Landexamen.
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des Maßstabes nnd somit auch der Leistungen mit sich, welche darin ihren Grund hat,daß man eben den besten die Palme zuerkcnnt. Wenn auch die meisten der BewerberBefriedigendes und für ihre Stufe vollkommen Zureichendes leisten, so werden dochdiejenigen vorgezogen werden, deren Leistungen über das Befriedigende und Zureichendehinausgehen, nnd es ist nun begreiflich, daß die Lehrer, deren Credit vorzugsweise von denErgebnissen abhängt, die sie beim Landcxamcn erzielen, alle ihre Kräfte einsetzeu, um dieSchüler auf einen möglichst hohen Grad der Vollkommenheit zu treiben. Dies kann aberdie Behörde nicht ändern. Es ist eine mit der ganzen Einrichtung nothwcndig zusammen-hängende Erscheinung. Pflicht der Aufsichtsbehörde ist es, zu verhindern, daß nichtdurch zu hoch gehaltene Aufgaben der Wetteifer der Schulen über Gebühr gespornt,daß nicht gegenüber von den Kandidaten des Landexamcns die übrigen Schüler ver-nachlässigt werden. Aber einem Wetteifer der Schulen muß Raum bleiben, so langedie Erlangung des Benesiciums das Ergebnis einer Prüfung ist, welche gewisse Kennt-nisse der Schüler voraussetzt.
Dies führt uns auf die Betrachtung der Frage, ob es nicht überhaupt räthlich er-schiene, bei Verleihung der Benefizien noch anderes als die bloße intellectnelleBefähigung der Bewerber in Erwägung zu ziehen nnd etwa auf moralische oderökonomische Momente zu reflectiren. Dies geschieht nun auch in gewisser Weise.So sind die Lehrer angewiesen, in den Zeugnissen, welche sie ausznstellen haben, sicheingehend zu äußern nicht nur über die Kenntnisse der Schüler, sondern auch über derenAnlagen, Charakter nnd die ganze Richtung ihres Wesens. Allein abgesehen davon,daß dieses in Beziehung auf das vorliegende Alter und die noch zu erwartende künftigeEntwicklung seine Schwierigkeit hat, daher die Lehrer meistens sich auf allgemeinereBemerkungen beschränken, welche kein entscheidendes Moment für eine Beurtheilnngnamentlich gegenüber von hervorragender intellektueller Befähigung geben, abgesehendavon, daß es für den Lehrer etwas bedenkliches hat, durch Geltendmachen von Be-obachtungen, die er anznstellen Gelegenheit hatte, und die möglicherweise doch sehr ein-seitig sein können, einem Knaben und dessen Eltern die Erreichung eines Zieles unmög-lich zu machen, welches mit seinem ganzen künftigen Lebensglück in engster Beziehungsteht, — hat sich die Behörde wohl nie in der Lage befunden, auf solche Bemerkungenhin allein einen Bewerber abznweisen. Höchstens kann dann, wenn es sich um eineEntscheidung zwischen Gleichen handelt, dadurch etwa ein Gewicht in die Wagschale ge-legt Werden zu Ilngnnsten eines solchen, der ein zweifelhaftes Prädicat hat. In derRegel gelingt es den Lehrern bei Subjekten von entschieden zweideutiger Richtung, mitWelcher dann in der Regel auch Defekte in Kenntnissen verbunden sind, die Eltern zu
vermögen, daß sie von einer Bewerbung abstehen. Im allgemeinen aber fallen
die Prädikate in moralischer Beziehung so farblos aus, daß darauf eine Ent-scheidung nicht gegründet werden kann. Selbst vier Jahre später, beim zweitenConcursexamen, nachdem die Zöglinge vier Jahre lang von denselben Lehrern erzogenund unterrichtet worden sind, kommt es äußerst selten vor, daß ein einzelner, wennauch Bedenken gegen ihn vorliegcn, geradezu für unreif oder für untüchtig znm theolo-gischen Studium erklärt wird- Hieraus ergiebt sich, wie wenig bei der bisherigen Ein-richtung sittliche Momente der Beurtheilnng ins Gewicht fallen nnd der Natur der
Sache nach ins Gewicht fallen können. Wollte man nun aber eben mit Beziehung
daraus eine radikale Umgestaltung dieser Einrichtung nach der Seite hin Vorschlägen,daß auf die sittliche und religiöse Richtung der Bewerber und auf deren Befähigungzum geistlichen Berns das Hauptgewicht gelegt würde, so kann doch ein solcher Vorschlagkaum ernstlich gemeint sein. Wie vermöchte es irgend eine Kirchen- oder Schulbehörde,Wie insbesondere eine protestantische, zu verantworten, gegenüber von dem Standpunkteder heutigen Wissenschaft und den ernsten Anforderungen, welche von hier aus andie Ausbildung künftiger Träger der Wissenschaft, insbesondere der theologischengemachtWerden müßen, wenn die intellectnelle Befähigung so entschieden hinter die sittlich-religöfe