Lehrcursc.
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Lehrer, wie sie die Zeit brachte, durch Anordnung von Lehrcnrsen entgegenzukommen— und zwar neben den Schullehrerconferenzen, ans welche sich z. B. in Bayern undBaden (s. die betreffenden Artikel Bd. I. S. 439. 397) die Fortbildung der Lehrerhauptsächlich beschränkt.
Eine andere Gestalt nehmen die Lchrcurse in andern Ländern an. Während inWürttemberg ein pädagogisch gebildeter Geistlicher die Lehrer eines kleineren Bezirksum sich sammelt, um mit ihnen den Sommer über an Nachmittagen irgend ein zurGesammtbildnng der Lehrer gehöriges Fach wissenschaftlich dnrchznsprechen und seinepraktische Verwerthung in der Schule zu zeigen, oder in technischen Fächern ein damitvertrauter Lehrer die betreffenden Hebungen leitet: hat in Preußen das Minister, d.G. und U. A. durch Circularrescript vom 1. Juni 1826 und 24. März 1827 (s. TonneI. 513) verfügt: Es sollen, damit auch auf die bereits angestellten Schullehrer, Welcheentweder überall der Nachhülfe bedürfen, oder in ihrer Bildung und Amtsgeschicklichkeitnicht sortschritten, vielleicht gar zurückgiengen, der wohlthätige Einfluß des Seminarssich verbreiten möge, solche Schullehrer auf längere oder kürzere Zeit, je nachdem es fürsie nothwendig, in das Hauptseminar einberufen werden. Dabei soll ein kleinererCursuS von Lehrern auf den Zeitraum von 3—4 Wochen im Seminar versammelt,und mit diesem einer der Unterrichtsgegenstände z. B. das Rechnen oder der Gesangoder die deutsche Sprachlehre oder auch der Religionsunterricht methodisch dnrchgegangenwerden. Mehrere solcher Kurse können in dem nämlichen Sommer auf einander folgen,in deren jedem ein anderer Gegenstand vorgenonimen werden solle. Wenn dann nachmehreren Jahren alle Unterrichtsgegenstände durchgenommen und die nämlichen Subjectezu verschiedenen Malen einberufen gewesen, dann ist es an der Zeit, einen größerenund allgemeineren Lehreursns zu veranstalten — entweder 4 Wochen vor dem Schluffedes SeminarlehrgangS als Repetition desselben oder sollen alle 3—4 Jahre die Feriendazu verwendet werden. Dabei ist zum Unterhalt der bedürftigsten unter den einbe-rufenen Lehrern einige Beihülfe ans Provincialfonds oder Staatsmitteln in Aussichtgestellt.
Als Hauptnutzcn dieser Einrichtung wird erwartet, daß sich unter den Lehrernselbst Trieb, Eifer und Fortschritt vermehren, daß sich überhaupt Regsamkeit in: Schul-wesen verbreiten, und immer mehr Uebereinstimmung in der Behandlung des Unter-richts durch alle Schulen bewirkt werden, daß das Seminar der lebendige Mittelpunktdes Ganzen werden werde, und auch die Seminarlehrer mit den wahren Bedürfnissender Schulen sich werden vertraut machen.
Es ist keine Frage, daß Seminarlehrer, deren Beruf eben darin besteht, die zweck-mäßigste Methode für die Behandlung der einzelnen Schulfächer ihren Schülern beizu-Lringen, auch am geeignetsten sind, bereits angestellte Lehrer in methodischer Hinsichtweiter zu fördern und erprobte Grundsätze der Didaktik zu einem Gemeingut derSchulen zu machen. Nur scheint die Ausführung — die Einberufung angestellterLehrer ins Seminar — theils wegen der damit verbundenen Kosten für die kärglichbesoldeten Lehrer, wenn diese Kosten nicht ganz von der Staatskasse übernommenWerden, theils wegen der zu besorgenden Stellvertretung bedeutenden Schwierigkeitenzu unterliegen. Denn der in letzter Beziehung ausgesprochene Grundsatz (Rönne I.514): „Wo eine Stellvertretung in einzelnen Fällen nicht beschafft werden könnte, wirdder augenblickliche Nachtheil, daß die Schulkinder 4 Wochen ohne Unterricht bleiben,hinlänglich durch den Vortheil überwogen werden, daß der Lehrer an Geschick und Ein-sicht fortgeschritten ist" — ist doch ein sehr bedenkliches Expediens. Nebrigeus wird indem Maße, in welchen: die Mehrzahl der Lehrer ihre Bildung im Seminar erhält, nachge-rade auch das Bedürfnis, sie zu einem Lehrcurs im Seminar einzuberufen, sich vermindern*).
*) Nach zuverlässigen Mittheilungen sind auch in Preußen die Anordnungen in Betreff derNachhiilfecnrse zwar nicht amtlich aufgehoben, aber thatsiichlich seit mehr als 20 Jahren einge-