Laildcxamex.
IM
Übersetzung ins Lateinische oder Griechische, die es wesentlich nur ans die Anwendunggewisser grammatischer Regeln abgesehen hat, muß doch auch gewisse stilistische An-forderungen befriedigen. Die abstracte Scheidung oon Correctheit und Stil, von In-halt und Form läßt sich in der Praxis nicht durchführen. Es kann nur verlangtwerden, daß die Gegenstände, welche die Aufgabe behandelt, dem Verständnis der Schülervollkommen zugänglich seien, also über deren Gesichtskreis nicht hinausliegen, sodann daßdie Form, in welcher sie dargestellt werden sollen, eine einfache, der natürlichen Ent-wicklungsstufe des Schülers nahe liegende und geläufige ist. Daß die den Schülerngestellten Probleme so bemessen seien, diese Forderung kann an die Prüfnngsbc-hörde gestellt werden. Diese Prüfungen sind daher auch ein Probirstein für die Ur-theilskraft der Prüfenden. Auch bei diesen kann, wenn sic nicht die Angen geöffnethalten für die Bedürfnisse und Leistungen der Jugend, das Prüfungsgeschäft in einenSchlendrian, in einen Jahr um Jahr sich abwickelnden todbringenden Mechanismusausarten. Hirzel.
Zusatz der Nedaction. Die Frage, ob es zweckmäßig gewesen sei, die dreimaligePrüfung ans eine einmalige zu reduciren, wird unter uns immer noch verschieden be-antwortet, weshalb es uns geeignet erscheint, auch einer verneinenden Stimme hier dasWort einzuräumen. Ein befreundeter Schulmann spricht sich folgendermaßen darüberans: „Nach meinem Dafürhalten liegen in der Sache selbst Gründe gegen die Reduc-tion, denen gegenüber die Rücksicht ans die durch die wiederholte Prüfung verursachtenKosten sehr untergeordnet ist. Durch eine mehrmalige Prüfung wird der Spielraumdes Zufalls beschränkt, was um so wünschenswerther ist, als von dem Ergebnis derPrüfung ein so bedeutendes Beneficium, in vielen Fällen die ganze Lebensrichtung einesBewerbers abhängt. Die Behörde kann die Concurrenten richtiger und sicherer beur-theilen, wenn sie sie mehrere Jahre nach einander prüft. Die Schüler gewöhnen sichan die Art der Prüfung, so daß sie in der letztem mit größerer Ruhe und Unbefan-genheit arbeiten und deshalb ein treueres Bild ihres Wissens und Könnens geben, alsbei der einmaligen Prüfung, wo der unerfahrene Knabe unter dem verwirrenden Ein-fluß unbekannter Räume, neuer Persönlichkeiten, ungewohnter Behandlungsart der Ge-genstände steht. Dazu kommt nun noch die eigenthümliche Stellung, welche das Land-examen besonders zu unfern lateinischen Schulen ans dem Lande einnimmt. Die Stn-dienbchörde hat zwar seit einigen Jahrzehenden dem Landexamen möglichst viel vonseiner rückwirkenden Kraft auf den Unterricht und die Methode in den Landschulen ent-zogen und diesem Bestreben mag unter anderem auch die Reduction auf eine einmaligePrüfung znzuschreiben sein. Es scheint mir aber, die Eigenthümlichkeit unserer Land-schulen sei dabei zu wenig beachtet worden. Wenn die Behörde übertriebene Forde-rungen, welche im Laufe der Zeit infolge des Landexamens an die Schüler gemachtwurden, streng abschnitt, wenn sie entschieden verlangte, daß Fächer, welche bloß des-wegen, weil sie im Landexamen nicht vorkamen, hin und wieder vernachlässigt oder garnicht betrieben wurden, Aufnahme in den Lehrplan fänden, so war das ganz in derOrdnung. Aber bei der eigenthümlichen Einrichtung unserer lateinischen Schulen, welcheeine eingreifende Leitung von Seiten der Oberbehörde wesentlich erschwert, erscheint mirein weiterer, unmittelbar wirkender und maßgebender Factor nicht bloß als von großemWerth, sondern geradezu als nothwendig. Diese Lehrer in der Diaspora sind, —verglichen mit den Gymnasiallehrern — ungemein selbständig, die Schulen ganz aufihre Individualität gestellt, Vorstand und Lehrer häufig eine und dieselbe Person; dabeisind die Lehrer oft junge Männer, die nun suo Narts das Lehrgcschäft beginnen mit2—3 Abtheilungen zumal. Der Schulen ferner sind es sehr viele, sie sind ohne innerenZusammenhang unter sich, von nicht geringer Verschiedenheit bezüglich ihrer Einrichtungund Ausdehnung. Kurz es ist ein Organismus, der so viel Unorganisches in sich hat,so ungleichartig in sich selbst ist, daß eine organische Leitung durch die oberste Behörde,
PSdag. Eilcyklopäbie. IV. 9