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Krankheiten.
sind einmal abhängig von der Art und dem Grade der Krankheit, worüber der Arzt Be-lehrung ertheilen kann; sodann vom Alter des Kindes, indem im allgemeinen dasKind um so ungebärdiger wird, je jünger, also je weniger es zur Unterscheidung unddeutlichen Bezeichnung seiner Beschwerden befähigt und je weniger es in der Beherr-schung seiner Sinnlichkeit geübt ist; sodann ist vom allergrößten Einfluß die frühere Er-ziehung und bei längeren Leiden das Benehmen der Pflegenden während der Krankheitselbst; die Aerzte kennen ganz genau ihre Familien, wo die an Befriedigung ihrerLaunen und Regellosigkeit gewöhnten Kinder ihre Krankheitszeit sich selbst und ihrerUmgebung zur Qual machen, und anderntheils solche, deren Kinder prompt die Arzneinehmen und sich in jeder Hinsicht auch bei schweren Leiden verhältnismäßig fügsamund geduldig beweisen; sie machen aber auch die Erfahrung, wie das Kind im Ver-laufe um so verwöhnter und bei Versagung seiner Wünsche um so heftiger wird, je mehrdie wirklich gebotene Rücksicht auf des Kranken Bedürfnisse und das Mitleid der Mutter wieder ganzen Umgebung den Wünschen desselben nachgckommen ist und ihm die Uebcrzcugnngvon der Wichtigkeit seiner Person und der gebietenden Gewalt seiner Bedürfnisse undLaunen eingepflanzt hat. Vorher verzogene Kinder, ebenso die erst im Laufe der Krank-heit verwöhnten lassen sich während der Krankheit selbst nicht zur Ordnung bringen; einsolcher Eingriff in die nsnrpirten subjectiven Rechte des Kindes setzt es in eine bei jedemernstlichen Fieber nachtheilige Aufregung; das aber ist zu leisten, daß ein relativ Wohlerzogenes, an Unterordnung seines Willens und strenge Ordnung gewöhntes Kindauch durch die kranken Tage nicht weit aus der Bahn des Gehorsams und der Zuchtgebracht wird und daß es nach dev Genesung zur alten Ordnung zurückkehrt.
Hiezu ist zwischen den wirklichen Bedürfnissen des Kranken und seinen arbiträrenWünschen, zwischen wirklichen Beschwerden und ihrer Ucbertreibung, zwischen patholo-gischer Verstimmung und Heftigkeit und bloßer übler Laune zu unterscheiden und dem-nach zu bemessen, was zu gewähren und zu versagen ist; im allgemeinen weiche mandabei von den hergebrachten Regeln nicht ohne Grund ab, was man aber fordert,suche man in schonender Weise zu erreichen, und wenn man etwas abschlagcn muß, sobenütze man nach Umständen den Kunstgriff, die Aufmerksamkeit abznlenken. Manunterstütze auch über das Kranksein den Sinn des Gehorsams, indem man strengedie diätetischen Gebote des Arztes einhält, keine ärztlich verbotene Näscherei zuläßt,und mit Nachdruck, aber ohne äußere Gewalt ans dem Einnehmen der Arzneien zurfestgesetzten Stunde beharrt; sodann aber gebe man auch keinen äußeren Anlaß zu unerfüll-baren Wünschen, vermeide ja im Zimmer des Kranken für ihn Verbotenes zu genießenund lasse keine Besuche zu, welche das Kind durch thörichtes Benehmen in Aufregungsetzen; endlich suche die Mutter und was sonst dem Kind am nächsten steht, das Mit-leid und den Eifer, dem Kinde alles Thunliche zu gewähren, verständig zu beherrschen.Nur gegen das tödtliche Ende schweigen die Rücksichten der Erziehung, wohl aber hatjetzt der Arzt zu wünschen, daß nicht durch ungeeignete Genüsse und Reizmittel derTodeskampf verlängert, und der Menschenfreund, daß nicht durch fassungslosen Jammerdem Kinde der letzte Kampf noch mehr erschwert werde.
Bei der Wendung zur Genesung kommt, um diesen trefflichen Rath Schrebersvorbotonns zu entlehnen, viel darauf an, daß man nach überstandener Krankheit zurWiedereinsetzung der alten Ordnung die ersten Tage des frisch erwachenden Gcsnndheits-und Kraftgefühles des Kindes benützt. In dieser Periode, wo das Kind gleichsamein neues Leben beginnt, dessen Ordnung auch nun wieder für die Folge maßgebendwird, lassen sich die etwa entstandenen Abweichungen und Lücken der Gewohnheit mitLeichtigkeit ausbesscrn; man ist dann in wenigen Tagen wieder auf dem früheren Stand-puncte.
Vgl. Schieber, Kallipädie S. 66 ff. und die Artikel Abneigung und Gehorsam.
vr. R. Köhler.
Kreisschulcil, s. Schulbezirk.