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Körperliche Erziehung.
man ein Handwerk erlernen, zu welchem die innere Lust, die innere wie äußere Be-fähigung fehlt, oder welches bei der individuellen pathologischen Disposition zum physischenVerderben ausschlagen muß; oder ist das Maß der Leistungen, welches in dem Dienst-verhältnisse gefordert wird, für die Kräfte zu groß, lieber die Härte und die weiterenGefahren solchen Geschickes ist überflüssig zu reden, wie aber helfen? Der Familiewird es immerhin überlassen bleiben, ob sie um Wohl und Wehe ihrer halberwachsenenAngehörigen sich kümmern will, nur der Rath des Seelsorgers und Arztes darf da-zwischen treten; wo es sich aber um die Versorgung von Waisen oder Vaterlosen handelt,sollte die öffentliche Vorsorge auch darin sich äußern, daß über die individuell ange-messene Unterkunft und den Grad der Lcistungs- sowie Erwerbsfähigkeit unter Mit-theilung der concreten Verhältnisse der Rath des Arztes eingeholt würde; freilich wirdalsdann vorausgesetzt, daß die Alimentationspflicht mit dem 14. Jahre nicht erlischt,oder wenn, daß für ein nicht vollkommen zur Selbsterhaltung geeignetes Individuumdie Gemeinde- oder Staatsfürsorge materiell einzutreten hat. Dieses Verfahren beobachtendie Findelanstalten in Frankreich und Oesterreich, wenn sie ihre Pfleglinge im Alter derGeschlechtsreife ins Leben einführen.
Sodann aber wird es keines Beweises bedürfen, daß für die Gesundheit derHalberwachsenen und ebenso der Schulkinder, zugleich möglichstauch für ihr moralischesSchicksal durch die Gesetzgebung gesorgt werden muß, wo solche Lei einer Fabrik inDienste treten; leider ist das Muster von England, Frankreich und Preußen nicht über-all befolgt worden.
Endlich als den Grundstein für die Erziehung der sog. Haltekinder, deren einerchristlichen Zeit Hohn sprechendes Schicksal angedeutet wurde, haben wir die factischeAufsicht über die Pflegeeltern zu bezeichnen; Verordnungen leisten wenig, vieles aberdie rechte Pflichterfüllung der mit solchem Amte betrauten Diener der Kirche, desStaates oder der Gemeinde. Vergl. hierüber die Werke über Sanitätspolizei undHygieine, z. B. Pappenheim, Sanitätspolizei; Art. Arbeit und Findelanstalten. Demletzten Stücke der öffentlichen Sorge für die Gesundheit der Kinder, der Krankenpflege,ist der Abschnitt „Kinder-Krankenpflege" gewidmet.*) l>r. N. Köhler.
Körperliche Erziehung. Pflichten der Schule in Bezug auf körperliche Er-ziehung. Die Bedeutung der Medicin als der Erfahrungswissenschaft vom gesundenund kranken Menschen für die Erziehung überhaupt ist anerkannt, wenn gleich denForderungen der Aerzte in der Gestaltung der Erziehung selbst weder in Theorie nochin Praxis die volle Rücksicht geschenkt wird. Ungleich schlimmer steht es aber mit demharmonischen Zusammenwirken der beiden gleichberechtigten Factoren für die Gestaltungder Erziehung und des Unterrichtes in der Schule und unter ihrem mittelbaren Ein-flüsse.
Schon lange vor L orinser hat z. B. der Schöpfer der Medicinalpolizei, Joh. P.Frank das Schulwesen vor das Forum der Medicin gezogen (System einer vollständigenmedicinischen Polizei 1782—1825 Bd. VI. und Abhandlung über eine gesunde Kinder-erziehung; aus dem Lateinischen, 1794. 1803), und haben auch einzelne Pädagogen,zuerst Köpke (Allg. Jahrb. der Universitäten u. s. w. I. 4. S. 1 ff.) in einem kurzenAufsatze und M. C. C. T. Weckherlin, Präceptor am Gymnasium in Stuttgart, ineiner für ihre Zeit höchst anerkennenswerthen systematischen Schrift (lieber die Einrichtungder Schulen in Rücksicht auf die körperliche Gesundheit der Jugend; Stuttgart 1799)die Wichtigkeit einer der menschlichen Natur gemäßen inneren und äußeren Einrichtungder Schule hervorgehoben; seither haben populäre Schriftsteller über Medicin, Diätetik
*) lieber die verschiedene Stellung, welche der Diätetik als der zur Erreichung der Aufgabeder Erziehung unentbehrlichen Pflege des leiblichen Lebens in den verschiedenen pädagogischenSystemen angewiesen wird, s. die, Auseinandersetzungen und literarischen Nachweisungen betStoy (Encyklopädie der Pädagogik Z 25); vergl. d. Art. Erziehung Bd. II. S. 247. D. Red.