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4 (1865) Kirche - Muttersprache
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Klosterschulen.

Um die nöthige Aufsicht und Disciplin handhaben zu können, hatten die (un-verheiratheten) Präceptoren ihre Wohnungen in der Nähe der Alumnen. Als eineFortsetzung mönchischer Disciplin ist es zu betrachten, wenn letzteren ohne besondere Er-laubnis der Vorgesetzten nicht »erstattet war, das Kloster zu verlassen, und wenn Spa-ziergänge nur zuweilen und unter Begleitung der Lehrer unternommen werden durften.Auf jene Klosterdisciplin ist auch zurückzuführen, daß jeder Zögling sein Bette und dieReinigung seiner Zelle selbst zu besorgen hatte. In der Kleidung wie in der Kosthatten sich die Alumnen auf das zu beschränken, was sic von der Klosterverwaltung er-hielten. Jeder Luxus der Kleidung, jede Nachahmung fremder Moden war ausdrück-lich verboten.

Mit dieser Ordnung und ihrer innigen Verknüpfung der Humanitätsstudien mitdem Studium der Theologie und der kirchlichen Bestimmung hatten die Klosterschulenihren festen Charakter erhalten, der wenn auch mit temporären Schwankungen undzeitgemäßen Aenderungen im wesentlichen bis jetzt festgehalten ward.

Die Zahl der Schüler und die Zeit ihrer Aufnahme, an und für sich unbestimmt,richtete sich nach den Umständen. Ein gleichzeitiger Ein- und Austritt fand nicht statt.Es wurden, je nachdem an einem Kloster Freistellen offen wurden, einzelne nach voran-gegangener Prüffing ausgenommen. Erst später ward eine allgemeine Prüfung sin derWoche nach Pfingsten) und eine gleichzeitige Aufnahme festgesetzt. Im Jahr 1569 be-fanden sich zu Blaubeuren 40, zu St. Georgen nur 8 Schüler; im I. 1595 hatteBebenhausen 60, Maulbronn 32, Adelberg 42, Blaubcuren 43 alumni. *) Aus derzu verschiedener Zeit stattfiudenden Aufnahme einzelner ergab sich die Nothwendigkeitmehrerer Abtheilungeu in derselben Klosterschule. Die Dauer des Aufenthalts, auf 2,3 oder mehr Jahre festgesetzt, hieng ebenfalls von den Umständen, namentlich davonab, wie in dem Tübinger Stipendium Stellen offen wurden.

Die Verwaltung der Klostereinkünfte war mit der Obliegenheit, allen Aufwand desKlosters, namentlich den Unterhalt der Alumnen zu bestreiten, anfänglich den Prälatenverblieben. Der Ueberschuß sollte in den allgemeinen Kirchcnkasten abgeliefert werden.Ungeachtet dem Prälaten ein Verwalter zur Seite gegeben war, der, allmählich vonjenem unabhängiger, zum herzoglichen Beamten wurde, gab dennoch der große Aufwand,der weniger den Alumnen als den Insassen und Nachbarn des Klosters zu gute kam,und namentlich die kostspielige Hofhaltung der Aebte Veranlassung zu mannigfachenKlagen und in Folge davon zu einer Reduction der Klöster, welche von 1584 au nichtohne Widerspruch der Prälaten und der Stände durchgeführt ward. Es bestundennun für einige Zeit 5, für die Dauer 4 Klosterschuleu: Adelberg, an dessen Stellespäter Hirsau, und nachdem dieses 1692 von den Franzosen eingeäschert worden war,seit 1713 Denkendorf trat, Blaubeuren, Bebenhausen, Maulbronn.Die Prälaten erhielten (gleich den Präceptoren) eine fixirte Besoldung, die vorzugs-weise in Gütern und Naturalien bestund. Die übrigen Güter des Klosters wurdenverpachtet und die Verwaltung der ganzen Oekonomie dem Klosterverwalter übergeben.Infolge des Restitutionsedictes vom 6. März 1629 waren zwar die Klosterschulenwieder in die Hände von katholischen Aebten gefallen; nach dem westphälischen Frieden(1648) jedoch kehrten sie zu ihrer Bestimmung zurück, und es ward seit 1665 üblich,Blaubeuren und Hirsau (Denkendorf) als niedere, Bebenhausen und Maul-bronn als.höhere Schulen zu behandeln. Diese Schulen hatten neben einander Veteranenund Novizen, eine Combination, welche zu groben Misbräuchcn Veranlassung gab. DiePrälaten besonders der höheren Schulen hatten über die Gewaltthätigkeit zu klagen,welche die älteren gegen die jüngeren übten, über die größeren Excesse, zu welchenjene sich berechtigt glaubten, über die Vererbung der eingerissenen Laster von einerAltersclasse auf die andere, endlich über die Nachtheile, welche diese Verbindung für

Hang, Schwab. Magazin S. SS6. Nach Haubers Grundbeschreibung.