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4 (1865) Kirche - Muttersprache
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Lippe.

sie gewöhnlich junge Theologen sind, welche, an einigen Orlen auch als Hülfspredigerfungirend, nach einigen Jahren schon ins Pfarramt übergehen. Es wäre gewiß sehrzu wünschen, daß alle Geistlichen erst einen solchen Cursus durchmachen könnten undmüßten: sie würden dann durch die gewonnenen pädagogischen Erfahrungen um sogeeigneter zur Beurtheilung und Leitung der ihrer Aufsicht überwiesenen Volksschu-len sein.

Aus einer solchen Rectorschule hat sich denn auch nach und nach das Detmold erGymnasium entwickelt. Im 1.1602 wurde die dortige lateinische Schule zu mehrerenClassen erweitert und erhielt den Namen einer Provincialschule. Allmählich bildete sichdiese zu einem vollständigen Gymnasium aus, und 1833 wurde das jetzige KzmnasiumToopolclinum gebaut und eingeweiht. Es sind damit zwei Realclassen verbunden, derenerste mit Lscuncla, die andere mit I'srtia parallel läuft, und die beide ihren Ordinariushaben. Eine Vorschule bereitet die Jugend vom 0.—9. Lebensjahre zum Eintritt indas eigentliche Gymnasium vor. Die Oberschulbehörde ist die Scholarchatseommission,welche aus drei Personen besteht, von denen eine ein Regierungsmitglied, eine andereein Mitglied des Consistoriums ist. Unter ihr waltet der Director der Anstalt unddaS Lehrercollegium, zu welchem aber die in der Volksschule gebildeten, auf Kündigungeingestellten Lehrer der Vorschule nicht mitgehören. Das Ministerium stellt die Lehreran, welche die Rechte der Staatsdiener und die Rechte und Pflichten der Staatsbürgererhalten. Der ständige jährliche Zufluß von 6000 Thlr. aus Landesmitteln reicht zudem bedeutenden Aufwande für die Gebäude, physikalischen und technischen Apparateu. s. w. nicht aus. Die zweifache Bibliothek für Lehrer und für Schüler hat leiderkeine bestimmten Einkünfte. Die Kölersche Stiftung macht eS möglich, daß jährlich aus-gezeichneten Schülern Prämien in alten und neuen Klassikern ertheilt werden können.— Bei den jährlichen Versetzungen macht der Ordinarius die Vorschläge, und nachStimmenmehrheit der an dem Unterrichte betheiligten Lehrer wird darüber entschieden,lieber den Abgang zur Universität entscheidet nicht das Alter, sondern die durch dasAbiturientenexamen dargelegte Befähigung. — Der Unterricht ist im ganzen ein Klassen-oder Ordinariatssystcm, doch sind für gewiße Fächer (Mathematik, Zeichnen, Natur-wissenschaften, neuere Sprachen) Fachlehrer durch mehrere Klassen hindurch bestimmt.Alle Lehrfächer sind obligatorisch, selbst das Turnen, obgleich Dispensationen Vorkom-men. Religionsunterricht ertheilen die Klassenlehrer bis Quinta incl., von da an dererste Geistliche. Schulgottcsdienst, bestehend aus Gesang, Gebet, Lesung einer Perikopeund gewöhnlich auch aus einem Vortrage des oberen Religionslehrers, findet jedenSonnabend vor der ersten Unterrichtsstunde statt. — Die Gesammtzahl der Schülerbetrug im Wintersemester 18°°/si 213, nämlich: In I 10 und 8, in II 6 und 7,in der ersten Realclasse 7 und 5, in III 13, in der zweiten Nealclasse 18 und 17,in IV 29, in V 39 und 40, in VI 39, in VII 25, in VIII 18, in Jnfinia 12. DieZahl der auswärtigen Schüler, deren Eltern nicht in Detmold wohnen, betrug 45. —In I werden der hebräischen Sprache wöchentlich 2 Stunden, der griechischen 6, derlateinischen 8, der französischen 2, der englischen 2, der deutschen 3, der Religion 2,der Geschichte 2, der classischen Alterthumskunde 1, der Mathematik 2, der Physik 2gewidmet. Dieselbe Stundenzahl für die alten Sprachen hat II, welche den hebräischenReligions- und Geschichtsunterricht mit I, den französischen, mathematischen und deutschenzur Hälfte mit der ersten Realclasse theilt. Diese erste Realclasse erhält wöchentlich2 Unterrichtsstunden im Latein, je 4 im Französischen, Englischen, Deutschen, und inder Mathematik, 2 in der Geschichte, 1 in der Geographie, 2 in der Chemie, 2 imRechnen. Der Unterricht in der hebräischen Sprache beginnt in II, der in derenglischen in II nnd in der zweiten Realclasse, der Unterricht im Griechischen in III,der im Französischen in V und der im Lateinischen in VI. — Die technischen Fächer an-langcnd, hatten in der Kalligraphie VI, V, IV, und die beiden Realclassen je 2 St.wöchentlich Unterricht; im Freihandzeichnen wurden 5 Abtheilungen in je 2 wöchent-