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4 (1865) Kirche - Muttersprache
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Klostcrschulen.

Unterricht ist seit einigen Jahren auf die Logik beschränkt, welcher jedoch ein kurzerAbriß der Psychologie oorangeschickt wird. Dazu kommen noch Turnübungen,Unterricht in Gesang und in Instrumentalmusik.

Es werden jedes Jahr regelmäßig nach den Ergebnissen der allgemeinen Prüfung(Landexamen s. d. Art. undConcursprüfung") 30 (temporär 25) Zöglingeausgenommen, deren Zahl jedoch durch die Gnade des Königs zuweilen vermehrt wird.Außer denselben wird auch einer Anzahl von Hospites theils in die gleichen Räume(Dorment), so weit diese ausreichcn (Staatshospites), theils gegen besondere Entschädi-gung in die Wohnungen der Professoren und des Ephorus (Privathospites) Aufnahmegewährt. Sie sind der gleichen Disciplin, wie die Seminaristen unterworfen.

Die Seminaristen haben Wohnung, Kost, Unterricht und Bedienung frei, und er-halten außerdem jährlich (statt des Weines, der Kleidung u. a., was sie früher be-zogen) in bestimmten Raten 60 st. Beim Eintritt in das Seminar, der um die MitteOktobers stattfindct, stellen sie eine Urkunde aus, in der sie sich verpflichten, demDienst der evangelischen Kirche Württembergs sich zu widmen, und ohne höchste Be-willigung nicht in fremde Dienste zu treten.

Eine für alle Zöglinge gültigeHausordnung", bestimmt die Zeit für das Aufstehenund das zu Bette Gehen, für die Studien und die Erholung, und giebt ferner an,was nur unter gewissen Bedingungen gestattet und was schlechthin verboten ist. Zudem unbedingt Verbotenen gehört das Rauchen, das Würfel- und Kartenspiel und derWirthshausbesnch ohne begleitende Aufsicht von Aelteren und Vorgesetzten. Von derErlaubnis des Vorstandes hängen Besuche außerhalb des Seminars, Reisen, Excur-sionen und Spaziergänge, so wie der Genuß von Speisen und Getränken ab, die alsLuxus betrachtet werden können. In Betreff der Kleidung besteht keine besondere Vor-schrift mehr; sie soll überhaupt anständig, nicht auffallend sein. Die gemeinsamenreligiösen Hebungen beschränken sich auf die Morgen- und Abendandacht, die in Gebet,Gesang und Verlesen eines Bibel-Abschnittes besteht. Außerdem nehmen die Zöglingean dem Vormittags-Gottesdienst der Gemeinde an Sonn-, Fest- und Feiertagen Antheilund genießen zweimal im Jahr (doch ohne Zwang) in Gemeinschaft mit den Semi-narlehrern das h. Abendmahl.

Zu dem Personal der Anstalt gehören außer den Lehrern (Ephorus, zwei Profes-soren, zwei Repetenten, ein Musiklehrer) ein Arzt, ein Ockonomieverwalter oder Kassierund zwei Diener.

Theils zu Aufrechthaltnng der Ordnung, theils zu Besorgung gemeinsamer Inter-essen sind gewisse unter den Seminaristen und Staatshospites wechselnde Aemter be-stellt. Es sind dies die Woche um Woche wechselnden Aemter des Lectors, des Offi-ciars, der Censoren und das ständige des Fiscars. Dem Lector liegt ob, bei denMorgen- und Abendandachten den betreffenden Bibelabschnitt, etwa auch das Gebetvorzutragen, ferner in den Tagstabellen, welche täglich den Lehrern, halbjährlich demStudienrathe vorzulegen sind, die Gottesdienste, die Morgens und Abends vorgelesenenBibelabschnitte, alle Lectionen, auch den Musikunterricht, die Themen zu deutschen Auf-sätzen, die Prüfungen, die Abwesenden und Kranken, Spaziergänge und was sonst be-merkenswcrthcs sich ereignet, einzutragen. Der Officiar hat zu allen gemeinsamenHandlungen das Zeichen mit der Glocke zu geben, außerdem die Beleuchtung des Hör-saals zu besorgen. Die Censoren haben ans den Museen und bei Tisch für dieOrdnung einzustehen. Zu Bestreitung gemeinsamer Ausgaben wird aus den Beiträgender Zöglinge ein Fiscns gebildet, der von einem durch das Vertrauen der Zöglingegewählten Fiscar verwaltet wird.

Die Oekonomie der ganzen Anstalt, welche früher, so lange die ganze Unter-haltung und Verpflegung unmittelbar aus dem Klostervermögen oder durch den Staatbestritten ward, sehr kostspielig gewesen war, zum Vortheil nicht sowohl der Alumnenals entweder der Verwaltnngsbeamten und Diener oder der Ortsangehörigen und der