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4 (1865) Kirche - Muttersprache
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Klosterschulcn.

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die Fortschritte in den Studien habe. In Folge hievon ward 1668 die Anordnung ge-troffen, daß jedesmal sämmtliche Alumnen austreten mußten, sei es, um in eine höhereKlosterschule oder in das Stift zu Tübingen überzugehen.

Die Zahl der in die niedere Klosterschule Aufzunehnienden betrug längere Zeit 25;durch das Generalrescript vom 3. Mai 1749 ward sie wegen Ueberslusses von Kandi-daten provisorisch auf 20 herabgesetzt.*)

In wissenschaftlicher Hinsicht machten die Klostcrschulen seit der zweiten Hälfte des17. Jahrhunderts Rückschritte. Nicht nur bemerken wir bei den Lehrern Versuche,die römischen Autoren durch neulateinische Schriftsteller zu ersetzen, welchen Versuchenjedoch durch die Vorgesetzte Behörde gesteuert ward, sondern die Behörde selbst, so sehrsie auch, sogar unter Androhung der Careerstrafe, den Alumnen zur Pflicht machte,unter sich lateinisch zu sprechen, stellt doch ihre Ansprüche hinsichtlich des Lesens derKlassiker sehr niedrig. Für die niedern Klöster war Cornelius Nepos, für die höherenCurtins, Justinus, Florus »erstattet.

Da allmählich manche Bestimmungen der alten Statuten außer Gebrauch gekommenwaren, wurden 1757 unter Herzog Karl neue Statuten entworfen. In diesen war dieZahl der Unterrichtsfächer vermehrt; es sind: Theologie, hebräische, griechische, lateinischeSprache; Logik, Historie (welche schon frühere Verordnungen vorgeschrieben hatten), Nvssislatiua.Die Geographie" heißt es II. H 11, und UnZuas vivas mögen zuweilen inder Usoroatiou und einigen Nebenstunden, auch ex Natüssi die Nritümetio und Ooo-mstrik in Urivat-Collegiis pro sooxo ob oaxaoitatk uuckitorum tractirt werden.So sollen auch in den höhern Klöstern das letzte halbe Jahr aus der Lloral und lllo-lapk^sio zu einigem UrakZustu nur die prima kuuäamsuta und keine akademischeWeitläuftigkcit gestattet werden." H 13.Die Privatstudien sollen von den Nlumuisnicht nach eigenem Sinn und Gutbefinden, sondern nach Vorschrift des Prälaten undikrotkssorum, wie selbige es einem jeden nach seinen Umständen anzurathen gut erach-ten, geführt werden." Aus dem 1. 1785 giebt ein Stundenplan der niedern Kloster-schule zu Denkendorf**) diese Unterrichtsfächer an: Religion 2, Latein 5, Griechisch 1,Neues Test. 1, Hebr. 2, Logik 1, Rhetorik 1, Geschichte 1, Geographie IV?, Arith-metik I V-, Hebdomadar 1, Extemporale 1, zusammen 19 Stunden. Aus demselben Jahrweist ein Stundenplan der höheren Klosterschule zu Maulbronn folgende Lectionen nach:Isotio tükoloAioa 2 Stunden, Isotio lrobr. 3, lootio Fraoo. iu 17. 1?. 1, Xsnopüou 2,6io. pro Llilouk 2, oküoia 1, >Iu1. Caesar 1, Horatius 1, Hstzckomackarium und Dictirender Konversion 3, Hxtomporalo 1, oollegium gallieum 1, lsetio loZioa 1, Lrnestiiuitia rllktor. 1, zusammen 19 Stunden. Indessen zeigen sich in andern StundenplänenVertauschungen der Lectionen. Noch finden wir eine Nachwirkung der alten klöster-lichen Institutionen in den Chorandachten, die außer dem Morgen- und Abendgottes-dienst Vor- und Nachmittag beibehalten wurden. Auch über Tisch ward aus der Bibelvorgelesen. Uebrigens nahmen die Alumnen nicht nur an der Bormittagspredigt, son-dern auch an der öffentlichen Katechisation Antheil.

Wie die Klosterschulen die Gebrechen der letzten Jahrhunderte mit empfunden hatten,so fanden auch die Fortschritte, welche in den letzten Decennien des verflossenen Jahr-hunderts die einzelnen Wissenschaften nach Inhalt und Form machten, der Umschwung,den die Erziehungswissenschaft selbst erfuhr, allmählich Eingang. Bereits im I. 1795hatte sich das herzogliche Konsistorium mit dem Plan beschäftigt,den vier niedernKlöstern in Ansehung der Doctrinal- und Disciplinaranstalten eine bessere, den gegen-wärtigen Zeitumständen und Bedürfnissen angemessenere Einrichtung zu geben", und zudem Ende den Prälaten und Professoren eine Reihe von Fragen zu gutächtlicher Beant-

*) Hirzel, Gesetzsammlung S. 207.

*1 Wunderlich, Klosterschulen S. 38.

Padag. EncyNopadie. IV.

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