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Lateinische Schule.
Klöster zum Theil traten. Hiernach wären Particularschulen die zerstreuten Landschulenniederer Stufe, von verschiedener Ausdehnung und Größe, welchen die größeren, um-fangreicheren, die Schüler bis an die Grenze der Universität fördernden Anstalten, wiePädagogien, Kloster-, Fürstcnschulen gegenübergestellt wurden. In der württember-gischen Kirchenordnung wenigstens werden in dem Theil, welcher die Schulen betrifft,neben den „Teutscheu Schulen" abgehandelt die „Particular vnserer Stett und Fleckengeordneten Schulen" „vnseres Fürstenthumbs Particular latiuische Schulen", sodann„die Orckinatio des UackaZoAii zu Stutgarten", ferner die „Ordnung der Kirchenübungund Schulen bei den Prelaturen Mans Klöstern", endlich ist die Rede „von dem Stipendiozu Tübingen." Ebenso wird das Pädagogium in Tübingen, welches der Universitätuntergeben wurde, besonders besprochen. Auch in der kursächsischen Schulordnung vom1. Jan. 1580 werden die Particularschulen den Kloster- oder Fürstenschulen zu Meißen,Pforta und Grimma gegenüber gestellt. Wie es sich nun mit diesem Namen verhaltenmag, sei es, daß er dem stuckium Asnorals der Universitäten oder den höheren die Schülerbis an die Grenze der Universität fortführenden Lehranstalten, Pädagogien, Kloster-schulen rc. entgegengesetzt wird, er bezeichnet jedenfalls eine niederere Stufe des Unter-richts, dessen Gesammtbegriff hier in einzelne Elemente (xartioulas) aufgelöst er-scheint (Sonderschulen, kleine Schulen).
Weder der Name Trivialschulcn, noch der Name Particularschulen ist aber so be-zeichnend wie der Name „Lateinische Schulen." Während die elfteren an derForm hängen, geht dieser auf die Sache ein, indem er den einzigen oder doch vor-wiegenden Unterrichtsgegenstand uns concret vor Augen stellt und jedenfalls die ur-sprüngliche Bedeutung dieser Schulen richtig ausdrückt. Denn von den ältesten Zeitendes Mittelalters an, in welchen überhaupt von solchen Schulen die Rede sein kann,bis auf unsere Tage giebt cs keine lateinische Schule, in welcher nicht die lateinischeSprache entweder das einzige oder das Hauptfach des Unterrichts bildete; letztereswenigstens in der Weise, daß dem Latein mehr Unterrichtsstunden als irgend einemanderen Fach zugewiesen sind. In dieser Beziehung werden diese Schulen immer noch,wenn auch neben dem Latein zahlreiche andere Unterrichtsgegenstände in den Lehrplanausgenommen worden sind, a xarts potiori lateinische Schulen genannt. Seitdemnun im 16. Jahrhunderte der Name Gymnasium oder auch pasckagoZiuin für solchelateinische Schulen aufgekommen ist, welche vollständig organisirt sind, Weil sie dieSchüler bis an die Grenze der Universität fortführen, ist es allmählich Sitte geworden,das Wort nur für die Anstalten zu gebrauchen, welche die untere Hälfte der Gym-nasien darstellen, d. h. wenn ein zehnjähriger Curs angenommen wird, die fünf odersechs unteren Altersclassen. So ist der Sprachgebrauch in Württemberg officiell, ebensoin Holland, in Bayern, wo der gesammte Gymnasialcurs in zwei Hälften gethcilt ist,von welchen die untere — 4 Classen — die lateinische Schule, die obere, wiederum4Classen, das Gymnasium heißt.*) Daß eine vollständig organisirte Anstalt jetzt nochbis an die Grenzen der Universität den Namen lateinische Schule führt, dafür ist unsnur Ein Beispiel bekannt, das der lateinischen Schule in Halle, welche eigentlich einvollständiges Gymnasium ist, jenen alten Namen aber, unter dem sie gestiftet wurde,noch Leibehalten hat. Dagegen haben die lateinischen Schulen nicht selten ihre Namengewechselt und entweder sich Pädagogien genannt oder Progymnasien, wie insbesonderein Preußen. Auch ist es meist Regel, daß sie da, wo sie mit höheren Classen in or-ganischem Zusammenhang stehen, unter dem Namen dieser höherer Classen begriffenwerden und Lyceen oder Gymnasien heißen. Hie und da sind auch in neuerer Zeit
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*) In den lexss st Statuts, äuealis dxinnasü zu Stuttgart v. I. 168 6 erscheint dasGymnasium in 2 Abtheilungcn getrennt, in 2 (Hasses Axmnastieas und 5 Olassss sebolastieas,xaeäaFvgieae (inferiores). Diese Abtheilungen werden in Beziehung aus Unterricht, Disciplin,Rechte der Lehrer sorgfältig geschieden.