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4 (1865) Kirche - Muttersprache
Entstehung
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Landexamen.

Verfügungen, die sich auf einzelne Unterrichtszweige der latein. Schule, auch abgesehenvom Landexamen, beziehen; sie betreffen den Religions- und Gesangunterricht, Kalligra-phie, deutsche und französische Sprache, die Gymnastik. Eingehend auf die einzelnenSchulen und Altersstufen wurde der Memorirstoff für Geschichte und Religion regulirtund vertheilt und eine Instruction für Behandlung des Geschichtsunterrichts in denLatein- und Realschulen ausgegeben. Endlich, was die Hauptsache ist, wurde der Entwurfeines allgemeinen Lehrplans für die lat. Schulen von einer Commission von Schul-männern 1847 ansgearbeitet und dem Druck übergeben, im Jahr 1852 vom K. Studien-rath nochmals durchberathen und dem K. Ministerium vorgelegt, von demselben zwargenehmigt, sofern der Stndienrath in vorkommenden Fällen nach den Normen desselbensich richten möge, jedoch die öffentliche Bekanntmachung und Einführung desselben nichtfür zuträglich erachtet. Aus allem diesem ergiebt sich, wie das lateinische Schulwesensich seit etwa 30 Jahren auch eine besondere Geltung neben dem Landexamen zu ver-schaffen gewußt, wie cs sich allmählich von der Herrschaft des letzteren emancipirt hat.Das Landexamen ist zwar immer noch eine bemerkenswcrthe und hervorragende Erschei-nung im württembergischen Schulleben, es hat jedoch, wie es billig und recht ist, denEinfluß, mit welchem es fast ausschließlich in diesem herrschte, verloren. Ein rühmlicherWetteifer, durch die Wachsamkeit der Behörden auf das richtige Maß zurückgeführt undin das rechte Geleise gebracht, hat sich unter den Lehrern und Schülern Lei dem fort-dauernden Bestand des Landexamens erhalten. Dieser Wetteifer wirkt wohlthätig aufGedeihen und Blüte der Schulen. Aber diese sind darum nicht mehr genöthigt, ängstlichauf das Losungswort zu lauschen, welches vom Landexamen erschallt. Sic wissen sichCredit und Anerkennung zu verschaffen, wenn sie auch nichts für das Landexamen zuthun haben oder ihre Kräfte und Anstrengungen für das Landexamen nicht mit dem ge-wünschten Erfolg gekrönt werden. Dem handwerksmäßigen Abrichten, dem mechanischenDrillen und utilitarischen Dressiren aber, über welches Roth a. a. O. ebenso wieKapff in dem angeführten Schriftchen klagen, obwohl beide ganz verschiedene Ansichtenüber das Landexamen kund geben, ist durch die neueste Einrichtung der Prüfung vollendsjede Aussicht auf Erfolg benommen. Die Gegenstände der schriftlichen und mündlichenPrüfung sind allen gleich neu und unbekannt. Eine etwa früher erworbene Fertigkeit,bestehe sie in Bekanntschaft mit grammatischen Regeln oder im Uebersetzen aus einerSprache in die andere, wird aber doch wohl nicht an sich, sondern nur dann getadeltwerden wollen, wenn sie zur gedankenlosen, rein gedächtnismäßigen Uebung gewordenist. Dies kann sich aber nur dann zeigen, wenn der Schüler genöthigt ist, das Gelernte,die Fertigkeit auf einen neuen Stoff überzutragen und anzuwenden. Hiebei nur istdie Urtheilskraft thätig. Eine richtige Anwendung eingelernter Regeln, Sprachformenund Ausdrucksweisen aus eine neue Aufgabe giebt ein vollkommen genügendes Zeugniseiner wohl ausgebildeten Urtheilskraft. Eine bessere Erprobung aber des wissenschaft-lichen und ästhetischen Urtheils für das vorliegende Alter kenne ich überhaupt nicht, alsdiejenige ist, welche die Uebersetzung von einer Sprache in die andere, besonders dieUebersetzung aus der Muttersprache in eine fremde darbietet (s. den Art. Composition).Hiebei können wir auch die beliebte Unterscheidung zwischen bloß grammatischer Richtig-keit (Correctheit) und Stil nicht billigen, welcher Kapff in dem angeführten SchriftchenS. 1529 das Wort redet, in welchem er die Candidatcn mit Proben von Stilfertig-keit verschont wissen will. Eine Ausbildung zu einer bestimmten Stilgattung kann na-türlich von vierzehnjährigen Knaben nicht verlangt werden. Aber jede Production, selbstschon die elementare, muß doch eine dem Sprachgenius adäquate Form haben. Solldie Wahl des richtigen Ausdrucks, die Stellung der Wörter (z. B. der Negation, imGriechischen des prvnomsu posssssivum), die Verbindung der Sätze, der Gebrauch derPartikeln, die entsprechende Anwendung der tsmpora, mocki, der partioipia in dasCapitel des Stils oder der Correctheit eingereiht werden? Es liegt auf der Hand,daß hier beides in Frage kommt. Selbst eine leichte zusammenhängende Aufgabe zur