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4 (1865) Kirche - Muttersprache
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Klosterschulen.

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Dienst und Aemtern der gemeinen christlichen Kirche auferzogen werden möchten.Sofern die Aebte mehr zur weltlichen Administration der Klostergüter, als zur Pro-fession der h. Schrift verordnet zu werden pflegten, sollten für jedes Kloster ein oderzwei Präceptoren ans den Conventualen oder andern gottesfürchtigen Männern nach vor-angegangener Prüfung in der christlichen Lehre eingesetzt werden, in der Art, daß demeinen die Erklärung der h. Schrift, dem andern der Unterricht in der ckislvotma, undrlmtorma zukam. In letzterem Unterricht war auch die Erklärung von Omvronis okL-oia. und VirZiUus oder andern lat. Autoren, sowie die slsnmnts, Arasoao linAuas be-griffen. Dagegen hatte der prasasptor IttsoloAiao die slsmsnta ttöbraioas linZuaszu lesen. Die fünfmal des Tags abzuhaltenden Andachtsübungcn sollten in dem Singender Psalmen nach der gebräuchlichen lateinischen Translation und den gewöhnlichenchristlichen Antiphonen, sowie im Vorlesen aus dem A. u. N. T. bestehen. Novitiendurften nicht unter dem 14. 15. Jahr ausgenommen werden; als Bedingung derAufnahme wurden gute Anlagen, ein züchtiger, stiller Wandel, die Abkunft von christ-lichen Eltern und^genügende Kenntnis der lat. Grammatik verlangt, worüber in einemExamen zu Stuttgart Proben abzulegen waren. Nach dreijährigem Aufenthalt in einemKloster sollten sie bei gehöriger Befähigung in das Stipendium zu Tübingen übergehen.

Nach dieser Ordnung wurden dreizehnMannsklöster" Württembergs reformirt,nämlich Adelberg, Alpirsbach, Anhausen, Bebenhausen, Blaubeuren,Denkendorf, St. Georgen, Herrenalb, Hirsau, Königsbronn, Lorch,Maulbronn, Murhard. Es waren dies alle Mannsklöster Württembergs, mitAusnahme von Herbrechtingen, das zwar auch evangelische Prälaten, aber keineKlosterschule erhielt. *) Schon im I. 1559 ward ohne Zweifel in Folge der vonJoh. Brenz vorgenommenen Visitationen eine neue Klosterordnung veröffentlicht, welchenoch genauer auf die den Klöstern nun angewiesene Bestimmung berechnet war. Diewesentlichsten Veränderungen waren folgende. Es wurden mit Rücksicht auf solcheEltern, welche nicht in der Lage wären, ihre Kinder so lange in den Schulen zu unter-halten,bis sie die 6rammatmslia xsrksots ergriffen",mindere" (d. i. niedere) oderGrammatisten-Klosterschulen" eingerichtet, in welchen die Grammatik gelehrt werdensollte. In diese wurden Knaben vom 12.14. Jahr ausgenommen, die denn nachein- oder mehrjährigem Aufenthalt nach erlangter Befähigung in diemehre" (d. i.höhere) Klosterschule, von dieser später in das Stipendium zu Tübingen übertretensollten. Den Grammatisten-Klosterschulen war folgender Unterricht zugewiesen: 6rsm-mativa Uttilixxi (Llslanotttttonis latina) mit 5 Stunden wöchentlich, Omercmis epp. ackkam. 3 St., cls ssimotnts oder cls amimtia 3 St., VsrAilins 2, Ovickius 3, 6ramm.Zraeoa 6rusii mit Xsn. Lsiu-op. 4 St., üvan§. Araaoum 12 St., Oompsnä. tttsol.Lesrbrancki, mit dem sxoroitium 6ttori verbunden, 6 St., vialsotioas guasstionssTossü abwechselnd mit spit. rttstorioas Orusii 4 St., Musik 1 St. In den höherenSchulen kamen vor: 6m. oratt. ssl. oder ollloia in 4 St., VsrAiUus 4 St., Eramm.gr. mit Vsmostimnis oratt. 4 St., Dialsotioa 1?tt. Llslanotttttonis 6 St., littstorma6rusii 6 St., Lxöroitium Ottori und Oompsncl. Hoarbranäi 6 St., lmotio sxlumrioa2 St., Oompsuckium Uusioas oder Xritttmstioas 1 St. In diesen höheren Schulensollten außerdem unter Leitung der Lehrer Disputirübungen über einige aus der Gram-matik, Dialektik, Rhetorik, Sphärik genommene Thesen angestellt werden. Jeden Don-nerstag Nachmittag ward ein axsroitium siM, vorzüglich über die im Laufe der Wochevorgekommenen Redensarten dictirt und gefertigt. Den Präceptoren ward bei ihrerAnstellung besonders zur Pflicht gemacht, mit den Schülern lateinisch zu reden unddiese dazu anzuhalten. Die gottesdienstlichen in lateinischer Sprache zu haltendenHebungen wurden, wie sie 1556 angeordnet worden waren, jedoch niit einiger Ermäßi-gung, beibehalten.

*) Wunderlich, die ehem. Klosterschulen S. S.