Liederbuch.
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Jahre 1618 vor: Ountioa saora okoialis, gnas per totius auui ourrioulum iuLswplikvt Koüolis Duoatns >VürtembörKioi oantari soisnt, notw ^iZuralium 6au.tu.uiL cks-soriptu. LtutZurck., einige Psalmen, die Lobgesänge Mariens, Zacharias und Simeons,Hymnen und Gesänge auf alle Perikopen des Jahres enthaltend. Die Volksschulesang nur Choräle. Seitdem aber die Schule über Choral und Kirchengesang hinaus-schreitend auch die Gesangbildung methodisch betrieb und auch weltliche Lieder zuließ,hat sich der Strom der Lieder und Liederbücher, wie aus geöffneter Schleuse, auchüber die Volksschulen ergossen und ist zu einer Sind —, ja fast Sündflut ange-wachsen: denn es ist kaum glaublich, was alles der lieben Jugend zu singen zuge-muthet wird.
Was vor allem als Bedürfnis unserer Zeit auf diesem Gebiete vorliegt, ist eineSichtung des vorhandenen reichen Stoffes, eine Auswahl des Besten, das, gehörig ge-ordnet und gegliedert, der Schuljugend auf den verschiedenen Stufen ihrer Entwicklungund Bildung leicht zugänglich gemacht werden sollte. Wir brauchen neben dem geist-lichen Liederbuche in der Schule auch ein weltliches.
Das geistliche Liederbuch mag als Muster und Vorgang für das weltlichedienen. Aus dem unabsehbar reichen Schatze von geistlichen Liedern hat sich nach undnach eine Reihe von Liedersammlungen herausgebildet, die als Gesangbücher der An-dacht der einzelnen Landeskirchen dienen. Das Gesangbuch ist das Liederbuch für dieöffentliche nnd häusliche Andacht und gehört mit Recht auch zu den Schulbüchern. Esist zwar ursprünglich auf die erwachsenen Glieder der Gemeinde berechnet; aber indemdie Schuljugend die schönsten und kräftigsten Lieder desselben ihrem Gedächtnisse einprägtund sich in ihren Schulandachten mit denselben zusammensingt, wächst sie in dasselbe mehrund mehr hinein. Diese schon in der Schule gepflegte Bekanntschaft mit dem Worte geist-licher Liederdichtung ist so wichtig, daß man nur wünschen kann, das geistliche Gesangbuchmöge auch in den höheren Schulanstalten, in Gymnasien, Real- und Gewerbschulenverhältnismäßig eben so zu seinem Rechte kommen, als es in der Volksschule der Fallist. Sie genießen vielfach noch das leidige Vorrecht, daß sie ihre Lehr- und Lernarbeit,wenn auch nicht immer ohne Gebet, so doch meist ohne Gesang beginnen, eine Unter-lassungssünde, die ihren Schatten ohne Zweifel auch auf das spätere religiöse Lebenund bis in das so häufig sanglose Familienleben der gebildeten Stände hineinwirft,sanglos wenigstens in Beziehung auf das geistliche Lied.
Solch einen festen Kern, wie ihn Schule und Jugend für die geistliche Sangbil-dung in dem Landesgesangbuche besitzen, sollten wir auch für das weltliche Lied haben;denn daß auch dieses ein Recht habe auf Beachtung und Pflege in der Schule, dürfteWohl kaum mehr einem ernsten Bedenken unterliegen. Daß außer dem geistlichen Liedeauch noch andere gute Lieder in der Schule gesungen werden, ist so natürlich, als daßaußer dem Worte Gottes auch noch andere Dinge in derselben getrieben werden. EineSchule, die nur Choräle sänge, würde ein nicht unbedeutendes Mittel zur Veredlungdes Sinnes und zur Verschönerung des Lebens aus der Hand geben und eine Stelleleer lassen, die dann um so sicherer von dem Unkraute schlechter Lieder eingenommenwürde, je weniger der Sinn für gute und schöne Lieder geweckt und gepflegt wordenist. Singen will nun einmal das junge Volk, und wir sind nicht berechtigt, zu glauben,daß sich ihm das Herz nur von geistlichen Empfindungen rege. Das Wort des altenJohann Ott (Vorrede zu seinen „115 guter neuer Liedlein" 1544) hat noch seineWahrheit: „Ob aber dise gesang, so ich yetzund in truck verfertiget, zu solchem (Kir-chengesang) nit dienstlich sind, denn es sind velt gesang und nit kirchengesang; sodiene sie doch dazu, weyl das junge volck nit müsstg sein, sonder sein freud und kurtz-Weil muß haben, das sie dieß und dergleichen ander gesang für die Hand nemen, undnit wie die groben pauern beim wein und ander zech in Haussen schrcyen, sondern.feinsittsam und künstlich zusamb singen. Das ist nit barbura, ssä sruckita vo1uxtu8,PLvag. Encyklopävie. IV. 27