Kleinkinderschulen. 57
V-12—'Kl abwechselnd die obigen Beschäftigungen und Bewegungsspiele. Schlnß-gebet.
In der Geschichte der Kind erb ewahranstalten ist eine früher weitzurück-reichende Periode, in welcher man dem privaten Bedürfnisse, die kleinen Kinder zu be-aufsichtigen und zu beschäftigen, ohne anderweitige philanthropische oder allgemein päda-gogische Zwecke damit zu verbinden, zu genügen suchte, von einer späteren zu unter-scheiden, in Welcher man die Bewahranstalt mit ausgesprochener christlich-humanistischerTendenz zu allgemeiner Geltung zu bringen bestrebt ist. In jenen Privatnnternehmun-gen, deren Spuren wir Lei allen cultivirten Völkern finden, waren es meistentheilsältere Frauen, denen eine kleine Anzahl kleiner Kinder zur Beaufsichtigung auf einebestimmte Zeit des Tages übergeben wurde. Oft wurden diese kleinen Kinder nurin der Absicht, daß sie „stille sitzen lernen sollten", in kleine Privatschulen für den erstenElementarunterricht geschickt, wo sie dann nothdürftig beschäftigt wurden, und allmählichzur Theilnahme an jenem Unterrichte heranreiften. Doch auch solche Institute, in denendas Spiel als die Hauptsache angesehen wurde, existirtcn schon im vorigen Jahrhunderte.So in den Niederlanden die von Grabner („Briefe über die vereinigten Niederlande")im Jahre 1772 als weitverbreitete, aber ohne alle höhere Aufsicht von Wittwcn undbejahrten Frauenzimmern geleitete Anstalten beschriebenen „Spielschulen"; so in Italiendie „86uols äsUö orsaturo", in denen 10—20 Kinder von 1V- bis 7 Jahren von einerLlaostra beschäftigt wurden; so in England die sogenannten „vamos-sooois," in welchenganz dieselben Verhältnisse wiedcrkehren. Die Idee der Bewahranstalt in dem Sinneunserer Zeit, als einer nothwendigen Ergänzung des Familienlebens und einerwohlthätigen Anstalt für die sittliche, geistige und materielle Hebung der Armen, wurdeziemlich zu gleicher Zeit von einem ernsten protestantischen Geistlichen und einem be-geisterten Pädagogen zuerst ergriffen: von Oberlin und Pestalozzi. Der letztere em-pfahl die Errichtung von Kinderhäusern 1780 in seinem „Lienhard und Gertrud."Die betreffende Stelle lautet: „Er träumte sich, wie leicht es ihm in kurzer Zeit werdenmüße, in Bonnal neben seiner Schule ein Kinderhaus zu eröffnen, darin arme Mütterihre noch nicht schulfähigen Kinder hineinbringen und den Tag über darin besorgenlassen können. Eine solche Noth- und Hülfskinderschule für die armen Leute, die wegenihres Tagelohns oder wegen ihres Frohndienstes den Tag über ihre Wohnungen ver-schließen müßen, würde kaum den zehnten Theil so viel kosten, als ein mit einigenPferden wohlbestellter herrschaftlicher Stall, und kaum so viel als eine gutbesetzte Jagd-meute selber einen haararmen Edelmann kostet." Aber schon im Jahre 1779 hatte derPfarrer Oberlin in dein zum Steinthal im Elsaß gehörigen Dorfe Waldbach die ersteAnstalt dieser Art wirklich errichtet. Indem dieser die Verbesserung des bis dahin inseiner Gemeinde ganz vernachläßigten Schulwesens betrieb, gedachte er auch der nochnicht schulpflichtigen Kinder, denen bei der Beschäftigung ihrer Eltern mit dem Feld-bau und andern Gewerben die nöthige Aufsicht fehlte. Er miethete ans seine Kostengeräumige Zimmer und richtete sie ein, um in denselben dergleichen Kinder unter müt-terlich freundlicher Leitung einer Aufseherin (eonckuetrios) die Zeit nützlich und angenehmzubringen zu lassen. Die ältesten Kinder lernten Handarbeiten, namentlich Stricken,weshalb diese Anstalten den bescheidenen Namen „Strickstuben", xoilos n triootor, erhiel-ten; auch wurden den Kindern Landkarten vom Stcinthale und dessen Umgebungen, oderilluminirte Bilder der biblischen Geschichte und der Naturgeschichte vorgelegt und erklärt.Oberlin fand eine eifrige und geschickte Gehülfin in der bekannten Louise Scheppler,Welche in ihrem 15. Jahre in sein Haus gekommen und von ihm und seiner Gattinzu dem Amte der Aufseherin in jener Anstalt vorbereitet worden war. Sie hat diesAmt mit immer gleicher Hingebung 55 Jahr lang verwaltet, hat, so lange Oberlinlebte, keine Besoldung angenommen, indem sie erklärte, daß ihr ja als Hansgenossiudas Nöthige zu Theil werde, hat nach Oberlins Tode den von den Kindern ihr an-gebotenen Theil der Erbschaft abgewiesen, nur das Verbleiben im Pfarrhause und die