten Misvergnügensvon Seiten Karls II. auf, Mittel und Wege zur Ausschließung L.s anzugeben. Dieserhatte 1674 auch als Baccalaureus der Medicin promovirt und war als solcher von derVerpflichtung dispensirt, in Oxford selbst sich aufzuhalten. Fell berichtete nun, daß dasCollegium selbst gar nichts gravirendcs gegen L. vorzubringen wisse, da er auch ge-flissentlichen Versuchen, ihm politisch verfängliche Aeußerungen abzulockcn, jederzeit dieäußerste Vorsicht entgegengesetzt habe; Fell giebt ihm das unter diesen Umständen höchstehrenvolle Zeugnis;: IRoro is no man in tüs vorlcl so muoü master ok taoiturnitxnull xassion. Dicsemnach, schreibt der Bischof, gebe es einen doppelten Weg des Mis-liebigen sich zu entledigen. Entweder man lade ihn zur Verantwortung vor, und wenner dann, wie zu erwarten, sich nicht stelle, so habe man ein Recht, ihn in contumaciamzur Ausschließung zu verurthcilen; Wenn er sich aber stelle, so könne man versuchen,ob seine Londoner Verkläger vielleicht mehr gravirendcs gegen ihn vorzubringen wüßten,als in Oxford bekannt sei. Oder, wenn dieses Verfahren zu precär und umständlicherscheine (ik tüis mstüoll sesms not ollootuai null spssäz- anougch), so möge seineMajestät, als Erhalter und Visitor der Universität, nur L.s Entfernung direct befehlen;Decan und Capitel würden dann nicht ermangeln, den Befehl auszuführen. Dieser Be-fehl erfolgt denn auch, und darauf hin wurde L. am 16. November 1684 ausgeschlossen.Obgleich nun das Verfahren Fells, bei welchem L. sonst in hoher Achtung stand, nichtzu rechtfertigen ist, so ist es doch gewiß in hohem Grade zu entschuldigen in einer Zeit,wo die absolutistische Neaction mit brutaler Gewalt jede selbständige Opposition unter-drückte und mit dem Tode bedrohte. Dieser Gewalt hatte das Capitel erklärt sichbeugen zu wollen und ihr zugleich die Verantwortung zugeschoben, und es ist nicht demwahren Sachverhalte entsprechend, wenn Schürer (a. a. O. S. 15) behauptet: „Derfromme Decan beeilte sich mit seinen Kanonikern, der willkommenen Weisung nachzu-kommen." Nach Karls II. Tode (1685) machte William Penn König Jakob II. ge-neigt, das gegen L. ausgesprochene llrtheil auf dem Gnadenwege zurückzunehmen; dieseraber weigerte sich, die königliche Gnade anzurufen, da er kein Unrecht begangen habe.Auch gab in demselben Jahre das in Holland vorbereitete unglückliche Unternehmen desHerzogs von Monmouth gegen England den Feinden L.s neuen Grund zu seiner Ver-dächtigung, obgleich er mit dem Herzog durchaus in keiner nähern Verbindung standund zu dessen Unternehmung nicht das geringste Zutrauen hatte. Die englische Regie-rung gieng so weit, von Holland neben der Auslieferung von 83 andern Engländernauch die von L. zu verlangen, gab aber dadurch einzelnen Männern und ganzen städti-schen Magistraten nur Gelegenheit, ihre Hochachtung gegen den Verfolgten durch denSchutz zu bezeugen, welchen sie ihm angedeihen ließen. Bei alledem blieb Locken Mußegenug, um seinen Aufenthalt in Holland für seine geistige Entwicklung und schriftstelle-rische Thätigkeit besonders fruchtbar werden zu lasten. Er kam mit den bedeutendsten