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Klostcrschulcn.
Klosterschlllen, württembergische (niedere, evangelisch-theologische Seminarien.*)
I. Als Herzog Ulrich von Württemberg nach Wiedereroberung seines Stammlandes(1534) es unternahm, diesem den Segen der Kirchenverbesserung znzuwenden, welchen erwahrend seiner Verbannung kennen gelernt hatte, da begann er auch mit allem Ernstdie Reform der Klöster, die der württcmbergischen Landeshoheit untergeben waren. Ererließ 1535 eine Klosterordnnng **), in welcher n. a. vorgeschricben wird, daß im Choroder zu Tisch nichts gesungen oder gelesen werde als die heilige Schrift und wasin ihr genügenden Grund habe. Zu dem Behuf solle in jedem Kloster ein christlicher,gelehrter Mann sein, der alles, was gesungen oder gelesen werde, beaufsichtige, undwas der christlichen Lehre widerspreche, anzeige und abschaffe. In Uebereinstimmungdamit waren speciell die Stunden bestimmt, in welchen das alte und neue Testamenttheils gelesen, theils auch ausgelegt werden sollte. Dazu kam die Anordnung, daß, wodie geeigneten Lehrer vorhanden seien, die Jüngeren „in donis litsris und andern freienKünsten" Unterricht erhalten sollten.
Sofern jedoch nicht zu erwarten war, daß die Prälaten und Ordensbrüder derverschiedenen Klöster in diese neue Ordnung sich willig fügen würden, erklärte Ulricheben so entschieden seinen Entschluß, solche entweder mit Leibgedingen oder Aversal-snmmen abznfertigen, oder, wenn sie dies vorzögen, sie in das Kloster Maulbronn zusenden, wo die Conventnalen aus den verschiedenen Klöstern den erforderlichen Unter-halt finden sollten.
Wenn überhaupt der durch Persönlichkeiten bedingte Uebergang ans der alten Ord-nung in die neue nur allmählich stattfinden konnte, wenn zunächst Unregelmäßigkeitennicht zu vermeiden waren, und selbst die bedeutenden Geldopfer, welche Ulrich denKlöstern anferlegte, eine Reorganisation derselben hinderten, so ward diese, wie dieReformation in Württemberg überhaupt, ganz besonders durch das Interim (1548)gestört. Erst in Folge des Passancr Vertrags (1552) und des Augsburger Religions-friedens (1555) konnte die begonnene Reformation der Klöster von Ulrichs Sohn, Her-zog Christoph durchgeführt werden. Nun wurden die Keime, welche schon in UlrichsKlosterordnung gelegen waren, weiter gepflegt und entwickelt. Hatte Herzog Christophschon 1552 den Prälaten befohlen, die Novitien nicht ferner der württembergischen Kon-fession entgegen mit Gelübden und Ceremonien zu beschweren, und in Mnrhard undDenkendorf***) den neuen Vorstehern zur Pflicht gemacht, die Jungen des Convents inreiner Lehre unterrichten und die geschicktesten ihre Studien in der Theologie auf der Uni-versität zu Tübingen fortsetzen zu lassen, so wurden durch die am 9. Jan. 1556 ergangeneKlosterordnung die Klöster Württembergs in Klosterschulen, welche die nächsteVorbildung für das Studium der Theologie gewähren sollten, um gebildet.
Diese neue Klosterordnung, von Joh. Brenz verfaßt, sollte die Klöster zu ihrerursprünglichen Bestimmung zurückführen, daß in ihnen das Studium der heil. Schriftgeübt und der rechte Gottesdienst gelehrt würde, damit die Klosterpersonen zu dem
*) Benützt wurden (außer den unmittelbaren Quellen, welche sich in der Ephorats-Registra-tur zu Maulbronn finden, sowie einer handschriftlich daselbst vorhandenen Geschichte Maulbronnsvon Prof. Hartmann, und der Grundbeschreibnng Maulbronns von Ephorus Hauber): DieWiirttembergische Kirchenordnung. — Chr. Fr. Sattler, topogr. Geschichte des Herzog-thums Württemberg 1784. — Chr. Fr. Sattler, Geschichte des Herz ogth. Württemberg unterder Regierung der Herzoge. Tübingen 1789 ff. — Chr. Fr. Schnurrer, Erläuterungen derwürtt. Kirchen-, Reformations- und Gclehrtengeschichte. 1798. — C. G. Wunderlich, Hauffund Klaiber, die ehmaligen Klosterschnlen und die jetzigen niedern evang. Seminarien 1838.—K. Pfaff, Gesch. des gelehrten Unterrichtswesens in Württemberg. — Hirz el, Sammlung derwürtt. Schulgesetze II. Abth. — Eine ausführlichere Geschichte der württ. Klosterschnlen undSeminarien findet sich in dem Maulbronner Programm vom Jahr 18S9.
**) Schnurrer, S. 131 ff. S. S47 ff.
***) Schnurrer, Erläuterungen S. 239 ff.