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4 (1865) Kirche - Muttersprache
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Lcctionsplan.

dingt geltende Rechte auf Beschäftigung in einer höheren Classc oder auf ein höheresClassen-Ordinariat nicht erworben. Nicht selten wird, wie es die westfälische Instructionempfiehlt, jüngeren Lehrern zu ihrer Anregung und Weiterbildung Gelegenheit gegeben,sich auch in höheren Classcn zu versuchen. Das Maximum der einem Lehrer zu über-tragenden wöchentlichen Lehrstnndenzahl ist meistens durch die Vocation oder das Her-kommen bestimmt. Eine preußische Miu.-Verfügung vom 13. Mai 1859 (Ccntralblattf. d. Unterr. Verw. Juni 1859) hat allgemein festgesetzt, daß 24 wöchentliche Stundendas Maximum seien, wozu ein Gymnasiallehrer verpflichtet werden dürfe, weil dieErfahrung gelehrt habe, daß eine größere Stundenzahl eine Ueberbürdung der Lehrersei, bei welcher der Zweck des Unterrichts auf höheren Lehranstalten nicht erreichtWerden könne. Für die preußischen Realschulen erster Ordnung ist verfügt worden,daß die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden, zu welcher durch die Vocation zuverpflichten sei, bei dem Director in der Regel 12, bei den Oberlehrern 20, bei denordentlichen Lehrern 22, bei den wissenschaftlichen Hülfslehrern 24, bei den technischenHülfslehrern 26 nicht übersteigen dürfe.

Von der richtigen Ordnung und Vertheilung der Lectionen hängt die gedeihlicheWirksamkeit einer Anstalt zum großen Theile ab. Jeder Lehrer soll an den Platz ge-stellt werden, von dem sich nach seiner Kraft und seinem Willen erwarten läßt, daßer dort dem Wohl des Ganzen am besten und freudigsten dient. Jeder Schüler solldurch den Lectionsplan den Weg vorgezeichnct erhalten, auf dem er mit Nutzen für dieErweiterung und Befestigung seiner Kenntnisse, für die Bildung seines Charakters, fürdie Kräftigung seines Körpers vorwärts schreiten kann. Ist das alles wohl geordnet,so kann man Wohl, wie Joh. Sturm es that, die Schule mit eurer großen Fabrik ver-gleichen, in der das Zusammenwirken vieler Maschinen ans dem übernommenen Roh-stoff am Ende ein brauchbares Erzeugnis herstellt, wird aber dabei nicht vergessendürfen, daß, um kein bloßes Fabricat, sondern lebensvolle Bildung zu erzielen, inallen äußern Ordnungen der lebendigmachende Geist das eigentlich Wirksame ist. Formengeben nicht den Geist, aber der Geist bedarf zu seinem Wirken angemessener Formen.Fehlt es an zweckmäßiger sorgfältig geregelter Ordnung, so verirrt sich auch die tüchtigstegeistige Kraft sowohl auf Seiten der Lehrer als auf der der Schüler. Echte päda-gogische Weisheit wird freilich darauf verzichten, für einen Bildungsgang alles imvoraus ordnen und vorschreiben zu wollen.

Die allgemeinere Ordnung bestimmt der Lehrplan. Für die Aufstellung der be-sonderen, welche das Eigentümliche des Lectionsplans ausmacht, möchten außer denschon erwähnten und im Artikel Lehrplan zu erwähnenden noch folgende Grundsätzezu beachten sein.*)

Bei der Vertheilung der Lectionen auf die Stunden Eines Tages ist allzubunter Wechsel, welcher das Interesse und die Thätigkeit des Schülers zersplittert, znvermeiden (s. d. Art. Concentration S.841 und Herm. Kern in den „Pädag. Blättern"Coburg 1853 S. 347 ff.). Man muß innerlich verwandte Lectionen auf einanderfolgen lassen und in den oberen Classen der Notwendigkeit größerer Vertiefung ineinzelne Gegenstände, namentlich in die Lectüre mancher Schriftsteller, dadurch, daß manzwei Stunden hinter einander für sie bestimmt, Raum geben. Andererseits und zwarvornehmlich für die unteren Classen verdient die Ansicht Quintilians (Inst. I. 12) Be-achtung, daß die Abwechslung den Geist erfrischt und belebt, und daß es schwerer sei,längere Zeit Lei Einer Arbeit auszudauern (vgl. d. Art. Abwechslung S. 30 f., ArbeitS. 229). An Ausdauer soll freilich die Schule auch schon den beweglichen Knabengewöhnen, aber nicht bis zu schädlicher, abstumpfend wirkender Ermüdung. Das rechte

*) Vgl. die Abhandlung von Eisenlohr „lieber die verschiedenen Rücksichten, welche beiEntwerfung eines Lectionsplans in Betracht kommen" in den Blättern aus Süddentschland,Jahrg. VIII. 1844. S. 1-21. D. Red.