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4 (1865) Kirche - Muttersprache
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Laster.

doch eigentlich jede Sünde den Menschen vor Gott entehrt; auch sind bekanntlich dirBegriffe verschiedener Völker über das tnrps, wie über das llousstum ungleich. JenenGrund finden wir eben darin, daß der Mensch, in dem der Geist über das Fleischherrschen sollte, sich mit Willen an den Genuß, an die hingiebt, in ihr sein

höchstes Gut findet, und damit den Adel seiner Natur verleugnet und zerstört. Zu-nächst ist es der sinnliche Genuß, der, sobald er nicht unter der Regel des Sittenge-setzes steht, sobald er Selbstzweck, Lebenszweck wird, den Menschen schändet, wie er auchden Leib verwüstet; daher wir, wenn uns jemand schlechtweg als lasterhaft prädicirtwird, zuverlässig entweder an Wollust oder an Trunkenheit denken. Allerdings aberbeschränkt sich der Lasterbegriff nicht auf diese zwei Gattungen; der Geiz, die Ver-leumdung, die Lüge — alles wird zmn Laster, aber in welchem Fall? Abermals erstdann, Wenn das Subject sich nicht mehr durch ein augenblickliches anderweitiges In-teresse zu einem Unrecht verleiten läßt, sondern in solchem Sündigen seinen Genußfindet, wenn es die ist, die sich in demselben befriedigt und die eben als

herrschende Lust jedes edlere Motiv oder Interesse, also selbst das Ehrgefühl abstumpft.Erst von da an kann deshalb auch irgend eine Sünde, wenn man genau sich aus-drücken will, ein Laster genannt werden, wenn sie nicht nur — was ja überhaupt alleoben erörterten Begriffe zur gemeinsamen Voraussetzung haben — habituell ist, son-dern wenn das Sündigen, statt blos ein Mittel zum Genuß, vielmehr selbst schonGenuß ist und als solcher gesucht wird. Darin liegt die tiefe Verdorbenheit, derenZeichen das Laster ist; es corrnmpirt den Menschen selbst wieder dergestalt, daß zwarnoch einzelne gute Eigenschaften sich daneben finden können, aber entweder nur, Weilalle Willensenergie schon von dem Hauptlaster absorbirt ist und deshalb nach andernSeiten hin kein positiv böser Wille mehr übrig ist, oder aber, weil als Folge dernatürlichen geistig-leiblichen Organisation gewisse Eigenschaften des Temperaments nochimmer vorhanden sein können, die aber als solche nicht wahrhaft sittliche Producte,d. h. Wirkungen des rechtschaffenen, pflichtbewußten Willens, Früchte des Geistes,sondern Naturproductc sind.

Mit dem Laster sollte es der Erzieher unmittelbar nie zu thun haben, Weil esschon eine Macht und Consolidirung des Bösen voranssetzt, die dem Kindesalter seinerNatur nach fremd ist. Er hat zunächst nur dafür zu sorgen, daß aus dem Fehlernicht Untugend und Laster wird, wozu theils die Zucht als Gegenwirkung gegen dieeinzelne fehlerhafte Neigung, theils die positive Einpflanzung des Guten in den Willenund die Pflege der Gewissensthätigkcit die erzieherischen Mittel sind. Davon zwarnicht auszuschließcn, aber doch wesentlich untergeordnet ist das vom Philantropismns be-lobte Mittel, vor dem Laster durch Vorhaltung der traurigen Folgen desselben abzu-schrecken, also neben dem sittlichen Trieb und Sinn und neben der Kraft des Gewissensdie Sinnlichkeit selbst durch den Hebel der Furcht gegen das Laster in Bewegung zusetzen. Wird dieses letztere allein oder vorherrschend angewendet, so verfehlt manseinen Zweck sehr leicht darum gänzlich, weil der Zögling bald dahinter kommt, daßjene Folgen (wie namentlich die der geschlechtlichen Sünden) keineswegs immer wirk-lich eintreten; eine Warnehmung, auf die er augenblicklich die Hoffnung gründet, daßgerade bei ihm, wenn er es klug angreife, wenn er mit seinen Excessen ein gewissesMaß einhalte, jene Folgen nicht eintreten werden. — Aber freilich müßten wir unsdie Augen gewaltsam verschließen, wenn wir behaupten wollten, weil im Jugendalterdas Laster nach dem Gange der Natur undenkbar sei, so komme es auch in Wirklich-keit bei Kindern noch nicht vor. Unsere Nettungshänser, unsere Anstalten für jugend-liche Verbrecher belehren uns leider eines andern. Da handelt es sich nicht mehr umVorkehrungen gegen ein erst mögliches oder drohendes Uebel, sondern um Heilung desschon vorhandenen, um Exstirpirung des schon eingewurzelten Bösen. Die Mittel, diezur Besiegung der einzelnen Laster dienen, werden in den einzelnen, diese betreffendenArtikeln dargelegt; in letzter Instanz aber kann auch das einzelne Laster nicht ausge-